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Geschichte Nürnberger Prozesse: Als das "Dritte Reich" vor Gericht steht

Nürnberger Prozesse
Im Schwurgerichtssaal 600 zu Nürnberg sitzen die Richter aus den Reihen der Siegermächte den Angeklagten direkt gegenüber: Ihnen entgeht keine Regung der NS-Größen
© mauritius images / Keystone Press / Alamy
Vor 75 Jahren, am 1. Oktober 1946, enden die Nürnberger Prozesse. Schon ab November 1945 machen die Alliierten Angehörigen der NS-Elite den Prozess. Den Anklägern ist vor allem eines wichtig: Gerechtigkeit, nicht Rache

Seit Wochen haben sie sich auf den Tag vorbereitet, an dem das Weltgericht beginnt. Haben in den alten Gerichtssaal einen Balkon für rund 130 Zuschauer eingezogen – und mit beschlagnahmten Klappstühlen aus einem Theater bestückt. Haben aus den USA eine moderne Dolmetscher-Anlage von IBM einfliegen lassen, damit jeder im Raum über Kopfhörer die Worte der Simultan-­übersetzer verfolgen kann.

In sechs Meter Höhe unter der Decke haben die amerikanischen Besatzungsbehörden große Fenster in die Wand eingebaut, dahinter Kabinen, aus denen Radio­reporter live berichten und Fotografen Bilder machen können. Denn die ganze Welt soll das unerhört Neue mit­erleben, das hier in Nürnberg geschieht: Zum ersten Mal in der Geschichte müssen sich Staatsführer und hoch­rangige Militärs für ihre Verbrechen vor einem Gericht verantworten – werden behandelt wie gewöhnliche ­Kriminelle.

Es ist Dienstag, der 20. November 1945. Ein Gemurmel aus Hunderten Stimmen bricht sich an den holz­getäfelten Wänden des Schwurgerichtssaals 600 im zweiten Stock des Nürnberger Justizpalastes – dem größten Raum im gesamten Gebäude. Die Richterbank an der Stirnseite des Raumes, unter den mit grünen Stoffbahnen verhängten Fenstern, ist noch leer. Aber in der Mitte des Saales, wo braune Tische und Stühle so dicht stehen wie in einer Schulklasse, sitzen Verteidiger in Anzügen oder schwarzen Talaren, Protokollführer halten Blöcke und Bleistifte gezückt oder probieren ihre modernen Stenographiermaschinen aus.

Auf der Pressetribüne, von der Richterbank aus gesehen links, drängen sich 250 Journalisten, unterhalten sich gedämpft auf Russisch, Portugiesisch und Englisch – selbst aus Indien und Brasilien sind Reporter gekommen. Über ihnen der ebenfalls voll besetzte Besucher­balkon, manche Zuschauer halten noch die ockergelben Eintrittsbillets in der Hand. Deutsche sieht man hier oben kaum – wohl auch aus Angst vor Attentaten hartnäckiger Hitler-Anhänger haben die amerikanischen Militärpolizisten kaum Einheimische ins Gericht gelassen.

In der rechten hinteren Ecke des Raumes warten hinter Glaswänden zwölf Dolmetscher auf ihren Einsatz.

Um kurz vor zehn Uhr reißen viele Journalisten ihre Operngläser hoch: Durch eine Schiebetür in der Wand gegenüber der Richterbank tritt der erste Angeklagte ein. Hermann Göring steht im gleißenden Licht von einem Dutzend Scheinwerfern (die Techniker aufgestellt haben, damit die Fotografen ohne Blitzlicht arbeiten können).

Abgemagert sieht er aus, der früher so massige ­zweite Mann im NS-Staat nach Hitler, nach einem halben Jahr in Haft. Doch die Aufmerksamkeit von über 400 Menschen im Raum scheint ihm zu gefallen: Entspannt lässt er sich am äußeren Ende der Anklagebank nieder, legt den Arm locker auf die Brüstung, als würde hier gleich ein unterhaltsames Theaterstück gegeben.

Als Nächster kommt Rudolf Heß herein, einst stellvertretender Leiter der NSDAP. Eine unheimliche Erscheinung mit kalkweißem Gesicht und tiefen Augenhöhlen – und wahrscheinlich geistig verwirrt: Er hat den Unterhaltungsroman „Der Loisl“ mit in den Saal gebracht, beginnt bald, darin zu lesen.

Die Generäle Alfred Jodl und Wilhelm Keitel erscheinen in Uniformen ohne Rangabzeichen – die hat ihnen ein amerikanischer Gefängniswärter schon Wo­chen zuvor abgenommen. Immer wieder haben die beiden mit Hitler zusammengesessen und für seine Wahnidee vom „Lebensraum im Osten“ Polen und die UdSSR überfallen.

