Im ersten Halbjahr 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 7,6 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus 5,5 Milliarden Euro für Kriegswaffen und 2,1 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Die Verteidigungsfähigkeit unserer Wertepartner und die Beachtung von Menschenrechten sind Schwerpunkte bei Rüstungsexportentscheidungen.

Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 4,9 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie im 1. Quartal 2024, sowohl das Drittland1 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Staatssekretär Sven Giegold: „Die Zusammensetzung der Genehmigungswerte verdeutlicht, was für uns maßgebend ist: Die Unterstützung der Ukraine und anderer Partnerländer, die Verteidigung unserer Friedensordnung und die Sicherung von Menschenrechten. Die Ukraine ist mit einem Anteil von 64 % weiterhin das Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen.“

Zur Einordnung der Genehmigungswerte:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September 2023 Maßnahmen einer deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt. Im Kern geht es um schnellere Genehmigungen zugunsten von Bündnis- und Wertepartnern. Für einen Großteil dieser Ausfuhren wurde das Verfahren der Einzelgenehmigung ersetzt durch Allgemeine Genehmigungen (Maßnahmenpaket 1 sowie Maßnahmepakete 2 und 3). Die Werte von Lieferungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Genehmigungen (Allgemeine Genehmigung Nummer 33) werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit sie bereits vorliegen, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und hier kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen. Die nachfolgend genannten Genehmigungswerte bilden deshalb das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab.

Die Werte im Einzelnen:

Vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern entfallen 6,9 Milliarden Euro und damit rund 91 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder2, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, während 710 Millionen Euro und damit rund 9 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen auf die sonstigen Drittländer entfallen.

Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im ersten Halbjahr 2024 Genehmigungen im Wert von rund 4,9 Milliarden Euro erteilt (im ersten Halbjahr 2023 betrug der Wert 1,65 Millarden Euro). Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und der NATO- gleichgestellte Länder entfielen rund 785 Milionen Euro (anteilig rund 187 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 597 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter). Neben der Ukraine, der Republik Korea und Singapur entfielen rund 710 Millionen Euro auf weitere Drittländer.

Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 die höchsten kumulierten Gesamtwerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:

LandSumme Einzelgenehmigungswert und Meldewert Allge-
meine Genehmigung 33 in Euro
Ukraine4.902.858.172
Singapur1.210.341.050
Vereinigte Staaten194.062.100
Indien169.401.676
Saudi-Arabien*132.477.465
Katar100.014.323
Griechenland86.476.410
Vereinigte Arabische Emirate51.261.678
Brasilien46.250.714
Vereinigtes Königreich45.171.233

* Genehmigungen wurden fast ausschließlich für Gemeinschaftsprojekte oder im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten bzw. Kooperationen mit EU- und NATO-Partnern erteilt

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Halbjahr 2024 auf 70,6 Millionen Euro (erstes Halbjahr 2023: 27,7 Millionen Euro). Davon entfielen 34,7 Millionen Euro und damit rund 49 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (35,8 Millionen Euro) entfielen 99 Prozent auf die Ukraine.

Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt rund 6,9 Milliarden Euro, anteilig: 5,3 Milliarden Euro Kriegswaffen und 1,5 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter.

In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit 4,9 Milliarden Euro den Großteil des Genehmigungswerts aus (allein rund 71 Prozent des Werts der Drittländer). Zusammen mit der Republik Korea und Singapur sowie der Ukraine entfallen bei den Drittländern ca. 6,15 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf diese Länder.

Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer3 in Höhe von rund 5,1 Milliarden Euro (anteilig: rund 3,9 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 1,2 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter. Auch bei den Entwicklungsländern, die zu den Drittländern gehören, trägt die Unterstützung der Ukraine ganz wesentlich zum Gesamtwert bei. So liegt der Anteil der Ukraine in der Gruppe der Entwicklungsländer bei rund 95 Prozent.

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1 Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i. d. S.

2 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.

3 Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der DAC-Liste)