„Rede nur als Vorwand genutzt“

Thüringens AfD-Chef Höcke wegen Nazi-Parole erneut zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sitzt am Montag im Saal des Landgerichts Halle/Saale.

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sitzt am Montag im Saal des Landgerichts Halle/Saale.

Halle. Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

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Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkst��tte Buchenwald zahlen. „Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, sagte er vor der Urteilsverkündung in seinem Plädoyer. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde.

Björn Höcke (rechts) folgt seinem Anwalt Florian Gempe am Montag in den Saal des Landgerichts Halle/Saale.

Björn Höcke (rechts) folgt seinem Anwalt Florian Gempe am Montag in den Saal des Landgerichts Halle/Saale.

Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: „Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.“

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Richter: Höcke hat die Grenzen des Sagbaren ausgetestet

Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs „Alles für Deutschland“ aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine „geradezu einladende Armbewegung“ gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, „sondern eher mimische Zustimmung“. Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.

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Höcke erneut verurteilt

Zu Beginn des dritten Verhandlungstages am Montag hatte das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Zudem betonte Stengel, Höcke genieße in diesem Gerichtsverfahren als Thüringer Landtagsabgeordneter keinen Schutz vor Strafverfolgung, da die ihm zur Last gelegte Äußerung keinen Bezug zur parlamentarischen Arbeit gehabt habe.

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Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll.

Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

RND/dpa/epd

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