Die deutsche Industrie liegt bei der Nutzung der Bioökonomie und beim technologischen Fortschritt im internationalen Vergleich mit an der Spitze. Dennoch gibt es auch in Deutschland Handlungsbedarf: Vor allem beim Transfer aus den Laboren auf den Markt und bei der Skalierbarkeit der neuen Produkte benötigen Unternehmen Unterstützung. Hier setzt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die industrielle Bioökonomie an.
In der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren ist Deutschland hervorragend aufgestellt. Die Fördermaßnahmen der Bundesregierung und der Länder zeigen, dass in Laboren erfolgreich an Ideen für neue Technologien geforscht wird und dabei bioökonomische Produkte und Verfahren erprobt und Prototypen entwickelt werden. Viele der im Labormaßstab entwickelten Verfahren haben das Potenzial zur Game-Changer-Technologie, die die Branche grundlegend ändern und bisher geltende Mechanismen außer Kraft setzen könnten.
Aktuell mangelt es allerdings noch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Verfahren und Produkte im industriellen Maßstab. Für viele Unternehmen ist es eine Herausforderung, Geschäftsmodelle aus der Forschung im Labor hinaus auf den Markt zu bringen und weiten Teilen der Bevölkerung zugänglich zu machen. Dies setzt die Skalierbarkeit der entwickelten Produkte voraus: Produkte müssen in größeren Stückzahlen hergestellt und der Umsatz signifikant gesteigert werden, ohne dass größere Investitionen getätigt werden müssen.
Damit die industrielle Bioökonomie ihre Potenziale realisieren kann und so der Wandel hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gelingt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entsprechende Projekte.
Ende 2020 hat das BMWK ein Förderprogramm zur Nutzung und zum Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie ins Leben gerufen. Hierfür wurde eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die die Skalierung von im Labormaßstab erprobten biobasierten Produkten und Verfahren im industriellen Maßstab ermöglicht. Die Förderrichtlinie richtet sich insbesondere an:
- Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen, die dafür sogenannte Mehrzweckdemonstrationsanlagen nutzen können (Modul A),
- Unternehmen, die Leuchtturmprojekte der industriellen Bioökonomie planen. Hier werden Durchführbarkeitsstudien und vorbereitende Maßnahmen für Single Use-Anlagen unterstützt (Modul B).
Das Förderprogramm ist für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2024 angelegt. Die Einreichungsfrist für das Modul A ist der 31. März und der 30. Juni eines Jahres. Die Einreichungsfrist für das Modul B ist der 30. Juni eines Jahres.