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Artikel - Europa

Bilaterale Beziehungen

Einleitung

Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind untereinander sowie mit den vier Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island wirtschaftlich eng verbunden. Deutschland hat ferner besondere Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern, die sich im Beitrittsverfahren zur Europäischen Union befinden. Der Europäische Binnenmarkt ist einer der größten Wirtschaftsräume weltweit, hier liefern Unternehmen Waren, erbringen Dienstleistungen, beziehen Produkte oder investieren in einem Umfang wie nie zuvor. Etwa 450 Millionen Einwohner profitieren vom Europäischen Binnenmarkt. Konkrete Daten zum deutschen Außenhandel finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.

Diverse wehende Nationalflaggen sowie die EU-Flagge.

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EU-Mitgliedstaaten

Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben mit den europäischen Verträgen eine tiefgehende Friedens-, Wirtschafts- und Wertegemeinschaft geschaffen. Der Europäische Binnenmarkt, der auf den vertraglichen Grundfreiheiten des freien Warenverkehrs, der Personenfreizügigkeit, der
Dienstleistungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs beruht, ist die Grundlage der wirtschaftlichen Integration der Mitgliedstaaten. Weitere Informationen zum Europäischen Binnenmarkt finden Sie hier. Die Gewährleistung dieser Grundfreiheiten konkretisiert sich in der intensiven bilateralen
Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedstaaten. Bei Kooperationsprojekten der Wirtschaft, Marktinitiativen, der Anerkennung von Berufsqualifizierungen, der Zusammenarbeit in der dualen Berufsausbildung, dem Austausch von guten Erfahrungen („Best Practices“), aber auch bei der Beseitigung von Handelshemmnissen sind zunächst jeweils die Staaten gefragt. Es hat sich gezeigt, dass etwaige Probleme am effizientesten direkt an den Stellen gelöst werden können, an denen sie entstehen. Ein wichtiges Instrument bei der Lösung von konkreten Problemen ist das europäische SOLVIT-Netzwerk.

Auf Ebene der Regierungen sind bilaterale Treffen der Regierungschefs und der Kabinettsmitglieder (Gipfeltreffen oder Ministerräte), wechselseitige Besuche etwa der Wirtschafts-, Energie-, Klimaschutz- oder Handelsministerinnen und -minister, Delegationsreisen mit Unternehmensvertretungen, Gespräche auf Expert*innen- und Fachebene wichtige Elemente der bilateralen wirtschaftspolitischen Beziehungen. Sie dienen dem politischen und praktischen Informations- und Meinungsaustausch und der Pflege guter und vertrauensvoller Kontakte.
Fachkommissionen und Arbeitsgruppen befassen sich mit Spezialthemen. Der Austausch findet mit Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten statt, besonders etabliert ist eine Vielzahl bilateraler Formate wie z.B. die deutsch-französischen, deutsch-polnischen, deutsch-italienischen, deutsch-spanischen und deutsch-niederländischen Regierungskonsultationen, das deutsch-italienische Industrieministerforum, die deutsch-irischen und deutsch-griechischen Staatssekretärskonsultationen oder regelmäßige Dialoge mit Tschechien, der Slowakei und Slowenien. Zusätzlich gibt es besondere trilaterale Formate wie insbesondere das Weimarer Dreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Polen - einer flexiblen Plattform für Dialog und Zusammenarbeit auf vielen Ebenen (Regierungen, Parlamente, Zivilgesellschaft, Kommunen und Regionen) – und die deutsch-französisch-italienischen Wirtschaftsministertreffen (zuletzt am 8.4.24 in Paris).

