Der Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe kommt – Ärzte erhalten 3,34 Euro bis 62,18 Euro Zuschlag, je nach OP

Christoph Starke

Interessenkonflikte

19. Juni 2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich final zu Hygienezuschlägen bei ambulanten Eingriffen verständigt. Das teilt die KBV mit [1].

Die Höhe variiert je nach Eingriff und orientiert sich unter anderem an der Aufbereitung der Instrumente, der Dauer der Operation sowie am Ambulantisierungsgrad. Insgesamt gibt es 66 Zuschläge.

3,34 Euro bis 62,18 Euro Zuschlag – je nach Eingriff bzw. Aufwand

Die Spanne reicht von 3,34 Euro für einen urologischen Eingriff der Kategorie Q1 bis 62,18 Euro für beispielsweise endoskopische visceralchirurgische Eingriffe der Kategorie G7. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär; Ärzte können sie rückwirkend zum 1. Januar geltend machen.

Der Zuschlag gilt für alle Eingriffe im Abschnitt 31.2 des EBM. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.

Für die Zuschläge steht ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die KBV wolle sich weiter dafür einsetzen, „dass die Kosten der Arztpraxen für den wachsenden Hygieneaufwand erstattet werden“.

Der Beitrag ist im Original erschienen auf Univadis.de.

 

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