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  4. Flugreisen: Wenn unschuldige Passagiere von Airlines bestraft werden

Meinung Flugreisen

Wenn Airlines unschuldige Passagiere abstrafen

Fluggesellschaften machen gern ihre eigenen Probleme ungeniert zu denen ihrer Kunden. Selbst Reisende, die unverschuldet in Zeitnot geraten sind, werden behandelt wie lästige Passagiere, die nur die Abläufe erschweren und der Gewinnmaximierung im Wege stehen.
verantwortliche Redakteurin Reise/Stil/Motor
Wer nicht rechtzeitig erscheint, bekommt Ärger – Airlines kennen da kein Pardon Wer nicht rechtzeitig erscheint, bekommt Ärger – Airlines kennen da kein Pardon
Wer nicht rechtzeitig erscheint, bekommt Ärger – Airlines kennen da kein Pardon
Quelle: Getty Images/Moment RF/Craig Hastings
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Wer schwänzt oder zu spät kommt, bekommt Ärger, das kennt man aus der Schule. Heutzutage aber dürften sich auch Flugreisende vielerorts wie gescholtene Schüler fühlen. Sie werden sogar dann abgestraft, wenn sie unterwegs unverschuldet in Zeitnot geraten sind. Airlines verhalten sich da immer oberlehrerhafter – als ob der lästige Passagier grundsätzlich die Abläufe erschwere und der Gewinnmaximierung im Wege stehe.

Neulich an einem frühen Morgen in München: Da umringten übermüdete Reisende, die über Nacht mit American Airlines aus den USA gelandet sind, sichtlich genervt den Lufthansa-Schalter. Sie kamen aus Denver, Colorado, Dallas, Texas, und aus Charlotte, North Carolina, und alle einte dasselbe Problem: Sie hatten zuvor vergeblich versucht, für ihren gebuchten Anschlussflug nach Berlin mobil einzuchecken.

Offenbar hatte die Airline ein Serverproblem. Damit wurden sie als mutmaßliche „No-Show“-Passagiere eingeordnet und wegen ihres erwarteten Nicht-Erscheinens auf Stand-by gesetzt: „Sie alle wollen auch noch mit?“ Der Flieger sei überbucht, es kämen noch Gäste der Partner-Airline United, die gerade gelandet sei. Wieso man denn nicht rechtzeitig eingecheckt hätte? Weil es nicht funktionierte! Stirnrunzeln. Der nächste erreichbare Flieger ging umständlich über Frankfurt/Main. So machen Airlines ihre eigenen Probleme ungeniert zu denen der Reisenden.

Strafgebühr für einen verpassten Flug

Häufiger kommt es bei Verspätungen aus Übersee vor, dass man den Anschlussflug noch ganz knapp vor Schließung des Gates erreicht, erleichtert die Bordkarte vorzeigen will – und das Bodenpersonal bedauernd abwinkt. Ein Standardsatz lautet dann: „Wir haben Sie bereits vom Flug genommen, da wir davon ausgehen mussten, dass Sie den Umstieg nicht schaffen.“ Fürsorglich, aber nicht im Sinne des Passagiers. Da kann man dem Flieger nur noch wehmütig hinterherschauen.

Ein Vielflieger, der im Mai einen Eurowings-Flug aus Versehen verpasst hatte, sollte sogar Strafe zahlen. Er hatte für den nicht angetretenen Flug die Steuern und Gebühren in Höhe von 35 Euro zurückgefordert, die ja nicht angefallen waren. Das ist sein gutes Recht. Doch der Kundendienst antwortete, der Gast solle erst einmal eine Strafgebühr in Höhe von 14,99 Euro wegen Nicht-Erscheinens zahlen. Nach dem Motto: Diesem unpünktlichen Schnösel haben wir es mal richtig gezeigt! Er hat es dann auf sich beruhen lassen.

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Noch schlimmer traf es gerade eine Schweizer Urlauberin, die mit Swiss nach Malta geflogen war. Der Heimflug aber wurde ihr verweigert – aus einem aberwitzigen Grund: Sie sei auf dem Hinflug gar nicht in der Maschine gewesen, deshalb sei der Rückflug gestrichen worden. Fassungslos zeigte die Reisende sogar als Beweis ihre Bordkarte des Hinflugs, was Swiss auch nicht anerkannte. Die Begründung: Sie könne nicht hingeflogen sein, weil das nicht im System vermerkt sei. Die Urlauberin musste also auf Malta ein neues Ticket kaufen, um nach Hause zu kommen. Später stellte sich heraus, dass die Dame recht hatte. Immerhin wurden ihr die Mehrkosten erstattet. Peinlich!

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