Die bilaterale politische Zusammenarbeit mit Frankreich nimmt traditionell einen hervorgehobenen Stellenwert ein und ist zu allen politischen Themenbereichen besonders eng und in besonderer Weise institutionalisiert. Bereits der Élysée-Vertrag von 1963 schuf die Grundlage für einen regelmäßigen Austausch der Regierungen. Später wurde ein Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat zur regelmäßigen Koordinierung der Wirtschaftspolitik geschaffen. Der Anfang 2019 in dieser Tradition unterzeichnete Vertrag von Aachen hat die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit erneut verstärkt, u.a. hat ein deutsch-französischer Rat von Wirtschaftsexperten die Arbeit aufgenommen. Neben dem regelmäßig tagenden Deutsch-Französischen Ministerrat (Erklärung vom 28. Mai 2024) wurde im Jahr 2023 das Format einer Deutsch-Französischen Kabinettsklausur ins Leben gerufen. Auch außerhalb dieser formalen Gremien ist der Austausch zwischen dem BMWK und anderen Bundesressorts und den entsprechenden Ministerien in Frankreich auf allen Ebenen äußerst intensiv und eng.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist Frankreich für Deutschland der zweitwichtigste Handelspartner in Europa und steht global auf Rang vier hinter China, den USA und den Niederlanden. Für Frankreich ist Deutschland weltweit der wichtigste Handelspartner. Deutsch-französische Firmen wie der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus stehen beispielhaft für die engen Verflechtungen der beiden größten Volkswirtschaften der Europäischen Union.

Zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen tragen verschiedene weitere Organisationen bei: Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Auslandshandelskammern (AHK), die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (Germany Trade & Invest/GTAI) und die Wirtschaftsabteilungen der deutschen Botschaften verfügen über wichtige Informationen und leisten Unterstützung bei der Markterschließung vor Ort oder der Lösung von Problemen in den Nachbarländern.

Weiterführende Informationen

Junger Mensch mit der im Wind flatternden Flagge der Europäischen Union auf dem Rücken.

© weyo, Adobe Stock

20 Jahre EU-Erweiterung 2004

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EU-Erweiterung

20 Jahre EU-Erweiterung im Jahr 2004

Am 1. Mai 2024 feiert die größte Erweiterungsrunde in der Geschichte der EU ihr 20. Jubiläum: Acht mittel- und osteuropäischen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta und Zypern sind am 1. Mai 2004 der EU beigetreten. Damit vollzog sich auch die Wiedervereinigung des europäischen Kontinents nach dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahr 1989.

Die Beitrittsländer haben bereits seit Beginn ihres Beitrittsprozesses Anfang der 1990er Jahre eine beeindruckende wirtschaftliche Entwicklung vollzogen, entsprechend ist auch der durchschnittliche Lebensstandard gestiegen. Der wirtschaftliche Abstand zu den ursprünglichen Mitgliedstaaten hat sich seither deutlich verringert. Das durchschnittliche reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf stieg im Vergleich zu den ursprünglichen Mitgliedstaaten (EU-14) von 25 % im Jahr 1995 auf 53 % im Jahr 2023.

Infokasten für Veranstaltungen/Termine:

8. Mai 2024:
„20 Jahre EU-Erweiterung“ mit Bundesminister Dr. Robert Habeck; Veranstalter: Deutsche Industrie- und Handelskammer, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

18. Juni 2024:
Panel-Veranstaltung zur GTAI-Studienvorstellung „20 Jahre EU-Erweiterung“ mitder BMWK-Abteilungsleiterin für Europapolitik Dr. Kirsten Scholl und Vorstellung einer GTAI-Sonderstudie (Germany Trade and Invest).

Auch Deutschland hat von dieser Erweiterung stark profitiert und ist geografisch vom Rand der EU in ihre Mitte gerückt. Damit erschlossen sich für deutsche Unternehmen neue Märkte und Geschäftschancen. Der Handelsumsatz zwischen Deutschland und den zehn neuen Mitgliedstaaten stieg von 119 Milliarden Euro im Beitrittsjahr 2004 auf 431 Milliarden Euro im Jahr 2023; eine Steigerung um mehr als 260 %.

Mit Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien führt die EU derzeit bereits Beitrittsverhandlungen. Für weitere Länder laufen die Vorbereitungen, um die Beitrittsverhandlungen zu beginnen, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die EU-Erweiterung ist ein leistungsbasierter Prozess, bei dem die Reformfortschritte der Beitrittskandidaten eine große Bedeutung haben. Siehe Artikel EU-Erweiterung.