Auch Hans Frank ist da, „Generalgouverneur“ in Polen, der im besetzten Krakau wie ein König residierte, auf dem Schloss über der Stadt Champagnerpartys mit Filmstars und Opernsängern feierte – und in seinem Diensttagebuch monströse Sätze notierte wie: „Dass wir 1,2 Millionen zum Hungertod verurteilen, sei nur am Rande festgestellt.“

Insgesamt 20 Männer nehmen auf den Anklagebänken Platz: ehemalige Parteifunktionäre, hohe Militärs, Journalisten im Dienst des Regimes. Zwei Beschuldigte fehlen: Ernst Kaltenbrunner, früher Chef des Reichs­sicherheitshauptamts, ist schwer erkrankt; Martin Bormann, ein enger Vertrauter Hitlers, gilt als verschollen.

Robert H, Jackson
Robert H, Jackson, der amerikanische Chefankläger, ist ein wortgewaltiger Idealist und die treibende Kraft des Prozesses
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Diese 22 haben die alliierten Siegermächte ausgewählt, weil sie sie für Mitglieder der Führungsspitze des nationalsozialistischen Deutschlands halten. Allerdings sind ihre Kriterien nicht immer ganz plausibel: Neben Personen wie Göring, Keitel oder Rüstungsminister Albert Speer, die zweifellos zu den Mächtigsten im Land gehörten, finden sich auch Männer aus der zweiten oder dritten Reihe. Der Rundfunkkommentator Hans Fritzsche etwa ist wohl vor allem deswegen dabei, weil die Sowjettruppen ihn gefangen genommen haben – die meisten anderen Angeklagten sind von den Westmächten festgesetzt worden. Und Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht steht vor Gericht, weil die Alliierten auch einen von Hitlers Finanziers anklagen wollten.

Nach den Angeklagten ziehen die acht Richter aus den USA, Großbritannien, Frankreich und der UdSSR ein – Vertreter jener vier Nationen, die Deutschland in einem langen Krieg niedergerungen haben und es nun besetzt halten. Der Vorsitzende schlägt kräftig mit einem Hammer auf den Tisch. Der spektakulärste Prozess des 20. Jahrhunderts ist eröffnet.

Mehrere meist junge Staatsanwälte treten nun an das Rednerpult vor der Richterbank. Nacheinander lesen sie aus der Anklageschrift vor, jeder in seiner Muttersprache, Englisch, Französisch, Russisch. Über Stunden hallen durch den Saal die Worte: „Erschießungen … verhungern lassen … lebendig in der Kirche verbrannt … le­bendig in eine Schlucht geworfen … Bauch aufgeschlitzt …“

65 Seiten voller Verbrechen und Grausamkeit. Und wie ein gewispertes Echo klingen die Stimmen der Dolmetscher aus den Hunderten von Kopfhörern, die an jedem Platz angebracht sind. Was die Männer auf der Anklagebank empfinden, ist kaum auszumachen. Göring schüttelt manchmal den Kopf. General Keitel kaut an einem Stück Brot. Heß liest in seinem Roman, bis er Magenkrämpfe bekommt und aus dem Saal geführt wird.

Wie soll man die Deutschen bestrafen?

Am nächsten Morgen treten alle 20 nacheinander an ein Mikrofon und erklären sich für „nicht schuldig“. Nur wenige Momente später an diesem zweiten Tag des Tribunals von Nürnberg erscheint der Mann am Rednerpult, der in den nächsten Monaten alles daransetzen wird, ihnen das Gegenteil zu beweisen: Robert H. Jackson, 53 Jahre alt, der amerikanische Chefankläger. Er war schon Justizminister der USA, ist mittlerweile Richter am Obersten Gerichtshof in Washington. Manche sagen, er könnte es sogar zum Präsidenten bringen. Ohne ihn würde es diesen Prozess so nicht geben.

Mit der Kraft eines antiken Redners hält er nun ­seine Eröffnungsansprache, nennt die Angeklagten „lebende Sinnbilder des Rassenhasses, der Vermessenheit und ­Grausamkeit der Macht“. Ihre Taten seien „so böse und von so verwüstender Wirkung, dass die menschliche ­Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen“, denn: „Sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben.“

Nicht um Rache gehe es den vier Siegermächten, sagt er, sondern um Gerechtigkeit durch ein rationales, mit Beweisen belegtes Urteil. Und so erklärt er den Prozess von Nürnberg schon jetzt zu einem „der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat“.

