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Achterbahnjahr für Verbraucherinnen und Verbraucher

Messanzeigen an einer Gasheizung. Ab dem 1. Januar 2024 tritt das GEG in Kraft.

Messanzeigen an einer Gasheizung. Ab dem 1. Januar 2024 tritt das GEG in Kraft.

Liebe Leserinnen und Leser,

das kam überraschend: Auf den letzten Metern des Jahres 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Förderung für Elektroautos gestoppt. Die staatliche Kaufprämie für E‑Autos wird damit früher eingestellt als geplant. Das hat bereits am Wochenende für heftige Kritik gesorgt. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sprach von einem „unfassbar großem Vertrauensbruch“. Denn: Der Antrag auf Förderung konnte erst nach Zulassung gestellt werden. Wer also schon ein Auto bestellt oder gekauft hat, aber sich noch nicht um die Zulassung kümmern konnte, geht leer aus. Das verspielt Vertrauen, meint mein Kollege Felix Huesmann.

Habecks Ministerium rechtfertigt die Entscheidung damit, dass für das aktuelle Haushaltsjahr kein Geld mehr zur Verfügung gestanden hätte. Das Ganze hat auch mit der Haushaltskrise zu tun, die infolge des Karlsruher Schuldenbremsenurteils die Berliner Politik umgetrieben hat. Andreas Niesmann hat die Details.

Elektroautos werden an einer Ladesäule aufgeladen. Die Förderung für den Kauf von E-Autos ist früher ausgelaufen als geplant.

Elektroautos werden an einer Ladesäule aufgeladen. Die Förderung für den Kauf von E-Autos ist früher ausgelaufen als geplant.

Heizungsgesetz tritt in Kraft

Das abrupte Ende der Kaufprämie reiht sich ein in die Riege der Kommunikationspannen der Regierung in diesem Jahr. Allem voran war da das Gebäudeenergiegesetz, um das gerungen und gefeilscht wurde. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher hat das verunsichert.

Nun ist das sogenannte Heizungsgesetz aber auf dem Weg und soll in wenigen Tagen – am 1. Januar 2024 – in Kraft treten. Falls Sie sich fragen, was sich jetzt für Sie ändert: für die meisten erst einmal nicht viel. Denn das Gesetz wurde deutlich entschärft und gilt zunächst nur unmittelbar in Neubaugebieten. Wer dort ein Haus baut, muss nun dafür sorgen, dass die Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird.

Neubauprogramm soll weitergehen

Dass Förderprogramme schneller enden, als einem lieb ist, mussten 2023 auch die Leute erfahren, die sich für das Laden ihres E‑Autos mit Solarstrom einen Zuschuss erhofften. Nach nur einem Tag waren die Mittel für das Programm Solarstrom für Elektroautos aufgebraucht. Vor wenigen Tagen auch der Dämpfer für die, die für den Hausbau auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau zurückgreifen wollten. Der Fördertopf ist leer. Allerdings sollen 2024 die Mittel nach derzeitigem Stand wieder fließen. Wer sich dafür interessiert, muss sich also noch etwas gedulden.

Sie haben Anmerkungen und Fragen? Schreiben Sie uns gern an unbezahlbar@rnd.de! Wir legen eine zweiwöchige Newsletterpause ein und melden uns am 10. Januar wieder. Bis dahin wünschen wir ein frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2024.

Ihre

Johanna Apel

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Tipp der Woche

Kennen Sie die sogenannte Vorabpauschale? Nach dem Jahreswechsel kommt auf viele Besitzerinnen und Besitzer von Investmentfonds und ETFs eine kleine Überraschung zu, schreibt RND-Kolumnist und Finanzexperte Hendrik Buhrs. Gemeint ist die Vorabpauschale, die im Januar versteuert werden muss.

Indexfonds (ETF) bilden Aktienindizes wie etwa den Dax ab. Dennoch entwickeln sich nicht alle ETF immer gleich. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Indexfonds (ETF) bilden Aktienindizes wie etwa den Dax ab.

Das Finanzministerium legt dafür jedes Jahr einen Basiszins fest, der sich einigermaßen im aktuellen Zinsumfeld bewegt, schreibt er. In seinem sehr lesenswerten Stück, erklärt er, was es damit auf sich hat – und legt eine Faustregel ans Herz: Pro 10.000 Euro Aktienfondswert fallen maximal 33 bis 35 Euro Vorabsteuer an, je nach Kirchenzugehörigkeit. Alles weitere Wissenswerte dazu können Sie hier nachlesen.

Zahlen, bitte!

Die hohe Inflation hat auch in diesem Jahr vielen Privathaushalten zugesetzt. Doch zum Ende des Jahres gibt es auch einen Lichtblick: Die Teuerungsrate geht immer mehr zurück: Zuletzt lag sie bei 3,2 Prozent. Nicht wundern allerdings, falls sie zum Jahresende doch nochmal kurz hochgehen sollte. Dahinter steckt der sogenannte Basiseffekt: Im Dezember 2022 entfielen die Gasabschläge durch die Soforthilfe und machten Energie damit billiger. Dieser Effekt fällt nun weg.

Gut zu wissen

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Die gute Nachricht

Neues Jahr, neue Gesetze: Mit dem Jahreswechsel kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher auch Neuerungen zu. Wir haben uns bereits viel mit den Belastungen beschäftigt, werfen wir jetzt aber mal einen Blick auf eine Entlastung. Der Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer soll steigen. Das bedeutet, dass künftig mehr Netto vom Brutto übrigbleiben kann. Für Ledige soll der Grundfreibetrag ab 2024 laut Medienberichten bei 11.604 Euro, für Verheiratete bei 23.208 Euro liegen. Auch der Kinderfreibetrag soll angehoben werden – und zwar auf 6385 Euro je Kind.

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