Aus dem Kurs: Arbeitsvertragsrecht in Deutschland – Grundlagen

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Das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz

In diesem Video sprechen wir über das Arbeitszeitgesetz. Der Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist im § 1 des Arbeitszeitgesetzes definiert. Zunächst geht es um die Gewährleistung von Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, zum anderen um die Schaffung von Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten und schließlich den Sonntag und die Feiertage als Erholungstage für die Arbeitnehmer zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz gilt nach § 2 ArbZG nur für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz sind Angestellte und Arbeiter sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Das Arbeitszeitgesetz gilt ausdrücklich nicht für Chefärzte und leitende Angestellte. Hierunter zählen z.B. solche Arbeitnehmer, die zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von anderen Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber befugt sind. Die Arbeitszeit ist im § 2 des Arbeitszeitgesetzes definiert. Es ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Der Beginn der Arbeit erfolgt…

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