Artikel - Schlüsseltechnologien

Fahrzeug- und Systemtechnologien

Einleitung

Innovationen sind ein zentraler Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb. Für die Fahrzeugindustrie gilt dies in besonderem Maße. Aktuelle Entwicklungen wie der digitale Wandel und die Notwendigkeit zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz erfordern hier weiter massive Anstrengungen, um Fahrzeuge, Verkehr und Mobilität fit für die Zukunft zu machen.

Grafik zu Fahrzeugtechnologie steht für Fahrzeug- und Systemtechnologien

© Adobe Stock/3ddock

Mit dem Fachprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ stärkt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fahrzeugindustrie. In zahlreichen, thematisch breit gefächerten Projekten entwickeln Hersteller, Zulieferer, IT-Unternehmen und Forschungseinrichtungen neue Technologien mit hohem Anwendungsbezug. Eine Konstellation, die substanzielle Fortschritte beim automatisierten, vernetzten, energieeffizienten und zugleich emissionsarmen Fahren auf Straße und Schiene hervorbringt. Die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit schafft die Grundlage für die künftige Anwendung der Technologien in Produkten und Prozessen der Fahrzeugbranche.

Aktuelles

Novelle der AGVO

Es können bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Personalkosten derzeit noch nicht nach einem pauschalierten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden. Der Ansatz der Gemeinkosten auf Basis der Leitsätze zur Preisbildung (LSP) ist unverändert möglich.

Mit der Novelle der AGVO vom 23.06.2023 wurden die beihilferechtlichen Möglichkeiten zur pauschalierten Abrechnung gegenüber der bisherigen Rechtslage erweitert. Die pauschalierte Abrechnung von Gemeinkosten und sonstigen Betriebskosten wurde auf eine rechtlich sichere Basis gestellt (Art. 25 Abs. 3 Buchst. e AGVO). Ein an Art. 25 Abs. 3 Buchst. e AGVO angepasstes Verfahren zur pauschalierten Abrechnung ist in Klärung. Derzeit können in unserer Projektförderung vorerst weder für vorliegende noch für neue Anträge Bewilligungen auf Basis des pauschalierten Verfahrens ausgesprochen werden.

Aktuell wird allen Antragstellern eine Kalkulation der vorhabenbezogenen Kosten auf Basis der Leitsätze zur Preisbildung (LSP) empfohlen. Nach Klärung des Sachverhaltes kann für zukünftige Anträge eine pauschalierte Abrechnung in Betracht gezogen werden.

Weiterführende Informationen

Das Förderprogramm

Das Förderprogramm

Seit 2015 werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (PDF, 1 MB) Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert. Die aktuell gültige Fassung der Förderrichtlinie (PDF, 681 KB) gilt bis zum 30.06.2027.

Mit der Richtlinie werden insbesondere produkt- und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den folgenden Bereichen adressiert:

  • Automatisiertes Fahren
  • Innovative Fahrzeuge
  • Systemtechnologien

Innerhalb des Programms sollen sowohl technologische Lösungsansätze für das Fahrzeug selbst, als auch solche für das Fahrzeug als Bestandteil vernetzter Systeme erarbeitet werden.

Das Programm bildet den Handlungsrahmen für die Förderung von Technologien in diesen Bereichen. Dabei werden vor allem die folgenden Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • Entwicklung neuer Technologien bis hin zum Nachweis der Einsatzfähigkeit (prototypische Erprobung)
  • Für die Dauer der Maßnahme 35c des Konjunkturprogramms bildet das Fachprogramm zudem den programmatischen Rahmen für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in zentralen transformationsrelevanten Themenfeldern für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft.

Zur gezielten Schwerpunktsetzung werden im Rahmen des Programms regelmäßig Förderaufrufe /-bekanntmachungen veröffentlicht. Die dort veröffentlichten Festlegungen sind jeweils bindend.

Automatisiertes Fahren

Elektronische Systeme übernehmen vermehrt die Regelung von Personen- und Nutzfahrzeugen. Darauf basierende Fahrerassistenzsysteme ermöglichen bereits heute eine Übernahme ausgewählter Fahraufgaben (teilautomatisiert) und erleichtern so das Führen von Fahrzeugen. Mit der weiter zunehmenden Automatisierung soll letztlich eine komplette Übernahme aller Fahraufgaben durch das Fahrzeug erreicht werden. Seit 2021 umfasst die Programmsäule Automatisiertes Fahren auch den Schienenverkehr.

Im Rahmen des Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ werden insbesondere die folgenden sieben Themenfelder verfolgt:

  • Innovative Sensorik und Aktoriksysteme
  • Hochgenaue Lokalisation
  • Schnelle, sichere und zuverlässige Kooperation durch Kommunikation
  • Neuartige Verfahren zur Datenfusion und -verarbeitung
  • Mensch-Maschine-Interaktion
  • Angepasste Testverfahren und Validierung
  • Spezifische Lösungen für automatisierte Fahrfunktionen im Elektrofahrzeug

Für detaillierte Informationen wird auf die Ausführungen im Fachprogramm (PDF, 1 MB) verwiesen.

Innovative Fahrzeuge

Mit der Entwicklung innovativer Fahrzeugtechnologien können im Straßen- und Schienenverkehr Einsparungen bei Energieverbrauch und Emissionen erzielt werden. Dies trifft sowohl auf den Personen- als auch auf den Güterverkehr zu. Von zunehmender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Erhebung, Speicherung und Nutzung der im Fahrzeugbetrieb anfallenden Daten, z.B. für die Auslegung der Betriebs- und Fahrstrategie, Wartung und Instandhaltung oder die Interaktion der Fahrzeuge im Verkehr. In der Programmsäule Innovative Fahrzeuge folgt die Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen einem technologieoffenen Ansatz zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs. Der Fokus liegt dabei auf einem übergeordneten systemübergreifenden Ansatz. Zu beachten ist außerdem, dass für Teilansätze, die sich ausschließlich auf Komponenten batterieelektrischer Antriebsysteme beziehen (z.B. Batterieentwicklung), andere Förderinstrumente existieren.

