Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat den Zeitpunkt der Auslieferung der mutmaßlich linksextremen Maja T. nach Ungarn verteidigt. Es hätten Informationen vorgelegen, dass mit Störaktionen zur Verhinderung der Auslieferung zu rechnen gewesen sei, sagte die Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin in Berlin, Simone Herberth, im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten des Berliner Abgeordnetenhauses.
Sie gehe davon aus, dass das sächsische Landeskriminalamt (LKA) sich „aufgrund dieser Bedrohungsszenarien“ für den frühen Flug mit dem Helikopter entschieden habe. Eine solche Entscheidung liege im LKA-Ermessen, sagte Herberth. Der früheste Flug sei um 4:00 Uhr morgens möglich gewesen, deshalb sei Maja T. um 2:00 Uhr morgens in der Justizvollzugsanstalt in Dresden abgeholt worden.
Sven Richwin, der Rechtsanwalt des Antragstellers, der die Auslieferung verhindern wollte, hatte die Aktion kritisiert, mit welcher der effektive Rechtsschutz ausgehebelt worden sei. Er hatte per Eilantrag am Bundesverfassungsgericht erwirkt, dass die Auslieferung in das als „queerfeindlich“ geltende Ungarn gestoppt wird. Maja T. bezeichnet sich selbst als non-binäre Person.
Der Beschluss erreichte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben aber erst um 8:30 Uhr am Freitagmorgen, als Maja T. bereits seit gut eineinhalb Stunden zur sogenannten Durchlieferung an die österreichischen Behörden übergeben worden war. Einen Tag zuvor hatte das Berliner Kammergericht die Auslieferung für zulässig erklärt.
Gewaltaufruf auf Indymedia
Auf dem linken Portal Indymedia wurde im Anschluss an die Auslieferung ein Aufruf veröffentlicht, wonach die „Gewaltfrage“ neu zu stellen sei. „Ist die Gewaltfrage womöglich so zu beantworten, dasz (sic!) in der politischen Auseinandersetzung Gewalt durchaus legitimes Mittel sein kann?“
Die ungarischen Behörden werfen Maja T. vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die zum Ziel gehabt habe, Rechtsextreme anzugreifen.
Konkret soll Maja T. bei einem Angriff im Februar 2023 in Budapest mit schweren Körperverletzungen beteiligt gewesen seien, wie Herberth sagte. Unter anderem gehe es um erhebliche Kopfverletzungen durch Teleskopschlagstöcke.
Es lägen Garantieerklärungen der ungarischen Behörden vor, wonach T. zur Vollstreckung einer möglichen Freiheitsstrafe nach Deutschland rücküberstellt werde, sagte Herberth. Bei der Entscheidung des Kammergerichts hätten auch Opferinteressen eine Rolle gespielt.