Das Bild zeigt die Hände einer Schiedsrichterin mit gelber und roter Karte sowie einer Trillerpfeife.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG erteilt erneut Rüge

Die DFG sprach eine schriftliche Rüge und einen zweijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung aus. Hintergrund war ein Plagiatsfall.

08.07.2024

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gab Anfang Juli bekannt, dass erneut Konsequenzen aus einem Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens gezogen worden seien. Neben der Erteilung einer schriftlichen Rüge sei der betroffene Wissenschaftler auch für zwei Jahre von der Antragsberechtigung bei der DFG ausgeschlossen worden. Der Ausschuss sah den Tatbestand des Plagiats verwirklicht: Für einen im Rahmen eines internationalen Kooperationsprogramms der DFG gestellten Förderantrag seien größere Passagen aus zwei Fachartikeln und einer Internetquelle übernommen worden, ohne diese entsprechend zu kennzeichnen.

Der betroffene Wissenschaftler habe die Übernahmen auch eingeräumt, für die Ausarbeitung der Antragspassagen jedoch auf seinen internationalen Kooperationspartner verwiesen. Auch technische und zeitliche Probleme seien vorgebracht worden. Der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens folgte dieser Argumentation nicht: Bei der Antragstellung seien sämtliche Kooperationspartner in der Pflicht. Im DFG-Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" wird die "gemeinsame Verantwortung" aller Autorinnen und Autoren explizit festgehalten. 

Auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnung prüft die DFG Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten mit DFG-Bezug. Dort werden unter anderem Falschangaben oder das "unberechtigte Zu-eigen-machen fremder wissenschaftlicher Leistungen" wie Plagiat und Ideendiebstahl aufgeführt. Auch die "Mitverantwortung für Fehlverhalten" wird hier näher gefasst, die sich etwa auch aus der "Mitautorenschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen" ergeben kann.

hes