Arbeiter steht vor Container zum Thema Außenwirtschaftsförderung

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Außenwirtschaftsförderung

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EWR und EFTA

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Europäische Freihandelszone (EFTA)

1994 wurde der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) durch ein Abkommen zwischen der EU und den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA), mit Ausnahme der Schweiz, geschaffen. Er umfasst heute neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten die übrigen drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Ziel ist es, den Europäischen Binnenmarkt und die darin geltenden Vorschriften auf die EWR-Staaten auszudehnen, und so einen gemeinsamen dynamischen Wirtschaftsraum zu schaffen. Die Schweiz ist mit dem Europäischen Binnenmarkt durch einzelne Abkommen verbunden. Offene, faire Märkte, auf denen einheitliche Voraussetzungen gelten, wirken sich vorteilhaft auf Wirtschaft und Gesellschaft aus und schaffen ein positives Umfeld für Investitionen und so auch Arbeitsplätze und Wohlstand. Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Europa haben so von der Ausweitung des EU-Binnenmarkts auf Norwegen, Island und Liechtenstein profitiert. Im Angesicht diverser Krisen hat der Binnenmarkt – letztendlich – bewiesen, flexibel und anpassungsfähig zu sein. Auch angesichts teilweise divergierender Interessen von EU und EFTA besteht er als institutionell resilientes Konstrukt.

Flaggen EU und Großbritannien

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Neuer Schwung für die deutsch-britischen Beziehungen

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Vereinigtes Königreich

Beziehungen zum Vereinigten Königreich

Das Verhältnis der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zum Vereinigten Königreich hat sich mit dessen Austritt aus der Union grundlegend geändert. Das Vereinigte Königreich ist nun Drittstaat und auch nicht mehr Mitglied von EU-Binnenmarkt und Zollunion.

Die Beziehungen werden von zwei nebeneinander geltenden Abkommen geregelt, die auch den Rahmen für die bilateralen deutsch-britischen Beziehungen bilden:

1. Das Austrittsabkommen

Nach dem Ergebnis des Referendums vom 23. Juni 2016 und der Vereinbarung des Austrittsabkommens durch die EU und dem Vereinigten Königreich am 17. Oktober 2019 ist das Vereinigte Königreich zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Austrittsabkommen regelt wichtige Fragen wie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, finanzielle Fragen sowie im Nordirland-Protokoll als Bestandteil des Austrittsabkommens das Verhältnis zwischen der EU und Nordirland. Am 27. Februar 2023 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich mit dem „Windsor Framework“ eine ergänzende Grundsatzvereinbarung zur Umsetzung des Nordirland-Protokolls getroffen.

Welche Regelungen für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen enthält das Austrittsabkommen?

Das Austrittsabkommen regelt die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zum Zeitpunkt des Austritts im Vereinigten Königreich lebten, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die zu diesem Zeitpunkt in der EU lebten. Sie können weiterhin im Vereinigten Königreich bzw. in der EU leben, arbeiten, studieren und unternehmerisch tätig werden. Diese Rechte werden für sie auf Lebenszeit umfassend geschützt. Die genaue Umsetzung regelt das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates bzw. des Vereinigten Königreichs.

Welche Regelungen gelten jetzt für Nordirland?

Im Rahmen des Austrittsabkommens wurde vereinbart, dass in Nordirland das EU-Recht für Industrie- und Agrargüter und auch das EU-Zollrecht weiter gelten. Sämtliche damit zusammenhängenden Kontrollen werden an den Zugangspunkten zur Irischen Insel abgewickelt. Zuständig hierfür sind die britischen Behörden. Zugleich bleibt Nordirland aber Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs. Zur konkreten Umsetzung der im Austrittsabkommen vereinbarten Regeln für Nordirland wurde am 27. Februar 2023 eine ergänzende Grundsatzvereinbarung getroffen („Windsor Framework“). Die hierin gefundenen Lösungen sollen für die Menschen und Unternehmen in Nordirland Sicherheit und Berechenbarkeit bieten und decken verschiedene Bereiche wie Zoll, Agrar- und Lebensmittel, Arzneimittel, staatliche Beihilfen, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern sowie Governance und Einbeziehung der Interessenträger ab. Sie enthalten außerdem strenge Schutzvorkehrungen, um die Integrität des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten.

2. Das Handels- und Kooperationsabkommen

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein breites Handels- und Kooperationsabkommen und daneben auf ein Abkommen zur Zusammenarbeit bei ziviler Kernenergie sowie ein Abkommen zur Informationssicherheit geeinigt.

