Für Tausende Schwerkranke ist ein neues Organ die letzte Rettung. Allerdings gibt es hierzulande viel zu wenige Spender. Der Medizinethiker Dieter Birnbacher blickt trotzdem kritisch auf die derzeit diskutierte Widerspruchsregelung – und schlägt eine andere Lösung vor
GEO: Herr Professor Birnbacher, derzeit ist eine Organentnahme in Deutschland nur zulässig, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten eingewilligt hat. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will nun erneut die sogenannte Widerspruchsregelung vorantreiben. Das hieße, dass jede Person automatisch nach ihrem Tod potenzieller Organspender ist, außer sie hat zu Lebzeiten widersprochen. Was halten Sie von dieser Initiative?
Prof. Dr. Dieter Birnbacher: Aus ethischer Sicht ist dieses Gesetzesvorhaben problematisch.
Weshalb?