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Wirtschaft 25 Jahre keine Kompensation

„Funktionierender Rechtsstaat“? Dieser Fall zeigt, wie Google die EU vorführt

Korrespondent für Innovation, Netzwelt und IT
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Quelle: picture alliance/NurPhoto/Beata Zawrzel
2017 verdonnerte die Kommission Google zu einer Strafe von 2,42 Milliarden Euro. Der Tech-Konzern wehrte sich, jetzt wird final vor dem EuGH verhandelt. Es wird deutlich: Die EU ist viel zu langsam für das Arbeitstempo der Internetkonzerne – und europäische Unternehmen leiden darunter.
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Eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro soll Google zahlen, so lautete der Beschluss der Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission im Jahr 2017. Sieben Jahre lang, von 2010 bis 2017, hatten die Experten der damaligen Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager untersucht, inwieweit der Konzern durch die Kombination der Google-Internetsuche mit eigenen Diensten wie Google Shopping europäische Wettbewerber benachteiligt.

Nach langen Ermittlungen und Verhandlungen schien das Verfahren mit dem Entscheid von 2017 zu Ende. Doch Google legte Klage gegen die Milliarden-Strafe ein, gezahlt hat der Konzern bis heute nicht.

Stattdessen muss sich nun wieder die Justiz der EU mit dem Fall beschäftigen. Erst erging im November 2021 ein Urteil des Gerichts der EU gegen den Konzern, daraufhin legte Google wieder Rechtsmittel ein. Nun verhandelt seit Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) als höchste Instanz den Fall final.

Damit sind seit der ersten Beschwerde der europäischen Konkurrenten im Jahr 2009 fünfzehn Jahre vergangen. Aus Sicht der Beschwerdeführer von damals ist der Fall ein Parade-Beispiel dafür, wie die langwierigen Verfahren der EU-Behörden es den US-Internetkonzernen ermöglichen, ihre Wettbewerbsverstöße ungestraft auszuüben.

„Zwar sind wir davon überzeugt, dass der EuGH die Entscheidung des EuG (Anm. Red. Gericht der Europäischen Union) bestätigen wird; dann aber leider über 15 Jahre nach Beginn dieses Verhaltens“, kommentiert Albrecht von Sonntag, Geschäftsführer der Preisvergleichsplattform Idealo, die Verhandlung. „Der Schaden, der den Preisvergleichern entstanden ist – soweit sie nicht gezwungen waren, aus dem Geschäft auszusteigen – ist damit gar nicht erfasst.“

„Dann hätten wir 25 Jahre auf die Kompensation gewartet“

Einen Anspruch auf Schadensersatz konnten Idealo und weitere europäische Firmen bis heute nicht gegen Google durchsetzen. Eine Klage von Idealo aus dem Jahr 2019 vor dem Landgericht Berlin wurde bis jetzt nicht verhandelt, da die Berliner Richter zunächst den Abschluss des Verfahrens beim EuGH abwarten.

„Wenn das Verfahren durch alle Instanzen geht, kann es weitere zehn Jahre dauern. Gerade im Internetgeschäft ist das eine Ewigkeit und hat dazu geführt, dass hoffnungsvolle Unternehmen durch Googles Verhalten aus dem Markt gedrängt wurden“, so Idealo-Geschätsführer von Sonntag.

„Dann hätten wir 25 Jahre auf die Kompensation des von Google rechtswidrig verursachten Schaden gewartet. Selbst für mich als Juristen ist es nicht leicht, dahinter einen funktionierenden Rechtsstaat zu erkennen.“

2017 hatte EU-Wettbewerbskommissarin Vestager Googles Verhalten im Preisvergleich im Online-Handel als Marktmachtmissbrauch bewertet. Dort hatte Google seinen eigenen Dienst Google Shopping bevorzugt, dessen Treffer bei Suchanfragen prominent platziert wurden. Der Verkehr auf der Google-Shopping-Plattform sei um das 45-fache angestiegen, gleichzeitig seien die Seitenbesuche bei den Wettbewerbern um mehr als 90 Prozent zurückgegangen, so das Ergebnis der Untersuchungen.

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Zu den Beschwerdeführern in diesem Fall gehörte neben den Verbänden der deutschen Zeitungs- und Zeitungsverleger auch der Verlag Axel Springer (WELT, BILD) als Mutterkonzern von Idealo.

„In letzter Konsequenz können das nur die USA und Europa gemeinsam durchsetzen“

„Dieses Verfahren dauert klar zu lange – es zeigt, dass insbesondere im Bereich der Missbrauchsaufsicht nach Artikel 102 des AEU-Vertrags die Vorgehensweise der Wettbewerbshüter bislang nicht zum Arbeitstempo der Internetkonzerne passt“, kommentiert Justus Haucap, Wettbewerbsökonom der Universität Düsseldorf. „Die Kommission hat dies erkannt, auch deswegen gilt ab dem kommenden Jahr der Digital Markets Act – ich bin optimistisch, dass dieses neue Gesetz im Bereich der Missbrauchsaufsicht etwas ändern wird.“

Der Digital Markets Act schreibt den US-Konzernen Regeln zur Gleichstellung der Konkurrenten ihrer marktbeherrschenden Internetplattformen vor. 22 US-Plattformen wurden Anfang September von der EU-Kommission benannt, zu ihnen zählt auch Googles Internetsuche sowie die Plattformen Google Maps und Shopping.

Die Strafen bei Nichteinhaltung der neuen Regeln sind empfindlich: Bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes werden fällig. Die Konzerne selbst müssen künftig regelmäßig in Berichten vorlegen, inwieweit sie die Regeln des Digital Markets Act befolgen. „Man ist damit in einen Ex-Ante-Modus gewechselt – Missbrauch soll gar nicht erst möglich sein“, kommentiert Haucap. „In der Praxis wird es natürlich auch zum Digital Markets Act Gerichtsverfahren geben, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Dennoch wäre es dramatisch, wenn die Verfahren jetzt nicht schneller werden sollten.“

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Fraglich sei jedoch weiterhin, inwieweit bloße Geldstrafen einen echten Verhaltenswechsel der Konzerne bewirken, kommentiert Haucap. Denn obwohl bereits Geldstrafen von insgesamt mehr als acht Milliarden Dollar gegen Google verhängt wurden, sehen die Wettbewerbshüter der EU immer neues Fehlverhalten des Konzerns. „Die nächsten Verfahren gegen Google laufen ja bereits. Ob daraus in letzter Konsequenz auch strukturelle Maßnahmen wie etwa eine Entflechtung resultieren, bleibt abzusehen. In letzter Konsequenz können das nur die USA und Europa gemeinsam durchsetzen.“

In den USA ist vergangene Woche ein lange erwarteter Wettbewerbs-Prozess der US-Bundesregierung und diverser Bundesstaaten gegen Google angelaufen. „Es wird spannend, ob sich die Amerikaner im Falle eines Urteils gegen Google zu einer wirklichen organisatorischen Entflechtung eines Internet-Riesen durchringen können.“

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