Göring, Heß und Ribbentrop (erste Reihe, v. l.)
Bewacht von Militärpolizisten und seltsam unbeteiligt harren Göring, Heß und Ribbentrop (erste Reihe, v. l.) auf der Anklagebank aus. Bei Prozessbeginn haben sich alle für unschuldig erklärt
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Wobei Zugeständnis noch untertrieben ist. Was ­Jack­son und einige seiner Kollegen gegen viele Widerstände durchgesetzt haben, ist viel mehr: Es ist eine der größten juristischen Revolutionen der Neuzeit.

Wäre es nach Josef Stalin gegangen, hätte es einen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien nie gegeben. Mindestens 50000 deutsche Offiziere und andere militärische Fachleute müssten kurzerhand erschossen werden, verkündet der sowjetische Diktator Ende November 1943 bei einer Konferenz in Teheran seinen Verbündeten. Der britische Premierminister Winston Churchill reagiert empört, US-Präsident Franklin D. Roosevelt mit Sarkasmus: Ob man sich nicht auf 49000 einigen könne?

Dass die Deutschen den Krieg verlieren werden, können die Alliierten zu dieser Zeit – Monate nach der Niederlage von Stalingrad – schon absehen. Auch haben sie bereits beschlossen, die deutschen Kriegsverbrecher zu bestrafen. Unklar ist nur: auf welche Weise?

Ein knappes Jahr später macht ein Mitglied der US-­Regierung einen weiteren radikalen Vorschlag: Finanzminister Henry M. Morgenthau fordert in einer geheimen Denkschrift zur Zukunft Deutschlands, eine Liste mit „Erzverbrechern“ anzulegen und sie ohne Prozess erschießen zu lassen.

Doch als Journalisten Teile des Plans veröffentlichen, sind viele US-Bürger verstört: Wie passt er mit den amerikanischen Werten von Demokratie und Rechtsstaat zusammen, für die ihre Truppen in den Kampf gegen Hitler gezogen sind? Ein Konkurrent Morgenthaus, der Kriegsminister, präsentiert bald darauf einen neuen Vorschlag, den zwei seiner Mitarbeiter inzwischen erdacht haben: Die Nationalsozialisten sollen nach dem Sieg der Alliierten vor Gericht gestellt werden – wegen „Verschwörung zum Krieg“ und „Einleitung eines Angriffskriegs“.

Angriffskrieg ist fortan ein Verbrechen

Es ist eine völlig neuartige und sehr gewagte Idee – denn kein Strafgesetzbuch der Welt kennt bis jetzt ein Verbrechen mit dem Namen „Angriffskrieg“. Darf man das: Menschen für Taten verurteilen, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, nominell keine Verbrechen waren? Verstößt das nicht gegen einen eisernen Grundsatz der Juristen: Nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz?

Und lässt sich überhaupt das ganze Grauen des Nationalsozialismus damit fassen – auch der Massenmord an den Juden?

Hochkomplexe Fragen – die einer der besten Juristen Amerikas klären soll: der äußerst selbstbewusste Robert Jackson. Im Auftrag des US-Präsidenten reist er im Juni 1945 zu einer Konferenz nach London, um mit Vertretern der anderen Siegerstaaten den Prozess vor dem geplanten „Internationalen Militärgerichtshof“ vorzubereiten.

Sechs Wochen lang tagen sie in einem palastartigen Bau der anglikanischen Kirche, gleich hinter Westminster Abbey. Vor allem Jackson und die Vertreter der ­UdSSR geraten dort immer wieder aneinander. Die Sowjets haben sich zwar inzwischen von der Idee von Massenhinrichtungen verabschiedet, doch die Schuld der deutschen Staats- und Parteiführer steht für sie fest. Was sie wollen, ist eine Art Schauprozess mit schnellen Urteilen.

Besonders problematisch ist für die sowjetische Delegation die Definition des Angriffskriegs: In den Leit­linien des Gerichtshofs wollen sie festschreiben, dass nur die Kriege Deutschlands und seiner Verbündeten als verbrecherische Angriffskriege gelten. Denn die UdSSR hat in den vergangenen Jahren selbst andere Länder wie Polen und Finnland überfallen – und will verhindern, dass man sie eines Tages deswegen anklagt.

Für Jackson ist diese Forderung unannehmbar. Er möchte den Prozess als Hebel nutzen für eine viel grö­ßere Mission: Den Angriffskrieg will er überall auf der Erde juristisch ächten lassen – und damit dem Menschheits­traum von einer Welt ohne Krieg näherkommen. Das Verfahren gegen die deutschen NS-Verbrecher soll dafür der Präzedenzfall werden. Eine Einschränkung der Strafbarkeit des Krieges auf bestimmte Länder, wie die Sowjet­union sie fordert, kann er daher nicht akzeptieren.