Das Handels- und Kooperationsabkommen, welches am 1. Januar 2021 vorläufig und am 1. Mai 2021 förmlich in Kraft getreten ist, begründet eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten für alle Industrie- und Agrarprodukte vorsieht. Außerdem haben beide Seiten weitreichende Regelungen vereinbart, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Dies betrifft den Bereich der staatlichen Beihilfen ebenso wie das Wettbewerbsrecht und Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich. Auch eine durchsetzungskräftige Streitbeilegung wurde vereinbart, mit dem Recht, bei Verstößen Sanktionen zu verhängen. Das Handels- und Kooperationsabkommen regelt darüber hinaus in vielen weiteren Feldern den Rahmen für die Kooperation, beispielsweise für den Waren- und Dienstleistungsverkehr, Berufsqualifikationen, geistiges Eigentum, die öffentliche Beschaffung, Umwelt- und Energiefragen, Luft-, See- und Schienengüterverkehr, und enthält Regelungen zu Sozialversicherung sowie Forschung und Entwicklung. Das Vereinigte Königreich hat zudem die Möglichkeit, sich weiterhin als Drittstaat an einer Reihe von EU-Programmen beteiligen.

Was bedeutet dies für die deutsche Wirtschaft?

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben sich auch die wirtschaftlichen Beziehungen von Deutschland zum Vereinigten Königreich geändert. Deutsche Unternehmen haben sich auf das veränderte Geschäftsumfeld in Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus EU-Binnenmarkt und Zollunion eingestellt und ihre Lieferketten und Geschäftsmodelle angepasst.

Die Auswirkungen des Brexits auf die deutsche Wirtschaft hat eine vom BMWK beauftragte Studie näher untersucht.

Fallen jetzt immer Zölle auf Warenlieferungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich an?

Nein. Das Handels- und Kooperationsabkommen sieht vor, dass auch nach dem Austritt für den Handel zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich keine Zölle und keine Kontingente für Industrie- und Agrarprodukte gelten. Es fallen seit dem 1. Januar 2021 für Unternehmen aber Zollformalitäten und -kontrollen an. Unternehmen müssen außerdem die Ursprungseigenschaft der gehandelten Waren nachweisen, damit diese unter die Präferenzbehandlung fallen können. Auf Waren, die die Ursprungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden die regulären EU-Zölle erhoben.

Können alle für den britischen Markt produzierten Produkte weiterhin in den EU-Binnenmarkt exportiert werden und umgekehrt?

Das kommt darauf an. Zum Januar 2021 endete die Gültigkeit der Genehmigungen, die von den Behörden des Vereinigten Königreichs für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Unionsmarkt erteilt wurden. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Kraftfahrzeug mit einer vom Vereinigten Königreich erteilten Typgenehmigung nicht mehr in der Union verkauft werden darf. Ist nach dem Unionsrecht eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle der EU erforderlich – wie etwa bei einigen Medizinprodukten, Maschinen oder Bauprodukten –, so dürfen Produkte, die von im Vereinigten Königreich ansässigen Stellen zertifiziert wurden, nicht auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Auch die Kennzeichnung und Etikettierung von Waren muss angepasst werden. Wenn sich diese auf Einrichtungen oder Personen bezieht, die im Vereinigten Königreich niedergelassen sind, werden hierdurch die Kennzeichnungsvorschriften der Union für in der Union in Verkehr zu bringenden Waren nicht mehr erfüllt. Für Produkte, die auf dem britischen Markt angeboten werden, hat das Vereinigte Königreich anstelle der CE-Kennzeichnung zudem eine eigene Konformitätskennzeichnung eingeführt (UKCA – UK Conformity Assessed). Für viele Produkte wird aber weiterhin die CE-Kennzeichnung anerkannt. Weitere Informationen hierüber finden Sie auf der .

Können weiterhin Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich in der EU angeboten werden und umgekehrt?

