Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert für die Anpassung an den Klimawandel eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern – und deren Verankerung im Grundgesetz. "Klimaanpassung und Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif", sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger den Zeitungen der Funke Mediengruppe anlässlich des Inkrafttretens des Klimaanpassungsgesetzes am heutigen Montag. Der Verband rechne mit Investitionsbedarfen von mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr für Klimaschutz und Klimaanpassung.

Das Geld werde unter anderem benötigt, um konkrete Maßnahmen zum Beispiel zur Regenwasserrückhaltung, der Flächenentsiegelung oder auch zur baulichen Anpassung der Innenstädte für den Hitzeschutz umzusetzen, sagte Berghegger. "Hier sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht, also auch Bund und Länder. Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, muss es daher eine neue Gemeinschaftsaufgabe 'Klimaschutz und Klimaanpassung' im Grundgesetz geben."

Gemeinschaftsaufgabe bedeutet, dass Bund und Länder sich dauerhaft gemeinsam an der Finanzierung einer Aufgabe beteiligen. Gemeinschaftsaufgaben sind nach Artikel 91 des Grundgesetzes etwa der Agrar- und Küstenschutz und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Experten fordern seit Längerem, die Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel ebenfalls als gemeinsame Aufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Das Gesetz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verpflichtet sowohl die Länder als auch die Bundesregierung, Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die Schäden durch Starkregen, Stürme oder Hitzewellen vorbeugen und gegebenenfalls abmildern.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt der Finanzbedarf dafür bis 2030 bei 38 Milliarden Euro. Woher das Geld kommen soll, beantwortet das neue Gesetz nicht. Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) befürwortet eine grundgesetzlich verankerte Gemeinschaftsaufgabe. Die Unionsfraktion zeigte sich am Wochenende offen dafür.