Auch die Franzosen haben einen grundsätzlichen Einwand: Es sei doch noch nie verboten gewesen, Krieg anzu­fangen. Mit welchem Recht Jackson das den Deutschen vorhalten möchte?

Es ist die heikelste Frage der Konferenz in London. Jackson und sein Juristenteam verweisen auf einen Kriegsächtungspakt von 1928. Darin hatten sich zunächst elf Staaten verpflichtet, im Streitfall „auf den Krieg als Werkzeug“ zu verzichten – darunter das Deutsche Reich. Aller­dings war der Pakt nur ein Vertrag und kein Gesetz, sah auch keine Sanktionen vor, wenn jemand trotzdem seinen Nachbarn überfiel. Genügt das? Jackson meint: ja.

Es dauert Wochen, bis er die Vertreter der anderen Staaten überzeugt hat. Doch dann steht „Verbrechen ­gegen den Frieden“, also der Angriffskrieg tatsächlich als erster Anklage­punkt in der Charta für den späteren Prozess. Um die Sowjetunion zu beruhigen, halten die Delegierten fest, dass das Gericht nur für Verbrechen Deutschlands und seiner Verbündeten zuständig ist.

Die Delegierten definieren noch einen weiteren, bislang unbekannten Straftatbestand: „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die Verfolgung und Ermordung von Zivilisten aus religiösen, rassistischen oder politischen Gründen. Damit wollen sie auch den Holocaust ahnden.

Außerdem einigen sich die Alliierten bei der Planungskonferenz in London auf zwei weitere Anklagepunkte: „Kriegsverbrechen“, etwa die Misshandlung von Kriegsgefangenen und Zivilisten durch Soldaten; und zuletzt die „Verschwörung“ zu den ersten drei Verbrechen – damit wollen die Juristen sichergehen, dass sie auch Auftraggeber und Unterstützer der NS-Gräueltaten vor Gericht stellen können.

Gegen Ende beschließen die Konferenzteilnehmer noch auf Jacksons Vorschlag hin, das Gericht in Nürnberg tagen zu lassen. Eine symbolische Wahl: In der Stadt, in der bei den Reichsparteitagen Hunderttausende Deutsche ihrem Führer zujubelten, in der die entwürdigenden Nürnberger Rassegesetze verkündet wurden, soll nun ein anderes, menschlicheres Recht erstrahlen.

Am 8. August 1945 endet die Konferenz von London – und schon bald treffen in Nürnberg Delegationen der vier Mächte ein, um dort alles für den Jahrhundertprozess vorzubereiten. Die mit weitem Abstand größte Gruppe sind die etwa 2000 Amerikaner. Sie werden später auch die Gerichtsverhandlung dominieren.

Möglichst rasch soll in der zerstörten und verödeten Stadt der Prozess beginnen. Und so wird der Justizpalast, zwei Kilometer von der Altstadt entfernt, in kürzester Zeit zu einem Ort großer Betriebsamkeit.

Handwerker ziehen durch den riesigen, von meh­reren Bomben beschädigten Komplex, flicken Rohre, schleppen Fensterscheiben. Auf den langen Fluren stehen kriegsgefangene Deutsche auf Leitern, streichen brandschwarze Wände. Putzfrauen wischen den Staub von den Böden.

Aus den vier Siegerstaaten reisen extra angeheuerte Sekretärinnen und Übersetzer an. Untergebracht in den wenigen intakten Hotels der Stadt, fahren sie jeden Morgen mit Bussen und Pkw durch Trümmerfelder zum Gericht, um in den frisch renovierten Büros zu arbeiten.

öring und die meisten anderen Angeklagten treffen noch im August aus Internierungslagern in der Nähe von Frankfurt und aus Luxemburg ein. Wärter sperren sie in die elf Qua­dratmeter großen Zellen des Gefängnisses direkt hinter dem Justizpalast. Erst als sie schon mehrere Wochen hier einsitzen, fällt den Richtern auf: Die Angeklagten haben noch gar keine Verteidiger!

US-Offiziere schwärmen in Bayern aus, um deutsche Anwälte zu rekrutieren – manche lassen sich nur durch die Aussicht auf das bessere Essen in der Gerichtskantine überzeugen.

Vor dem Justizpalast fahren währenddessen wie schon seit Wochen immer wieder Lastwagen vor und bringen Beweise für die Schuld ihrer Mandanten: Tonnen von Papier. Denn die Nationalsozialisten haben mit beamtenhafter Gründlichkeit vielfach ihre Verbrechen in Akten festgehalten. Alliierte Ermittler haben die Dokumente in Bergwerken, Schlössern und Seen aufgespürt, lassen sie jetzt in die Büros des Gerichts transportieren.

