Medizinforschung
Bundestag beschließt Medizinforschungs-Gesetz
Der Gesundheitsausschuss hat das Medizinforschungs-Gesetz der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten verständigten sich am Mittwoch mehrheitlich auf 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Die Opposition votierte geschlossen gegen die Vorlage. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag im Plenum verabschiedet. Mit der Novelle sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden.
Änderungen bei Erstattungsbeträgen und Ethik-Kommission
Nach Kritik an der geplanten Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge bei patentgeschützten neuen Arzneimitteln soll laut Meldung aus dem Bundestag die Regelung nunmehr bis Ende Juni 2028 befristet werden. Bis Ende 2026 sei demnach eine Evaluation vorgesehen. Zudem sollten nur jene Pharmafirmen zur Geheimhaltung der Preise berechtigt sein, die mit einer Arzneimittelforschungsabteilung in Deutschland vertreten seien und zudem "relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland" nachweisen könnten.
Weitere Änderungen am Gesetzentwurf würden die Standardvertragsklauseln und die geplante spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren auf Bundesebene betreffen. So solle die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, Standardvertragsklauseln mittels Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für klinische Prüfungen festzulegen. Bei der Besetzung der Ethik-Kommission sollten die obersten Landesgesundheitsbehörden Vorschläge für Mitglieder machen können. Die Berufungsentscheidungen sollten zudem im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden getroffen werden.
cva