Zur Finanzierung eines Förderprogramms für Schulen hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: Der Bund verzichtet zugunsten der Länder in den Jahren 2024 bis 2029 auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Die Länder erhalten dadurch einen anteiligen Ausgleich für die finanziellen Lasten, die ihnen durch die Umsetzung des Startchancen-Programms entstehen, wie das Finanzministerium mitteilte. 

Insgesamt verzichtet der Bund zugunsten der Länder auf Steuereinnahmen im Umfang von 3,3 Milliarden Euro. "Wir wollen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Ab kommendem Schuljahr sollen mit dem Startchancen-Programm bundesweit zunächst rund 2.000 und später 4.000 Schulen in sozial schwierigen Lagen eine spezielle Förderung bekommen. Durch die Gesetzesänderung soll der Umsatzsteueranteil der Länder im Jahr 2024 um 300 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zulasten des Bundes erhöht werden. 

Bund und Länder hatten sich im Februar darauf verständigt, in den kommenden zehn Jahren zusätzlich 20 Milliarden Euro in Schulen zu investieren. Damit sollen die Schulen eine bessere Infrastruktur und Ausstattung erhalten, aber auch gezielter Personal einsetzen können.