Hunderte von Sekretärinnen und Archivaren sichten und registrieren jedes Blatt, nehmen es auf Mikrofilm auf. Dies ist der Stoff, aus dem Robert Jackson seine Anklage formt. Mit diesen gewaltigen Stapeln an Dokumenten – Sitzungsberichte, Einsatzbefehle, Telefonprotokolle – will er die Angeklagten überführen.

Bis zum letzten Moment arbeiten Staatsanwälte und Verteidiger, Schreibkräfte und Übersetzer. Einen Tag vor Verhandlungsbeginn rollen Handwerker noch einen dunklen Teppich im Gerichtssaal aus, den irgendwer auf einem Schwarzmarkt in Paris besorgt hat. Dann, am 20. November 1945, ist alles bereit für den einzigartigen Prozess.

Jeden Morgen laufen nun Hunderte von Journalisten und Besuchern auf den von mehreren US-Panzern schwer bewachten Justizpalast zu, passieren drinnen vier Kontrollen von weiß behelmten Militärpoli­zisten, treten dann in den holz­getäfelten Saal.

Immer um zehn Uhr eröffnet der Vorsitzende die Verhandlung, bis 17.00 Uhr präsentieren die Ankläger ihre Beweisdokumente.

Am sechsten Tag der Verhandlung trägt einer von Jacksons Mitarbeitern einen der spektakulärsten Funde der Ermittler vor: das Protokoll einer Geheimsitzung in der Reichskanzlei vom 5. November 1937 (nach dem Namen des Schriftführers wird es später als „Hoßbach-­Niederschrift“ bekannt). Hitler und mehrere seiner Vertrauten waren dabei, darunter drei Männer, die nun auf der Anklagebank sitzen: Göring, der damalige Außenminister Konstantin von Neurath und der Oberbefehlshaber der Marine Erich Raeder.

Bei dem Treffen spricht Hitler lange über eines seiner großen Ziele: die Gewinnung „eines größeren Lebensraumes“ für die Deutschen. Um dieses Ziel zu erreichen, könne es „nur den Weg der Gewalt geben“. Weiter heißt es: „Sollte der Führer noch am Leben sein, so sei es sein unabänderlicher Entschluss, spätestens 1943/45 die deutsche Raumfrage zu lösen“. Konkret kündigte Hitler „einen Angriff auf die Tschechei und Österreich“ an.

Als Jacksons Mitarbeiter diese Passagen vorträgt, wird Göring nervös, drückt den Kopfhörer dichter ans Ohr, um besser zu verstehen. Auf der Pressetribüne kratzen die Stifte der Reporter in hohem Tempo über die Schreibblöcke. Denn es ist eine ungeheuerliche Enthüllung: Bereits 1937, als Hitler öffentlich noch seinen Friedenswillen bekundete, hatte er den Krieg schon längst geplant. Besser hätte Robert Jackson den Anklagepunkt „Verschwörung zum Angriffskrieg“ nicht belegen können.

Ein Durchbruch? Nur fast. Denn während der hektischen Vorbereitungen zum Prozess ist das Beweisstück verschwunden – Jackson muss eine Kopie vom Mikrofilm zu den Gerichtsakten geben. Ein peinlicher Fehler, den die Angeklagten nutzen und behaupten, das Protokoll sei einseitig und unvollständig, ihre Bedenken gegen die Pläne des Führers seien darin nicht festgehalten. Überzeugen können sie das Gericht damit nicht – auch weil der damalige Protokollant Friedrich Hoßbach noch ­während des Prozesses die Authentizität des Dokuments bestätigt. Trotzdem ist es ein Dämpfer für Jackson, der so viel Wert auf rechtsstaatlich korrekte Verfahren legt.

Aber Jackson und seine Kollegen haben noch weit mehr Beweise: insgesamt mehr als 2500 Dokumente. Neben Papieren auch gut 25 Kilometer Zelluloid, darauf vor allem Filmaufnahmen aus befreiten Konzentrationslagern. Mehrmals lassen die Ankläger den Saal verdun- keln, auf einer Leinwand flackern dann Bilder von Bull­dozern, die Leichen zusammenschieben – oder von SS-Männern, die eine Scheune anzünden, in die sie zuvor Dorfbewohner getrieben haben.

Otto Ohlendorf
Otto Ohlendorf befehligte im Krieg eine »Einsatzgruppe«, die im östlichen Europa mehr als 90000 Menschen getötet hat. Mit seiner Aussage belastet er sich, aber auch die Generäle Keitel und Jodl
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Dazu treten 240 Zeugen auf. An einem Wintervormittag erscheint ein schmächtiger Mann im Saal: Otto Ohlendorf, 38 Jahre alt. Mit seinem schlecht sitzenden Jackett, die Hände auf dem Rücken verschränkt, wirkt er wie ein linkischer Büroangestellter. Doch er war Chef ei­ner „Einsatzgruppe“, eines mobilen Mordkommandos der SS, das in Osteuropa in großer Zahl Juden ­massakrierte.

