Immer mehr Menschen entscheiden sich, auf tierische Lebensmittel zu verzichten – sei es aus ethischen oder aus gesundheitlichen Gründen.
Doch beim Einkaufen wird’s schon mal schwierig. Denn oft stecken auch in scheinbar unverdächtigen Lebensmitteln tierische Bestandteile. Auch der Blick auf die Zutatenliste hilft nicht immer weiter. Denn hinter manchen kryptischen Kürzeln verbergen sich Rohstoffe vom toten Tier. So steht E 120 etwa steht für den roten Farbstoff Karminsäure, der aus der Conchenille-Laus gewonnen wird. Er verleiht manchen Fruchtsäften die leuchtend rote Farbe. Eine Liste mit E-Zusatzstoffen, die tierischen Ursprungs sein können, hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt. Noch problematischer: Manche tierische Bestandteile sind überhaupt nicht kennzeichnungspflichtig.
"Vegan" und "vegetarisch" sind gesetzlich nicht definiert
Darum fordert die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch schon lange eine Kennzeichnungspflicht für tierische Bestandteile – auch diejenigen, die im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Außerdem fordern Verbraucherschützer eine gesetzliche Definition von „vegan“ und „vegetarisch“. Denn beide Begriffe prangen zwar auf immer mehr Lebensmitteln und machen das Einkaufen leichter. Aber im Unterschied zu „bio“ sind die Begriffe nicht gesetzlich definiert und geschützt.
Generell empfiehlt sich daher, Convenience-Produkte wie Fertiggerichte und Knabbereien zu meiden und möglichst wenig verarbeitete Lebensmittel zu kaufen. Frische Zutaten wie Bio-Obst und Gemüse – am besten aus dem eigenen Garten – sind ohnehin gesünder. Und sie ermöglichen eine gute Kontrolle, was genau auf dem Teller landet.