Das Handels- und Kooperationsabkommen sieht Regelungen für den Handel mit Dienstleistungen und Investitionen vor, die über die Grundbestimmungen des WTO -Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hinausgehen. Dies entspricht von der EU mit anderen industrialisierten Drittländern abgeschlossenen Abkommen. Wie in allen Freihandelsabkommen behält sich die EU das Recht vor, ihre eigenen Märkte zu regulieren. Die Nichtdiskriminierungsverpflichtungen des Abkommens stellen sicher, dass Dienstleister oder Investoren aus der EU nicht weniger günstig behandelt werden als britische Dienstleister im Vereinigten Königreich und umgekehrt. Das tatsächliche Niveau des Marktzugangs hängt von der Art und Weise der Dienstleistungserbringung ab. Weitere Informationen hierüber finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.

3. Bilaterale deutsch-britische Beziehungen

3. Bilaterale deutsch-britische Beziehungen

Nach Inkrafttreten des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zum 1. Januar 2021, das auch den Rahmen für die bilateralen Beziehungen der EU-Mitgliedstaaten zum Vereinigten Königreich bildet, blieb die erhoffte Belebung der bilateralen deutsch-britischen Zusammenarbeit in den Jahren 2021 und 2022 zunächst aus. Dies hing vor allem mit den andauernden Diskussionen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die Umsetzung des Austrittsabkommens (insbesondere des Nordirland-Protokolls) zusammen.

Mit der Einigung auf das Windsor Framework im Februar 2023 wurde auch der Weg für einen weiteren Ausbau der deutsch-britischen Beziehungen frei. Das BMWK und die britische Regierung haben die sich daraus ergebende Chance ergriffen und im Jahr 2023 eine engere Zusammenarbeit in der Energie- und Klimapolitik vereinbart. Nachdem im September 2023 eine deutsch-britische Kooperation im Bereich Wasserstoff abgeschlossen wurde, unterzeichnete Bundesminister Habeck im November 2023 in London gemeinsam mit der britischen Energieministerin eine umfassende Rahmenvereinbarung im Bereich Energie und Klima. Im Zuge der neuen Dynamik der deutsch-britischen Beziehungen wurde auch in weiteren Bereichen, die im gegenseitigen Interesse liegen, der bilaterale Austausch intensiviert.

Weiterführende Informationen

Interreg

Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg)

Unter dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) fördern die kohäsionspolitischen Regionalhilfen der Europäischen Union (EU) seit 1990 grenzübergreifende Kooperationen zwischen den Regionen verschiedener EU-Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls von Partner- oder Drittländern. Interreg-Projekte lassen Menschen in Europa über die Landesgrenzen hinweg in Kontakt treten. In der Praxis bedeutet das:

  • Menschen, die über die Grenzen ihres Landes hinweg miteinander kommunizieren, arbeiten, forschen, lernen, lehren, sich begegnen und leben.
  • Kinder, die in Grenzregionen leben und gemeinsam einen Kindergarten besuchen, in dem sie spielen, Freundschaften schließen, lernen und bilingual aufwachsen.
  • Studierende, Dozierende und Forschende an europäischen Universitäten, die gemeinsamen an Projekten für Ihre Zukunft arbeiten.
  • Gründerinnen und Gründer, Start-ups oder kleine mittelständische Unternehmen, die europaweit gemeinsam kooperieren und innovative neue Produkte und Dienstleistungen erfolgreich auf den Markt bringen.
  • Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung grenznaher Regionen, die Rahmenbedingungen schaffen, um den öffentlichen Personennahverkehr für die Bevölkerung zu verbessern und damit die Mobilität in der Region erhöhen.

Herausforderungen der Mitgliedstaaten und Regionen machen an Grenzen nicht halt. Gefragt sind hier gemeinsam abgestimmte und auf die Region bezogene Lösungsansätze. Erst der Zusammenschluss macht die Entwicklung passender Optionen für spezifische Regionen möglich. Die Umsetzung kann anschließend gemeinschaftlich oder auch einzeln erfolgen.

Das BMWK ist bei der politischen Gestaltung der Kooperationspolitik beteiligt und bei den verschiedenen Aktionsbereichen in enger Abstimmung mit den Ländern in nationalen und internationalen Gremien vertreten.

Weiterführende Informationen und Details zu den einzelnen Programmen finden Sie hier.