Wie viele Menschen die Einsatzgruppe unter seinem Kommando getötet hat?

„In dem Jahre von Juni 1941 bis Juni 1942 sind etwa 90000 als liquidiert gemeldet worden“, sagt er in seinem norddeutschen Tonfall, der selbst Schrecklichstes harmlos klingen lässt.

Der sowjetische Richter übernimmt die Befragung: Warum auch Kinder getötet wurden?

„Es war ja der Befehl“, sagt Ohlendorf, „dass die ­jüdische Bevölkerung total ausgerottet werden sollte.“

Einschließlich der Kinder?

„Jawohl.“

Der Richter fragt noch einmal nach: alle jüdischen Kinder?

„Jawohl.“

Bis in die Nachmittagssitzung hinein redet Ohlendorf so, in einer bürokratischen Sprache ohne Mitgefühl. Allerdings liefert er Jackson auch konkrete Belege gegen einzelne Angeklagte. So belastet er etwa die Generäle Keitel und Jodl: Als mächtigste Offiziere im Oberkommando der Wehrmacht hätten sie von den Massakern der Einsatzgruppen gewusst – die Einheiten seien ja immer in frisch eroberte Gebiete eingerückt, wurden von der Armee versorgt und hätten nur in Absprache mit deren Führung arbeiten können. Und selbstverständlich sei auch sein Chef im Reichssicherheitshauptamt, der Ange­klagte Kaltenbrunner, über die Massenhinrichtungen informiert gewesen, denn schließlich war er der oberste Chef der Einsatztruppen.

Die Berichte von Ohlendorf sind so wichtig, dass sich die Richter später in ihrem Urteil ausdrücklich auf sie beziehen werden.

Der Nürnberger Prozess soll über die Verbrechen des Regimes aufklären

Vor allem den Amerikanern ist klar: Aussagen wie die von Ohlendorf dürfen nicht im Gerichtssaal verhallen. Weit über Nürnberg hinaus möchten sie solche Einblicke in die Abgründe des NS-Staates bekannt machen – besonders im Volk der Täter. Denn der Prozess von Nürnberg hat nicht nur über die Schuld der Angeklagten zu befinden – er soll auch die Deutschen aufklären über die Verbrechen des Regimes, sie erschüttern und läutern.

Eine Spezialabteilung der US-Militärregierung hat daher seit dem Sommer die deutsche Berichterstattung über den Prozess genau geplant. Auf der Pressetribüne sind einige Plätze für einheimische Zeitungsreporter ­reserviert. Dazu haben US-Offiziere im Süden der Stadt einen Rundfunksender instand setzen lassen. Fast jeden Tag wird von hier aus für „Radio München“ übertragen, später meldet sich auch ein Reporter des Nordwestdeutschen Rundfunks aus dem Gerichtssaal.

Mehrere Millionen Hörer zwischen Passau und Flensburg können so den menschenverachtenden Charakter des NS-Regimes studieren – und dadurch, so hoffen die Amerikaner, zu guten Demokraten werden.

Allerdings gibt es nicht jeden Tag Bedeutsames zu berichten. Nur wenige Beweisdokumente sind so spektakulär wie die Hoßbach-Niederschrift. Dazu dauert jede Aussage, jedes Plädoyer quälend lange. Damit die Übersetzer mitkommen, müssen Richter, Zeugen und An­wälte langsam reden, alle paar Sätze eine Pause lassen. Wenn einer sich nicht daran hält, drücken die Dolmetscher auf einen Schalter der IBM-Anlage, und am Rednerpult leuchtet eine gelbe Lampe auf: nicht zu schnell bitte!

Einschläfernd sind auch die immer gleichen Beteuerungen der Angeklagten und ihrer Verteidiger: Man habe nichts gewusst, man habe nur auf Befehl gehandelt. ­Viele der anfangs begehrten Plätze im Saal sind bald leer. Die britische Journalistin Rebecca West nennt den Justizpalast eine „Festung der Langeweile“ – und beginnt eine Affäre mit einem Richter, vielleicht um sich abzulenken. Viele andere – Sekretärinnen, Offiziere, Juristen – vergnügen sich abends im „Grand Hotel“ am Hauptbahnhof, wo ein Tanzorchester spielt und an der Bar Kellner das Getränk der Saison ausschenken: Cognac mit Cola.

