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Flugreise: Was darf ins Handgepäck?

Wunderkerzen, Streichwurst und City-Roller sind alles andere als Waffen - und doch nicht im Handgepäck erlaubt. Welche Gegenstände auf Flugreisen nicht mitreisen dürfen, lesen Sie hier
Achtung, verboten! Beim Packen des Handgepäcks sollte man aussortieren, was nicht mitreisen darf
Achtung, verboten! Beim Packen des Handgepäcks sollte man aussortieren, was nicht mitreisen darf
© Peter Schulte; Rainer Dittrich/ Getty Images

Feuerzeuge, so möchte man meinen, sind im Handgepäck verboten. Doch das gilt nur für Benzin- und Einwegfeuerzeuge. Ein wiederbefüllbares Gasfeuerzeug oder Streichhölzer (allerdings keine sogenannten Überallstreichhölzer) sind erlaubt, so lange man sie am Körper trägt.

Sie dachten: Cool, dann steige ich im Flughafen auf den City-Roller und sause durch den Terminal? Skateboard und Klapproller dürfen nicht ins Handgepäck. Denn, so das Luftfahrtbundesamt: "Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, ist verboten.

Auch Golfschläger sind tabu. Selbst wer nur mit drei Eisen ins Wochenende fl iegt, muss die als Gepäck aufgeben. Flugzeugessen ist Ihnen zuwider, und Sie planen ein Picknick auf Platz 34 A? Achtung: Streichwurst, Camembert und Nussnougatcremes gelten als Flüssigkeiten und müssen demzufolge im Bauch des Flugzeugs mitfliegen (oder in Ihrem).

Auf die Länge kommt’s an: Das Messer mit einer Klingenlänge von weniger als sechs Zentimetern darf mit in die Kabine, auch ein kleiner Nagelknipser. Was mit Sicherheit von den dafür verantwortlichen Beamten herausgefischt wird: das Necessaire mit Nagelfeile und Schere. Ebenfalls verboten sind Sportgeräte wie Florett, Degen und das eigentlich harmlose Teleskop-Reiseschwert, wie es im Tai Chi verwendet wird.

Flugzeuge werden von Fachkräften repariert, deshalb reisen Passagiere ohne Werkzeug im Handgepäck. Das ist klug so. Denn Schraubendreher, Zangen und Schraubenschlüssel sind Werkzeuge und im Polizei-Deutsch spitze bzw. scharfe Waffen oder scharfe Objekte.

Spielzeugpistolen sollen aussehen wie echte Pistolen. Und deshalb dürfen sie nicht ins Handgepäck. Sie haben die Pistole im Koffer, aber die Zündplättchen noch in der Handtasche? Pech gehabt. Die werden als Sprengstoffe bzw. brennbare Stoffe aussortiert.

Ihr Freund hat Geburtstag? Trotzdem: Wunderkerzen gehören nicht ins Handgepäck! Übrigens: Ein Lockenstab (falls mit Kohlenwasserstoff betrieben) ist pro Passagier erlaubt. Aber nicht damit in den Haaren drehen, um die Flugzeit totzuschlagen! Der Stab gehört weggepackt.

GEO SAISON Nr. 06/2010 - Sylt und Rügen

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