WELTGo!
Ihr KI-Assistent für alle Fragen
Ihr KI-Assistent für alle Fragen und Lebenslagen
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Ausland
  4. Migration: EuGH verurteilt Ungarn zu Zwangsgeld wegen Asylpolitik

Ausland Millionen-Strafe

EuGH verurteilt Ungarn zu Zwangsgeld wegen Asylpolitik

EuGH verurteilt Ungarn zu Zwangsgeld wegen Asylpolitik

Seit Jahren rügt der Europäische Gerichtshof den Umgang Ungarns mit illegal eingereisten Migranten. Weil trotzdem wenig passierte, wird es jetzt teuer für die Regierung von Viktor Orbán.

Quelle: WELT TV

Autoplay
Ungarn soll eine Strafe zahlen – und täglich wird es mehr: Seit Jahren rügt der Europäische Gerichtshof den Umgang des EU-Mitgliedsstaats mit illegal eingereisten Migranten. Weil trotzdem wenig passierte, wird es jetzt teuer für die Regierung von Viktor Orbán.
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt. Weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe, müsse es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg.

Die Vertragsverletzung bestehe darin, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe. Das stelle eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar, hieß es.

Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarns rechtsnationale Regierung schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe.

Kritik an Transitlagern

Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstießen. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Neue Regeln sahen dann vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr.

Im aktuellen Verfahren bemängelte die EU-Kommission, dass Ungarn auch nach dem Urteil aus dem Jahr 2020 noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Dem folgten die Richter nun größtenteils: Budapest verstoße gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Verhalten stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.

Ungarn ist nicht das einzige Land, dem in den vergangenen Jahren ein Zwangsgeld aufgebrummt wurde. Polen wurde 2021 vom EuGH zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.

dpa/ll/sos

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema