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Flughafen Hamburg

Vom Zoll gestoppt – 55-Jährige will Goldbarren im Wert von 260.000 Euro ausführen

Autorenprofilbild von Denis Fengler
Von Denis FenglerRedakteur WELT/WELT AM SONNTAG Hamburg
Veröffentlicht am 12.07.2024Lesedauer: 2 Minuten
Goldbarren
Die Reisende hatte Gold im Wert von mehr als 260.000 Euro bei sich (Symbolfoto)Quelle: picture alliance /dpa/Ulrich Baumgarten

170 Goldmünzen und 16 Goldbarren entdeckten die Zollbeamten im Handgepäck einer Dame, die auf dem Weg nach Kanada war. Die Sicherheitsleistung, die die 55-Jährige hinterlegen musste, war happig – und wurde ebenfalls in Gold gezahlt.

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Gold im Wert von mehr als 260.000 Euro entdeckten Zollbeamte bei einer erweiterten Kontrolle im Handgepäck einer 55-Jährigen Deutschen. Insgesamt hatte die Frau rund 170 Goldmünzen und 16 Goldbarren im Gepäck, gab der Zoll in einer Mitteilung bekannt. Der Vorfall ereignete sich bereits am 22. Juni dieses Jahres.

Die Reisende mit Ziel Kanada sei nach der Sicherheitskontrolle vor ihrem Abflug erneut kontrolliert worden, hieß es. Dabei hätten die Einsatzkräfte das sogenannte „Anlagegold“ entdeckt.

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Wie sich herausstellte, hatte die Frau, die auf Nachfrage angab, bereits seit mehreren Jahren in Kanada zu wohnen, ihr Bankschließfach aufgelöst. Das Gold habe sie in ihre neue Heimat mitnehmen wollen. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe geführt wird.

Für das anschließend eingeleitete Bußgeldverfahren wurde durch eine Richterin eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 26.000 Euro festgesetzt. „Anders als sonst üblich entrichtete die Reisende die Sicherheitsleistung nicht in bar oder durch Zahlung mit einer EC- oder Kreditkarte. Sie hinterlegte stattdessen zwölf Goldmünzen als Sicherheit“, sagte Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

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Wer laut Zoll Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein- oder ausführt, muss dies durch eine Barmittelanmeldung beim Zoll anmelden. Zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch sogenanntes „Anlagegold“. Zuwiderhandlungen können laut des Sprechers mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Strafbefehl über 40.000 Euro

Im Mai dieses Jahres hatte das Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl über 40.000 Euro gegen einen 36-jährigen Goldschmuggler erlassen. Der Mann hatte im November 2021 versucht, am Hamburger Flughafen 130 Goldschmuckstücke am Zoll vorbeizuschmuggeln. Er war zuvor aus der Türkei eingereist.

„Nach Öffnen des Koffers fanden die Zöllnerinnen und Zöllner diversen Goldschmuck in verschiedenen Verpackungen und beschrifteten Auftragstüten.“, so Maurice Douce. „Bei der anschließenden Kontrolle des Handgepäcks stellten die Kollegen weiteren Goldschmuck fest. Das festgestellte Gold hatte ein Gewicht von insgesamt fast vier Kilogramm.“