Pressebild von Robert Habeck

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In Reaktion auf die Aggression Russlands hat die EU seit dem 24.02.2022 in enger Abstimmung mit den internationalen Partnern mittlerweile neun Sanktionspakete auf den Weg gebracht, das zehnte ist in den Endzügen. Unsere Sanktionen zeigen Wirkung. Wir erhöhen damit den wirtschaftlichen Druck auf Russland und beschränken seine Fähigkeit zur Fortsetzung des Krieges. Insbesondere mit Blick auf das Leid der ukrainischen Bevölkerung müssen wir den Sanktionsdruck weiter aufrechterhalten.

Die uns vorliegenden Außenhandelsdaten deuten allerdings darauf hin, dass EU-sanktionierte Güter in erheblichem Maß aus der EU und damit auch aus Deutschland in bestimmte Drittländer ausgeführt und von dort nach Russland weiter exportiert werden. Auch wenn uns noch nicht alle Daten vorliegen: Diesen Umgehungsaktivitäten müssen wir uns gemeinsam effektiver als bislang entgegenstellen, auf nationaler Ebene und auf Ebene der EU. Die verstärkte Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen sollte daher auch im Fokus eines elften Sanktionspakets stehen. Dafür werden wir uns als BMWK in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung einsetzen.

Erste Maßnahmen zur Eindämmung von Umgehungsaktivitäten sollten die folgenden Punkte umfassen:

Stärkere Inpflichtnahme der Unternehmen

  1. Wir stärken umfassend die Verantwortung der Unternehmen: Exporte in bestimmte Drittstaaten sollen nur noch bei Abgabe von transparenten Endverbleibserklärungen im Rahmen der Ausfuhranmeldung möglich sein. Das gilt für alle sanktionierten Güter, die von Bedeutung für die russische Kriegsmaschinerie sind. Dafür setzen wir uns auf EU-Ebene ein und passen die nationalen Regularien an.

  2. Im Rahmen der EU-Harmonisierung sorgen wir gemeinsam mit unseren Partnern dafür, dass vorsätzliche Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage wahrheitsgemäßer Endverbleibserklärungen künftig europaweit eine Straftat darstellen.

  3. Wir intensivieren den Austausch mit Verbänden und Unternehmen über die Risiken, die mit dem Export sanktionierter Güter in bestimmte Drittstaaten verbunden ist.

    Stärkere Inpflichtnahme von Drittstaaten

  4. Exportsanktionen entfalten nur dann ihre volle Schlagkraft, wenn sie von einer möglichst großen Gruppe an Partnerländern mitgetragen bzw. zumindest respektiert werden. Dafür intensivieren wir die bereits laufenden diplomatischen Anstrengungen gemeinsam mit dem neuen EU-Sanktionskoordinator und unseren internationalen Partnern.

  5. Wir setzen uns auf EU-Ebene nachdrücklich für die Schaffung eines regulatorischen Rahmens ein, um nicht-kooperativen Jurisdiktionen Anreize zur Zusammenarbeit zu geben, beispielsweise durch Wegfall von Zollerleichterungen.

    Stärkere Sanktionierung von Umgehungshandlungen

  6. Wir nutzen gemeinsam mit unseren EU-Partnern konsequent die bereits mit dem 8. Sanktionspaket eingeführte Möglichkeit, Unternehmen aus Drittstaaten zu listen, die in Umgehungsaktivitäten verwickelt sind.

  7. Wir setzen uns in Brüssel zudem für die Schaffung einer sanktionsrechtlichen Basis ein, um bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten als Empfänger sanktionierter Güter auszuschließen (nach dem Vorbild von Anhang IV der Verordnung 833/2014).

  8. Zudem werden wir unserer Verantwortung für in der EU hergestellte Güter gerecht, indem wir im Rat der EU ein neues Listungskriterium vorschlagen, dass eine Sanktionierung von Personen und Unternehmen allein aus dem Grund ermöglicht, dass ein Produkt mit EU-Herkunft über ein Drittstaatsunternehmen nach Russland weitergegeben wird.

    Stärkere Inpflichtnahme der Gesellschaft

  9. Wir ergänzen gemeinsam mit unseren Partnern die EU-Sektorsanktionen gegen Russland um eine an Jedermann gerichtete allgemeine Informationsoffenlegungspflicht, wie sie in fast allen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten ist: Wer über sanktionsrelevante Informationen verfügt, muss diese den Sanktionsdurchsetzungsbehörden melden.

  10. Bislang erhalten die Sanktionsdurchsetzungsbehörden allerdings auch dort, wo Informationsoffenlegungspflichten bereits gelten, nur ganz vereinzelte Hinweise. Verstöße gegen die allgemeinen Informationsoffenlegungspflichten werden daher europaweit strafbewehrt. Dafür setzen wir auf weitere EU-Harmonisierung.

Mit diesen ersten Maßnahmen sollten wir das drängende Problem der Sanktionsumgehung gemeinsam mit Nachdruck angehen und damit als geeintes Europa der Ukraine in ihrem Kampf für Selbstbestimmung und Freiheit beistehen.