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Vergewaltigung in Hamburg

Junge Frau muss wegen Hasskommentar in Arrest – Verurteilter bleibt auf freiem Fuß

Autorenprofilbild von Cornelia Hendrich
Von Cornelia HendrichRedakteurin
Veröffentlicht am 27.06.2024Lesedauer: 2 Minuten
Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg fand zum Schutz des Opfers und der Täter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Der Prozess im November vor dem Landgericht Hamburg zu der Vergewaltigung fand zum Schutz des Opfers und der Täter unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattQuelle: dpa/Markus Scholz

Acht der neun Verurteilten wegen einer Vergewaltigung einer 15-Jährigen müssen nicht ins Gefängnis, sie bekamen Bewährungsstrafen. Eine junge Frau hingegen wurde zu Freizeitarrest verurteilt: Sie hatte einen der Männer auf WhatsApp beschimpft.

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Eine 20-jährige Frau muss wegen Beleidigung ins Gefängnis – der für eine Vergewaltigung Verurteilte, den sie beschimpfte, bleibt auf freiem Fuß. Die junge Frau wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung des Mannes verurteilt, bestätigte eine Justizsprecherin WELT. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig, es liegt noch beim BGH.

Seine damalige Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Im Stadtpark Hamburg hatten nachts mehrere Männer eine 15-Jährige, die stark alkoholisiert und deshalb nicht mehr Herr ihrer Sinne war, immer wieder vergewaltigt. Im vergangenen November dann das Urteil: Acht der Männer erhielten nach Jugendstrafrecht Bewährungsstrafen, nur einer muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Von den insgesamt zehn Angeklagten – einer war freigesprochen worden – hatten nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf die deutsche Staatsangehörigkeit, die anderen stammen aus Syrien, Montenegro, Kuwait, Afghanistan und Armenien. Drei der Verfahren, die mit Bewährungsstrafen endeten, sind inzwischen rechtskräftig abgeschlossen. Die Männer sind zudem zur Ableistung von jeweils 60 Sozialstunden verpflichtet worden.

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Die 20-Jährige hatte die Nummer von einem der Männer herausgefunden. Diese kursierte auf der Social-Media-App Snapchat. Sie hatte ihn dann über den Messenger-Dienst WhatsApp beschimpft. Laut „Hamburger Abendblatt“ schrieb sie unter anderem, er sei ein „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und eine „ekelhafte Missgeburt“. Außerdem drohte sie ihm an, er könne „nirgendwo mehr hingehen“, ohne verprügelt zu werden.

Frau zu Arrest verurteilt

Wegen Beleidigung und Bedrohung wurde sie deshalb vergangenen Dienstag vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zu einem Freizeitarrest verurteilt. Die junge Frau, die Krankenschwester werden will, war bereits aktenkundig, sie hatte früher eine Erziehungsmaßregel erhalten, weil sie beim Diebstahl geringwertiger Sachen (Wert unter 25 Euro) erwischt wurde. Der Arrest bedeutet ein Wochenende hinter Gittern, von Freitagabend bis Sonntagabend. Den Arrest werde sie in der Jugendarrestanstalt Hahnöfersand verbringen müssen, wie die Justizsprecherin WELT sagte. So ist sie länger weggesperrt als vorerst der junge Mann, den sie beschimpfte, der nur eine Bewährungsstrafe erhielt. Noch ist ihr Urteil nicht rechtskräftig.

Die beschuldigten Männer im Stadtpark waren zwischen 16 und 20 Jahre alt. Die damalige Richterin hatte kritisiert, nicht einer von ihnen hätte auch nur ein Wort des Bedauerns geäußert. Alle seien zudem lange genug in Deutschland sozialisiert worden, um das Unrecht ihrer Taten zu verstehen. Das Urteil hatte für Kritik gesorgt, weil es von vielen Beobachtern als zu milde empfunden wurde. Ein Experte hatte gegenüber dem ZDF erklärt, dass bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht Gefängnisstrafen die Ausnahme seien, weil die Resozialisierung im Vordergrund stehe.