Überweisungstermine

Bürgergeldauszahlung 2024: Wann kommt das Geld bei mir an?

Das Bürgergeld wird monatlich an Empfängerinnen und Empfänger überwiesen.

Das Bürgergeld wird monatlich an Empfängerinnen und Empfänger überwiesen.

Zum Jahresbeginn 2023 wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld abgelöst. Durch die monatliche Leistung des Sozialstaates soll denjenigen ein menschenwürdiger Lebensunterhalt gesichert werden, die diesen nicht aus eigenem Einkommen decken können – sei es aus aufgrund von Krankheit, Jobverlust, Insolvenz, zu geringem Einkommen oder anderen Gründen.

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Die Auszahlung des Bürgergelds erfolgt monatlich, aber wann genau kann mit dem Zahlungseingang auf dem Konto gerechnet werden?

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Wann bekomme ich Bürgergeld und wie viel steht mir zu?

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen decken kann, hat Anspruch auf Bürgergeld. Wurden zuvor noch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen, wechselt der Leistungsanspruch auf Bürgergeld. Zuletzt wurde die Höhe der Regelbedarfe am 1. Januar 2024 erhöht. Dabei gilt:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 Euro – Regelbedarfsstufe 1
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro – Regelbedarfsstufe 2
  • nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 451 Euro – Regelbedarfsstufe 3
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro – Regelbedarfsstufe 4
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro (+37 Euro) – Regelbedarfsstufe 5
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro (+33 Euro) – Regelbedarfsstufe 6

Neben dem Regelbedarf erhalten Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 außerdem einen zusätzlichen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

Bürgergeld seit 1. Januar erhöht

2024 wurde das Bürgergeld angehoben. Wer Anspruch hat, erhält seitdem 12 Prozent mehr als zuvor.

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Wann kommt das Bürgergeld für den August 2024?

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit steht das Bürgergeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats auf dem angegebenen Konto zur Verfügung. Das Geld wird demnach am Ende des Vormonats überwiesen. Das Bürgergeld für August 2024 sollte also bereits am Mittwoch, 31. Juni 2024 überwiesen werden.

Achtung, die genauen Überweisungstage können sich bei den einzelnen Jobcentern teilweise auch um ein bis zwei Tage nach hinten oder vorne verschieben. Wer es ganz genau wissen will, fragt telefonisch beim zuständigen Amt nach.

Ich habe kein Konto, wie bekomme ich Bürgergeld?

Wer kein Bankkonto angibt oder angeben kann, kann das Bürgergeld stattdessen auch in Form eines Schecks erhalten. Dieser lässt sich bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank in Bargeld auszahlen. Allerdings entstehen bei diesem Umweg Kosten, die dem Beitragsempfänger pauschal vom Bürgergeld abgezogen werden.

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Bürgergeldauszahlungen 2024: alle Termine für das laufende Jahr

  • Januar 2024: Freitag, 29. Dezember 2023
  • Februar 2024: Mittwoch, 31. Januar 2024
  • März 2024: Donnerstag, 29. Februar 2024
  • April 2024: Donnerstag, 28. März 2024 (am Tag darauf ist Karfreitag)
  • Mai 2024: Dienstag, 30. April 2024
  • Juni 2024: Freitag, 31. Mai 2024
  • Juli 2024: Freitag, 28. Juni 2024
  • August 2024: Mittwoch, 31. Juli 2024
  • September 2024: Freitag, 30. August 2024
  • Oktober 2024: Montag, 30. September 2024
  • November 2024: Donnerstag, 31. Oktober 2024
    • Ausnahmen: Der 31. Oktober (Reformationstag) ist in einigen Bundesländern ein Feiertag, dort wird das Bürgergeld dementsprechend schon am Vortag überwiesen. Darunter fallen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Dezember 2024: Freitag, 29. November 2024

Bürgergeld nicht bekommen: Was tun, wenn nicht oder nur teilweise überwiesen wurde?

Sollte die Zahlung ausbleiben, kann das verschiedene, meist individuelle Gründe haben. Mitunter entsteht die Verzögerung aufseiten des Jobcenters, etwa durch nicht bearbeitete Anträge, vergessene Zahlungsanweisungen, falsche Bankdaten oder fehlende Bescheinigungen. Gibt es Klärungsbedarf mit dem Antragssteller, können Zahlungen ebenfalls gestoppt werden. Hier sollten sich Betroffene im Zweifelsfall direkt an ihr jeweiliges Jobcenter wenden.

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