Die Eilanträge gegen den Betrieb des Flüssiggasterminals auf der Ostseeinsel Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Eilanträge für unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht erkennbar, urteilte das Gericht.

Die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk und zwei private Grundstückseigentümer hatten die Eilanträge gestellt.  

Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und weiteren Anlagen an Land. Im März hat das Terminal den Probebetrieb aufgenommen und inzwischen auch eine Genehmigung für den Regelbetrieb erhalten. Wann genau dieser aufgenommen wird, ist noch unklar.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht liegen die Wohnhäuser der Antragsteller sowie die Jugendherberge Prora weit außerhalb des erforderlichen Sicherheitsabstands.

Umweltverbände kritisieren Bau des LNG-Terminals

Seit Monaten gibt es Streit um das LNG-Terminal auf Rügen. Die Bundesregierung hat den Bau und Betrieb des Terminals auf Rügen mit Verweis auf die Gaskrise im vergangenen Sommer in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen. Anwohner, Kommunalpolitiker und Umweltschützer äußerten Kritik an dem Vorhaben.   

Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen. Durch das LNG-Beschleunigungsgesetz des Bundes würden Umweltstandards missachtet. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung des Terminals sei jedoch rechtens, weil es der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, urteilte das Gericht in Leipzig.

Bereits seit Bekanntwerden der Baupläne stemmen sich Umweltschützer gegen das Bauprojekt, weil es ihrer Meinung nach eine ökologisch sensible Küstenregion zu stark belaste.