Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Voraussetzung ist, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt.

Dabei ging es um das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig. Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt Bremen. Über das aufgesetzte Parken wird in der Stadt schon länger gestritten. Ohne Erlaubnis ist dieses verboten – in vielen Städten wie Bremen ist es dennoch verbreitet und Behörden dulden es.

"Gewonnen haben die Kläger auf jeden Fall", sagte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J. Bahr der Nachrichtenagentur dpa. Die Stadt Bremen werde verpflichtet, tätig zu werden. Die Kläger hätten allerdings nicht erreicht, dass sich die Stadt direkt um ihre Straßen kümmern müsse. Die Kommune könne mit einem Konzept am stärksten betroffene Straßen priorisieren.

Deutsche Umwelthilfe ruft Ämter auf, Urteil konsequent umzusetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch das Urteil in ihrem Einsatz gegen illegales Gehwegparken bestätigt. Sie rief Städte und Gemeinden auf, das Urteil konsequent umzusetzen und alle falsch parkenden Fahrzeuge mit einem Ordnungsgeld zu belegen oder auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen zu lassen. In Fällen, wo die Ämter nicht einschritten, appellierte die DUH an Betroffene, die Verstöße direkt den Ämtern zu melden und auf eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zu bestehen – auch beim rechtswidrigen Parken auf Radwegen.

"Illegales Geh- und Radwegparken ist kein Kavaliersdelikt", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos, wovon ein erheblicher Anteil illegal parkt."

Auch der ökologische Verkehrsclub (VCD) begrüßte das Urteil. "Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen", sagte die Bundesvorsitzende des VCD, Kerstin Haarmann. Parkende Autos, die den Gehweg verengten, seien für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung.