Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“

Warum es nur zwölf Minuten Werbung gibt – und was die EU damit zu tun hat

Wie viel Werbung ist erlaubt? Eine EU-Richtlinie gibt die Höchstdauer vor.

Wie viel Werbung ist erlaubt? Eine EU-Richtlinie gibt die Höchstdauer vor.

Brüssel. Mehr als 17 Minuten Werbung pro Stunde strahlt die US-Sendergruppe A&E, zu der unter anderem Disney Channel und ABC gehören, im Durchschnitt aus. In der Europäischen Union gibt es dagegen strenge Vorschriften, damit die Werbung im Fernsehen nicht ausufert. Zwölf Minuten dürfen es im Durchschnitt pro Stunde sein, so schreibt es eine EU-Richtlinie vor. Trotzdem haben die Sender viele Freiheiten, wie unsere EU-Serie zur Europawahl zeigt.

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„Fernsehen ohne Grenzen“ hieß einst die EU-Richtlinie, die Rechte und Pflichten des Rundfunks in Europa regelte. Inzwischen wurde sie mehrfach überarbeitet, enthält auch Vorgaben für Streaminganbieter und heißt nur noch „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ (2010/13/EU). Sie stellt klar, dass im Fernsehen längst nicht alles erlaubt ist: Weder TV-Programme noch Werbespots dürfen die Menschenwürde verletzen oder Personen diskriminieren. Jede Art der Werbung für „Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten ist untersagt“, heißt es in dem Gesetzestext. Dies gilt auch für verschreibungspflichtige Medikamente. Besondere Vorschriften gibt es außerdem zum Schutz von Minderjährigen. So darf sich Werbung für Alkohol nicht an Minderjährige richten, und Kaufaufforderungen an Minderjährige, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen, sind tabu.

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Um die Länge der Werbeblöcke zu begrenzen, schreibt die EU eine maximale Werbedauer vor. Zwischen 18 und 24 Uhr dürfen die TV-Sender maximal 20 Prozent Werbung zeigen, also durchschnittlich zwölf Minuten pro Stunde. Wie sie diese Werbeminuten verteilen, können sie selbst entscheiden. Dabei dürfen sie das Programm aber höchstens alle 30 Minuten unterbrechen. Nicht auf diese Werbezeit angerechnet werden Sponsorenhinweise und Programmempfehlungen für eigene Sendungen. Die Sender können also viel zusätzliche Werbezeit erhalten, wenn sie mehrere Sponsoren für eine Sendung haben. Für die Einhaltung der EU-Richtlinie sind in Deutschland die Landesmedienanstalten zuständig und nehmen auch Hinweise auf Verstöße entgegen.

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Um den Sendern mehr Freiheit und Flexibilität zu geben, wurde nicht festgelegt, ab wann eine Stunde gerechnet wird. So kann ein Sender theoretisch auch 24 Minuten Werbung senden, wenn diese um 10.48 Uhr beginnt und um 11.12 Uhr endet.

Damit Sportfans nicht in der spannendsten Minute plötzlich Werbung sehen, ist auch die Platzierung der Werbepausen bei Sportsendungen genau vorgeschrieben. Der Zeitpunkt muss „unmittelbar aus der Struktur der Veranstaltung“ heraus gewählt, die „natürlichen Pausen“ müssen genutzt werden. Das kann bei Fußballspielen die Halbzeitpause oder die Zeit vor dem Anpfiff sein. Ein Eckstoß oder ein Spielerwechsel sind jedenfalls kein Grund, um eine kurze Werbepause einzuschieben.

Die EU und ich: Wie Europa unseren Alltag beeinflusst – die RND-Serie zur Europawahl 2024

Dieser Artikel ist Teil unserer wöchentlichen Serie zur Europawahl 2024.

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