Zu hohe Neuverschuldung

EU-Kommission leitet Strafverfahren gegen Frankreich und andere Länder ein

Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Europa-Gebäude (Archivbild).

Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Europa-Gebäude (Archivbild).

Brüssel. Die Europäische Kommission leitet gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder ein Strafverfahren wegen zu hoher Neuverschuldung ein. Die sieben Länder wiesen ein übermäßiges Defizit auf, teilte die für die Einhaltung von EU-Schuldenregeln zuständige Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen, gegen Rumänien ist bereits ein Verfahren anhängig. Deutschland steht in diesem Jahr mit einer erwarteten Defizitquote von 1,6 Prozent kein Ärger mit Brüssel ins Haus.

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Die Defizitverfahren waren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

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Das sind die Regeln für Neuverschuldung

Die EU-Kommission beaufsichtigt, ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Nach Angaben der Behörde haben zuletzt zwölf EU-Staaten die Obergrenze für dieses Defizit im vergangenen Jahr nicht eingehalten oder werden diese laut Prognose in diesem Jahr übertreten.

Dass nur gegen sieben Länder neue Verfahren eingeleitet wurden, liegt daran, dass die Kommission verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehört etwa, ob das Übertreten der Defizitgrenze nur sehr gering ist, aufgrund besonderer wirtschaftlicher Umstände als außergewöhnlich gilt oder auch ob mehr Investitionen in Verteidigung getätigt wurden.

ARCHIV - 19.05.2024, Spanien, Madrid: Javier Milei, Präsident von Argentinien, spricht während der "Viva 24"-Veranstaltung von VOX im Palacio de Vistalegre. Die Veranstaltung 'Viva 24', die jährlich von VOX organisiert wird, feiert ihre dritte Ausgabe mit der Teilnahme von internationalen Persönlichkeiten, darunter der argentinische Präsident. Bei der diesjährigen Ausgabe stellte die Partei außerdem ihr Wahlprogramm für die Europawahlen am 9. Juni vor. (zu dpa: «Medien: Argentiniens Präsident Milei trifft Scholz in Deutschland») Foto: Carlos Luján/EUROPA PRESS/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kapitalismus auf Steroiden – Argentiniens Präsident will den Staat „zerstören“

Javier Milei ist ein ultraradikaler Neoliberalist, Sozialleistungen und staatliche Eingriffe in die Wirtschaft hält er für Teufelszeug. Mit seinem Umbau des Landes ist er nun einen Schritt vorangekommen.

Nächster Schritt im Verfahren sind nun Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen müssen. Danach will die Kommission Stellungnahmen abgeben, um das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den betreffenden Ländern zu bestätigen. Dann wird die Kommission im Juli den EU-Finanzministern vorschlagen, Empfehlungen zur Defizitreduzierung für die betroffenen Länder auszusprechen.

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Das Regelwerk für Staatsschulden und Defizite, das auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt wird, wurde jüngst nach jahrelanger Debatte reformiert. Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit – also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden.

Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Land gemeinsam mit der für die Aufsicht zuständigen EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn ein Land sich zu wachstumsfördernden Reformen und Investitionen verpflichtet, kann der Plan auf sieben Jahre ausgeweitet werden. Auch kann die EU-Kommission übergangsweise bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen.

RND/dpa

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