Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus ermitteln gegen Beamte des von Annalena Baerbock (Grüne) geführten Außenministeriums. Diese sollen Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen. Das geht aus einem Bericht des Magazins „Focus“ hervor.
Mehrere Tausend Menschen sollen demnach innerhalb der vergangenen fünf Jahre mit minderwertigen Papieren nach Deutschland eingereist sein. Ein Großteil davon soll dann Asyl beantragt haben.
Dem Bericht zufolge sollen die Besitzer der manipulierten Papiere in erster Linie aus Syrien, Afghanistan und der Türkei stammen, aber auch aus Pakistan und verschiedenen afrikanischen Staaten. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber „Focus“ die Ermittlungen. Der Abschluss der Ermittlungen sei „noch nicht absehbar“, sagte eine Staatsanwältin dem Magazin.
Auch gegenüber der „Bild“-Zeitung bestätigte eine Sprecherin die Ermittlungen – das Verfahren laufe bereits seit 2023. Der „Focus“ berichtet, die Staatsanwaltschaft Cottbus habe eine Anfrage unbeantwortet gelassen. Das Auswärtige Amt sei offenbar erst durch die Anfrage des Magazins über die Ermittlung informiert worden.
Auswärtiges Amt spricht von Einzelfällen
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes teilte mit, in den drei bekannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus gehe es um Einzelfälle, in denen es Fragen zu den bei der Einreise genutzten Dokumenten gebe. Das Auswärtige Amt habe auf die ihm bekannten Einzelfälle mit organisatorischen Maßnahmen reagiert.
Vor rund einem Jahr hatte bereits das Magazin „Cicero“ über das Verfahren zum Verdacht der Rechtsbeugung berichtet. Laut Berliner Staatsanwaltschaft sind die Vorgänge „deckungsgleich“. „Cicero“ hatte damals berichtet, ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums habe Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amtes erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang damit, dass ein Afghane nach Deutschland geholt werden soll.
Im Juni 2023 teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit, es sei ein Anfangsverdacht bejaht worden. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren richtete sich damals noch gegen Unbekannt. Das ist inzwischen anders.