Nur manchmal bricht die Routine auf. Im Frühjahr etwa geht ein Gerücht im Justizpalast um: Es existiere ein Geheimpapier, in dem Hitler und Stalin wenige Tage vor Kriegsbeginn Osteuropa unter sich aufgeteilt hätten. Die UdSSR eine Komplizin bei Hitlers Angriffskrieg?

Tatsächlich präsentiert der Verteidiger von Rudolf Heß kurz darauf im Gerichtssaal eine Fotokopie des „Geheimen Zusatzprotokolls“ zum Hitler-Stalin-Pakt vom 23. August 1939. Einen Moment lang scheint es, als werde die Legitimität des gesamten Prozesses in sich zusammenbrechen. Aber der Anwalt weigert sich zu sagen, woher er das Dokument hat (nämlich von einem ame­rikanischen Journalisten). Und so lehnen die Richter das Papier als „Beweisstück zweifelhafter Herkunft“ ab (obwohl es eindeutig echt ist).

Weitere Wochen der Eintönigkeit folgen. Als im August 1946 schließlich die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, sind alle erleichtert. Jackson ist zu diesem Zeitpunkt schon in die USA zurückgeflogen, seine Aufgabe ist erledigt. Es liegt jetzt an den Richtern, ob er sein großes Ziel erreicht: mit dem Prozess eine neue Epoche des Völkerrechts zu begründen.

Die Richter sitzen nun fast täglich in ihrem Besprechungszimmer, ­streiten oft lautstark über die zu fällenden Urteile. Die sowjetischen Juristen, für die die Schuld der Angeklagten von Anfang an feststand, fordern für alle Beschuldigten die Todesstrafe. Einer der französischen Richter dagegen, ein Rechtsprofessor, plädiert meist für mildere Strafen. Selbst dem Urteil über Hermann Göring, der vom Überfall auf Polen bis zum Judenmord in alle Verbrechen des „Dritten Reiches“ verwickelt war, will er nicht in allen Anklagepunkten zustimmen.

Es hilft, dass die Richter nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden sollen. So erklären sie – gegen die Bedenken des Franzosen – Göring in allen Anklagepunkten für schuldig. Es ist damit das erste Mal in der Geschichte, dass ein Staatsmann verurteilt wird, weil er einen Krieg begonnen hat. Seine Strafe: der Tod am Galgen.

Bei Generalfeldmarschall Keitel, der für Hitler ­große Teile Europas mit Krieg überzog, entscheiden die Richter einstimmig: schuldig in allen vier Anklagepunkten. Sein Kollege General Jodl ist nach Meinung zumindest der Mehrheit ebenfalls in allen Punkten überführt und soll genau wie Keitel gehängt werden. Auch diese beiden Urteile sind eine Neuerung: Die Offiziere konnten sich nicht damit herausreden, auf Befehl gehandelt zu haben – laut der Charta des Militärgerichtshofs wäre das bestenfalls Grund für eine mildere Strafe gewesen.

Nicht bei allen Urteilen werden die Richter den von Jackson gesetzten Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit gerecht. Rudolf Heß kommt wegen „Angriffskriegen“ und „Verschwörung zum Angriffskrieg“ lebenslang ins Gefängnis – dabei waren sich selbst die Ankläger nicht sicher, ob der Mann überhaupt verhandlungsfähig ist oder geistig verwirrt.

Hermann Göring
Der einstige Luftwaffenchef Hermann Göring war in alle Verbrechen der NS-Diktatur involviert
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Und Julius Streicher hat sich zwar in seinem Hassblatt „Der Stürmer“ auf primitivste Weise über die Juden ausgelassen – doch Hetze, selbst die widerlichste, stellt die Charta des Militärgerichtshofs nicht unter Strafe. Dennoch verurteilen die Richter ihn einstimmig zum Tod wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Andere Urteile dagegen sind Vorbilder an Korrektheit und Fairness. Karl Dönitz, ab 1943 Oberbefehlshaber der Marine und Hitlers kurzzeitiger Nach­­fol­ger, hatten die Ankläger Kriegsverbrechen vor­- geworfen: Die Deutschen hätten schiffbrüchige Matrosen von versenkten gegnerischen Schiffen nicht gerettet. Doch Dönitz’ äußerst geschickter Anwalt bringt einen der US-Richter dazu, dem Chef der amerikanischen Pazifikflotte einen Fragebogen zu dessen Kriegsführung vorzulegen.

Die Antworten sind ein Triumph für die Verteidigung: Auch die USA haben im Meer treibende Gegner nicht gerettet, ihre Seeschlachten waren mindestens so brutal wie die der Deutschen. Und so wird Dönitz zu nur zehn Jahren Gefängnis verurteilt – die niedrigste Freiheitsstrafe im Prozess.

