Deutschland hat eine in Ungarn gesuchte deutsche Person ausgeliefert, kurz bevor ihr Eilantrag dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hatte. Nach Angaben des Verfassungsgerichtes informierten die Richter an diesem Freitag um 10.50 Uhr den Berliner Generalstaatsanwalt, dass die Übergabe an die ungarischen Behörden untersagt werde. Die Berliner Behörde habe geantwortet, dass die betroffene Person bereits um 10.00 Uhr an Ungarn ausgeliefert worden sei. Das Bundesverfassungsgericht wies die Staatsanwaltschaft daraufhin an, "durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken". Das Verbot gelte, bis über eine Verfassungsbeschwerde des Antragstellers entschieden sei, höchstens sechs Wochen.

Die verdächtige, mutmaßlich linksextremistische Person identifiziert sich selbst als nonbinär. Sie war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Hintergrund sind Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll die Person gemeinsam mit weiteren Verdächtigen Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben. Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden der Person außerdem vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel Angriffe auf die rechte Szene gewesen sein sollen.

Das Berliner Kammergericht hatte die Auslieferung des 23 Jahre alten Menschen laut Verfassungsgericht erst am Donnerstagabend für zulässig erklärt. Der Anwalt der Person erhielt den Beschluss des Kammergerichts demnach am späten Donnerstagnachmittag. In der Nacht begannen die Behörden laut Verfassungsgericht dann mit der Überstellung. Am Freitagmorgen um 6.50 Uhr sei der Antragsteller zur Auslieferung nach Ungarn den österreichischen Behörden übergeben worden. Um 7.38 Uhr sei dann der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen.  

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte dazu mit, dass die deutsche Staatsangehörigkeit laut Kammergericht der Auslieferung nicht entgegenstehe. Ungarn habe ausdrücklich zugesichert, dass der Mensch zur Vollstreckung der Strafe nach Deutschland rücküberstellt werden solle. Die vorgeworfenen Taten sollten ausschließlich in Ungarn und gegen ungarische und polnische Staatsbürger begangen worden sein.