Besprechung zum Thema Twinning; Quelle: istockphoto.com/Rawpixel Ltd

Nationale Kontaktstelle Twinning

Zur Seite

Twinning

Twinning für den Verwaltungsaufbau

Twinning ist ein von der EU finanziertes Instrument zur Förderung von politischen und wirtschaftlichen Reformprozessen, insbesondere in Staaten mit EU-Beitrittsperspektive und in Staaten der europäischen Nachbarschaft. Durch Partnerschaften zwischen Behörden unterstützt Twinning den Aufbau von öffentlichen Strukturen im Einklang mit der EU-Verwaltungspraxis und den europäischen Werten und Standards. In Beitrittsländern und potenziellen Kandidatenstaaten steht zusätzlich die Umsetzung des gemeinsamen rechtlichen Besitzstandes der EU im Fokus, der bei einem Beitritt schrittweise übernommen werden muss.

Mit Twinning vermitteln Expertinnen und Experten aus öffentlichen Verwaltungen in EU-Mitgliedsstaaten im Partnerland ihr Wissen, teilen ihre Erfahrungen und helfen so, langfristig stabile administrative Rahmenbedingungen in den Partnerländern zu schaffen. In Deutschland wird Twinning von der Nationalen Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert.

Das BMWK gehört mit 200 durchgeführten Twinning-Projekten zu den aktivsten Twinning-Ressorts. Thematisch bedient das BMWK z.B. Fragen der Europa-, Energie-, Außenwirtschafts-, Innovations-, Digital-und Mittelstandspolitik und des Klimaschutzes.

Mit der Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau sowie der Verleihung des EU-Kandidatenstatus an Georgien ist ein erheblicher Beratungsbedarf zur Unterstützung dieser drei Länder im EU-Beitrittsprozess entstanden.

Das aktuelle Momentum bei der EU-Erweiterung auf dem Westbalkan führt zu einem wachsenden wirtschaftlichen Interesse auch an diesen Ländern. Die EU setzt auch hier auf die Unterstützung durch Twinning-Projekte.

Auf der Website www.ncp-twinning.de sind weitere Informationen zu aktuellen Projektausschreibungen und laufenden Projekten sowie grundsätzliche Dokumente, wie das Twinning Handbuch, zum Download verfügbar.

Koordination von Twinning

Die Nationale Kontaktstelle für Twinning (National Contact Point, NCP) befindet sich im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Aufgaben des NCP umfassen Förderung der deutschen Beteiligung an Twinning sowie die Koordination mit der EU-Kommission, Partnerländern und anderen Mitgliedstaaten.

Unterstützungsangebot des NCP:

  • Beratung der deutschen Ressorts und der Verwaltungen der Bundesländer
  • Präsentationscoaching für deutsche EU-Twinning-Bewerbungen und Unterstützung von Präsentationen der deutschen Projektangebote im Partnerland
  • Information und Beratung über Seminare zu EU-Twinning, Vorbereitung von Langzeitberaterinnen und -beratern (Resident Twinning Advisors, RTAs) und Projektleiterinnen und – leitern.
  • Übergreifende Koordinierung auf Ebene der Mitgliedstaaten, der begünstigten Länder und der EU

Institutionelle Partnerschaften im Geschäftsbereich des BMWK

Neben dem durch die EU finanzierten Twinning-Instrument setzt das BMWK auch bilaterale Verwaltungspartnerschaften um. Auch hier ist das Ziel, durch den Einsatz von Expertinnen und Experten des BMWK oder nachgeordneter Behörden, Reformprozesse in wirtschaftsrelevanten Partnerbehörden ausgewählter Länder zu unterstützen und Verwaltungsstrukturen zu modernisieren.

Institutionelle Partnerschaften des BMWK und den Behörden der Partnerländer sind ein Türöffner für die deutsche Wirtschaft: Sie zielen auch darauf ab, das wirtschaftliche Geschäftsumfeld in den Partnerländern zu verbessern und deutschen Unternehmen den Markteintritt zu erleichtern.

Auch die nachgeordneten Behörden des BMWK beteiligen sich sehr aktiv an institutionellen Verwaltungspartnerschaften und am Twinning-Programm, z.B. die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Bundeskartellamt (BKartA).

Weiterführende Informationen

  • 05.12.2022 - Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Habeck zu Gesprächen in Namibia und Südafrika

    Öffnet Einzelsicht

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