Im Rahmen des Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ werden insbesondere die folgenden Themenfelder verfolgt:

  • Effizienzsteigerung durch Leichtbau
  • Optimierte aerodynamische Eigenschaften
  • Reduzierte Reibungswiderstände im kompletten Antriebsstrang
  • Innovative Antriebstechnik

Für detaillierte Informationen wird auf die Ausführungen im Fachprogramm (PDF, 1 MB) verwiesen.

Systemtechnologien

Seit 2021 ist das Fachprogramm um die dritte Säule „Systemtechnologien“ ergänzt. Diese Säule adressiert die gesamte Fahrzeugindustrie. Sie fokussiert auf Forschungs- und Entwicklungsansätze, die das Fahrzeug im Kontext seiner vor- und nachgelagerten bzw. seiner umgebenden Systeme betrachtet. Folgende Themenschwerpunkte werden verfolgt:

  • Wertschöpfung und digitale Transformation

    Digitalisierung und Energiewende erfordern eine Transformation bestehender, langjährig gewachsener Wertschöpfungsstrukturen und -systeme in der Fahrzeugindustrie. Dabei bildet die Integration von Daten in Entwicklungs-, Entscheidungs-, Produktions- und Betriebsprozesse die zentrale Herausforderung. Hier wird erhebliches Potential für die Optimierung bestehender und die Ableitung neuer, innovativer Prozesse und Anwendungen in der Fahrzeugtechnik erwartet.

  • Mobilität und Verkehr

    Fahrzeuge entwickeln sich mehr und mehr zu einem integrativen Teil eines übergeordneten Gesamtsystems. Ihre Vernetzung untereinander wie auch mit den umgebenden Systemen der physischen und der digitalen Infrastruktur ermöglicht das Erschließen neuer Wertschöpfungspotentiale. Auch gänzlich neue Geschäftsmodelle, die den Wandel der Fahrzeughersteller zu Mobilitätsanbietern beschreiben, sind zu erwarten.

  • Produktion und Logistik

    Eine nachhaltige Produktion und ein transparenter CO₂-Fußabdruck werden in Zukunft für die im Hinblick auf Klimaschutz stark im Fokus stehende Fahrzeugindustrie weiter an Bedeutung gewinnen. Die Umsetzung innovativer Lösungen für nachhaltige Lieferketten, intelligente Logistik und Kreislaufwirtschaft stehen daher im Fokus. Projekte zur Erforschung innovativer Mögliche Ansatzpunkte, um diese zügig in Produktion und Logistik zu bringen, sind innovative Technologien, wie Internet of Things, Blockchain und Predictive Analysis.

Projektförderung und Beratung

Für die Abwicklung der Projektförderung im Rahmen des Programms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt. Der Projektträger unterstützt in allen Phasen des Forschungsprojektes – von der Skizzeneinreichung bis zur Abschlussdokumentation – als Ansprechpartner, zum Beispiel für die folgenden Aspekte:

  • Hinweise zur Erstellung von Projektskizzen, in denen die Projektidee kurz und prägnant darzustellen ist
  • Unterstützung bei der Erstellung der Vorhabenbeschreibung des jeweiligen Forschungskonsortiums und bei der individuellen Antragstellung
  • Begleitung während der Projektlaufzeit
  • Beratung bezüglich Schlussbericht- und Verwendungsnachweiserstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage der Projektskizzen, kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden.

Auf folgende Punkte wird ausdrücklich hingewiesen:

  • Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind.
  • Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland.
  • Es wird eine Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) an den gesamten Fördermitteln eines Verbundes von 30% angestrebt. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen.
  • Ferner sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, antragsberechtigt.
  • Einrichtungen, die jeweils vom Bund oder den Ländern oder von diesen gemeinsam grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

Detaillierte Informationen zum Förderverfahren sind dem Leitfaden zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen (PDF, 1 MB) zu entnehmen. Deren Beachtung hilft Ihnen und uns, während aller Phasen des Antragverfahrens einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

Zusätzlich bietet Ihnen das Förderportal des Bundes einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung. Sie finden hier zum Beispiel Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben, Zugang zu Formularen und mehr.

Projektskizze

Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über das Portal „easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen“. Dort sind die Grunddaten des Vorhabens einzutragen und die Projektskizze (als PDF-Datei) hochzuladen. Die Projektskizze sowie das Projektblatt zur Skizze sind zudem auch postalisch in unterschriebener Form beim Projektträger einzureichen. Projektskizzen können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Eine Bewertung im wettbewerblichen Verfahren erfolgt jedoch ausschließlich zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember für die jeweils bis dahin eingereichten Projektskizzen. Zusätzlich zur regulären Skizzeneinreichung ist im Rahmen des Programms eine gezielte Schwerpunktsetzung über gesonderte Förderaufrufe oder -bekanntmachungen möglich. Für die Einreichung von Projektskizzen im Zuge dieser Aufrufe/ Bekanntmachungen sind die dort jeweils veröffentlichten Festlegungen bindend.

Detaillierte Informationen sind dem Leitfaden zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen (PDF, 1 MB) zu entnehmen.

Kontakt

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Projektträger Bodengebundene Verkehrstechnologien
Am Grauen Stein
51105 Köln

Telefonnummer: +49 (0)221 806-4158
Fax: +49 (0)221 806-3496
E-Mail: bvt-trc@de.tuv.com

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