Drei Angeklagte sprechen die Richter sogar frei: Der Rundfunkkommentator Hans Fritzsche, Hitlers ehemaliger Vizekanzler Franz von Papen und Reichbankpräsident Hjalmar Schacht hatten so wenig Einfluss oder ihre Ämter so frühzeitig wieder verlassen, dass man ihnen keines der vier Verbrechen aus der Charta nachweisen kann. Angeklagte, die ihre Unschuld beweisen können – auch das ein Zeichen hoher Rechtsstaatlichkeit.

Der Prozess von Nürnberg endet am 1. Oktober 1946

Insgesamt verhängen die Richter am 1. Oktober 1946 zwölf Todesurteile, drei Mal lebenslänglich und vier befristete Gefängnisstrafen.

Knapp zwei Wochen später baut ein amerikanischer Henker mit seinen Gehilfen in der Turnhalle des Gefängnisses ein Podest mit drei Galgen auf. Am frühen Morgen des 16. Oktober sollen die Verurteilten sterben, sie selbst erfahren es erst kurz vorher. Göring gelingt es noch, sich mit einer versteckten Zyankalikapsel zu vergiften und so dem in seinen Augen unehrenhaften Tod durch den Strang zu entgehen.

Kein Grab soll an die Gehängten erinnern – keine Kultstätte erschaffen werden. Am Tag nach der Hinrichtung bringen daher US-Offiziere die Leichen in ein Krematorium in München und streuen die Asche später in einen Bach am Rande der Stadt.

Das große Weltgericht ist zu Ende. Es hat peinliche Pannen gegeben, eigennützige Manöver der Alliierten und mehrere fragwürdige Urteile. Und doch hat der Prozess von Nürnberg etwas revolutionär Neues in die Welt gebracht: Auch Staatsführer stehen nicht über dem Gesetz.

Genau wie Robert Jackson gehofft hat, ­verändert die Verhandlung im Justizpalast das Völkerrecht. Nicht einmal zwei Monate nach den Urteilen bestätigt die Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York in einer Resolution: Die Nürnberger Anklagepunkte Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen künftig bestraft werden. Zwei Jahre später erklärt die UNO einstimmig in einer Konvention den Völkermord zum Verbrechen.

Literaturtipps zum Thema

Annette Weinke: »Die Nürnberger Prozesse«
Gute Einführung in das Thema (C. H. Beck).

Joe J. Heydecker, Johannes Leeb: »Der Nürnberger Prozess«
Standardwerk, mitverfasst von einem der wenigen deutschen Gerichtsreporter von damals (KiWi).

Doch ein anderes Ziel erreicht der Prozess zunächst nicht: die Deutschen zu einer Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen zu bewegen. Zwar gibt es dazu noch genug Gelegenheit: Im Nürnberger Justizpalast beginnen nach dem ersten, großen Prozess noch zwölf weitere Verfahren gegen Verantwortliche des NS-Regimes, gegen Militärs, Juristen, Industrielle, Ärzte, Beamte, Polizisten und SS-Leute, darunter auch den Einsatzgruppenleiter Otto Ohlendorf (der zum Tode verurteilt und 1951 gehängt wird). Zudem führen die Amerikaner in Dachau fast 500 Prozesse: gegen Lagerkommandanten, KZ-Ärzte und SS-Einheiten.

Doch die meisten Deutschen wollen von den NS-­Verbrechen nichts hören. Sie sind beschäftigt mit der Suche nach Wohnung, Arbeit und Essen, sehen sich oft selbst als Opfer und manche diffamieren die Prozesse als „Siegerjustiz“. Erschüttert und geläutert, wie die Alliierten es erhofft hatten, werden die wenigsten, im Gegenteil: In Meinungsumfragen sagen 1946 und 1947 mehr als 50 Prozent, der Nationalsozialismus sei eine gute Idee gewesen, die nur schlecht ausgeführt worden sei.

Erst als ab 1963 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main einen großen Prozess gegen die SS-Mannschaften (und einen Hilfshäftling) des Konzentrationslagers Auschwitz führt, beginnen viele Deutsche, sich für die Gräueltaten im „Dritten Reich“ zu interessieren. 20.000 Zuschauer kommen zur Verhandlung, darunter viele Schüler. Hören dort die erschütternden Berichte der Zeugen. Bürger treffen sich in der Stadt zu Diskussionen mit Wissenschaftlern und Kirchen­leuten. In der Paulskirche eröffnet eine Ausstellung über das Warschauer Ghetto. Und Millionen Deutsche verfolgen in Zeitungen, vor Radio- und Fernsehgeräten die Prozessberichte der Reporter.

Der Geist von Nürnberg aus dem Herbst 1945: Erst jetzt ist er auch im Land der Täter angekommen.

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