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Niederlage für Sea-Watch

EuGH-Urteil erlaubt Kontrolle von Schiffen der Seenotrettung

Veröffentlicht am 01.08.2022
Das Seenotrettungsschiff „Sea-Watch 4“ wurde 2020 monatelang von Italien festgehalten
Das Seenotrettungsschiff „Sea-Watch 4“ wurde 2020 monatelang von Italien festgehaltenQuelle: dpa-infocom GmbH

Schiffe der deutschen Organisation Sea-Watch wurden 2020 an italienischen Häfen festgehalten. Dagegen klagte die NGO, die Migranten aus Seenot rettet. Der Europäische Gerichtshof wies die Beschwerde nun zurück.

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Staaten dürfen in ihren Häfen grundsätzlich Schiffe humanitärer Organisation kontrollieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg entschieden. Das Urteil bedeutet eine Niederlage für die Rettungsorganisation Sea-Watch mit Sitz in Berlin. Sie hatte dagegen geklagt, dass im Sommer 2020 italienische Behörden zwei Rettungsschiffe der Organisation über Monate festgehalten hatten.

Die bloße Tatsache, dass ein Schiff systematisch zur Seenotrettung zum Einsatz komme, entbinde nicht von der Beachtung internationaler rechtlicher Anforderungen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Hafenstaat könne ein Schiff aber nur im Fall einer eindeutigen Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt festhalten.

Die beiden Schiffe „Sea-Watch 3“ und „Sea-Watch 4“ waren auch mit der Begründung überprüft worden, dass sie eine weitaus höhere Anzahl von Personen an Bord aufgenommen hätten als zulässig gewesen sei. Die Personenzahl könne für sich genommen keinen Grund darstellen, um eine Kontrolle zu rechtfertigen, erklärte das Gericht.

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Der Hafenstaat habe aber auch dann schon belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr, wenn Schiffe als Frachtschiffe klassifiziert seien, in der Praxis aber systematisch für die Suche und Rettung von Personen verwendet würden. „Sea Watch-3“ und „Sea-Watch 4“ sind als Frachtschiffe zertifiziert.

epd/saw