Der US-Digitalkonzern Meta missachtet der EU-Kommission zufolge EU-Recht. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen nach einer vorläufigen Untersuchung gegen das EU-Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), teilte EU-Digitalkommissar Thierry Breton auf X mit. Seine Behörde gehe davon aus, dass Meta die Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwinge.

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abooption für Facebook und Instagram eingeführt. Dabei können Nutzerinnen und Nutzer eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Kostenlos kann die Netzwerke nur noch nutzen, wer personalisierte Anzeigen akzeptiert. Die EU-Datenschutzbehörde EDPB hatte das aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt. 

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abomodell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta", teilten die Wettbewerbshüter mit. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

Verstöße auch gegen Wettbewerbsrecht

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, teilte die Kommission weiter mit. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben". Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die neuste Stellungnahme der Kommission ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.

Gegen Meta laufen derzeit auch mehrere Untersuchungen auf Grundlage des Digital Services Acts (DSA), der Konzerne ebenfalls regulieren und zum Beispiel Jugendschutz sicherstellen soll. Unter anderem befürchtet die EU-Kommission, dass die Gestaltung der Dienste des Unternehmens einschließlich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten. Auch wird Meta verdächtigt, sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an das Gesetz zu halten.