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Ausland Europäischer Gerichtshof

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Quelle: WELT

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Kommunikationsdaten dürfen ohne Anlass nicht von allen Bürgern gespeichert werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof über eine deutsche Regelung, die seit 2017 ausgesetzt war. Die Bundesregierung kündigte eine Reformierung des Gesetzes an.
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Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.

Bei einer ernsten aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit dürften Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden, erklärte der EuGH.

Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland derzeit ausgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht legte die Frage nach der Rechtmäßigkeit dem EuGH vor. Es muss über Klagen von Telekom und Spacenet entscheiden. Die Bundesregierung kündigte bereits an, die Regelung reformieren zu wollen. Der EuGH erklärte am Dienstag auch die französische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Marktmissbrauch für rechtswidrig.

Buschmann begrüßt EuGH-Entscheidung

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Regelung aus dem deutschen Recht streichen. Der EuGH habe in einem historischen Urteil bestätigt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtswidrig sei, erklärte Buschmann am Dienstag auf Twitter. Sie solle nun „zügig und endgültig“ aus dem Gesetz gestrichen werden. „Ein guter Tag für die Bürgerrechte“, erklärte Buschmann, der gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten elektronischer Kommunikation ist.

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), erklärte nach dem Urteil, der Koalitionsvertrag spreche eindeutig davon, „dass künftig nur noch anlassbezogene Datenspeicherungen erfolgen sollen, die dann nach richterlicher Genehmigung genutzt werden dürfen“. Er verwies auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst gesammelt (eingefroren) werden, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Dies schone die Grundrechte und stelle nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht, erklärte Strasser.

Die Grünen lehnen einen neuen Anlauf für eine entsprechende Regelung in Deutschland ebenfalls ab. „Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte“, erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und der Rechtspolitiker Helge Limburg am Dienstag in Berlin. Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sehe man „weder rechtlichen noch politischen Spielraum“, sagten sie.

AFP/dpa/tba/saw

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