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Guben

44-Jähriger in Haft – Hat Vater eigene Stieftochter getötet?

Veröffentlicht am 24.06.2024Lesedauer: 2 Minuten

Nach dem Tod einer Frau in Guben ist ein 44-Jähriger wegen Totschlags in Haft. Die Beamten hatten den Mann in der Nähe der toten Frau gefunden. Er bedrohte die Polizisten, die ihn mithilfe eines Tasers bändigten.

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Nach dem Tod einer Frau in Guben in Brandenburg ist der Tatverdächtige in Untersuchungshaft gekommen. Das Amtsgericht Cottbus sei dem Antrag der Staatsanwaltschaft für den 44-jährigen Deutschen gefolgt, teilte die Polizei am Samstag mit. Das Gericht ordnete demnach U-Haft wegen des Tatverdachts des Totschlags an. Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen dauerten an. Ein Polizeisprecher verwies am Sonntag darauf, dass die Ermittlungen weiterliefen und die Staatsanwaltschaft weitere Auskünfte gebe.

Der 44-Jährige war am Freitag festgenommen worden. Die Polizei war zuvor zu einer Auseinandersetzung gerufen worden. Die Beamten fanden eine schwer verletzte Frau und einen Mann auf der Wiese hinter ihrem Wohnhaus vor. Sie setzten eine Elektroschockpistole (Taser) ein, weil der Mann die Beamten bedroht habe. Die Frau konnte nicht mehr reanimiert werden und starb an ihren Verletzungen. In welcher Beziehung die Frau und der mutmaßliche Täter standen, war zunächst unklar. Die Angehörigen und Einsatzkräfte werden nach Polizeiangaben von Notfallseelsorgern betreut.

Gab es einen Streit in der Familie?

Nach Informationen der „Bild“ könnte es sich bei der getöteten Frau um die 14-jährige Stieftochter des Mannes handeln. Es soll an diesem Tag zu einem Streit zwischen dem Mann und seiner kenianischen Lebensgefährtin gekommen sein. Der 44-Jährige soll seine Partnerin angegriffen haben. Die 14-jährige Tochter ist möglicherweise dazwischengegangen, weil sie ihre Mutter beschützen wollte. Dabei könnte es zu den tödlichen Verletzungen gekommen sein. Dies legt auch ein Post auf X nahe, in dem eine Frau schreibt: „Der Mord an meiner Nichte Z. gestern in Guben hat mich für immer verändert. Sie wurde von ihrem Stiefvater auf grausamste Weise getötet. Eine 14-Jährige, deren einziger Lebenszweck darin bestand, uns aufzurütteln und das Beste in jedem hervorzubringen.“

Die Brandenburger Polizei warnte davor, Videos aus dem Umfeld des Tatorts zu verbreiten. „Zu einem gestrigen Tötungsdelikt in Guben kursieren mehrere Videos im Netz“, teilte sie am Samstag beim Portal X mit. „Bitte verbreiten Sie diese nicht weiter, denn das ist strafbar. Wir ermitteln bereits in mehreren Fällen. Sie wollen bestimmt auch nicht, dass ähnliche Bilder von Ihnen im Internet verbreitet werden.“ Die Polizei wies darauf hin, dass das Anfertigen und die Verbreitung der Aufnahmen strafbar seien. Ihr lägen bereits Anzeigen vor. Solche Bilder und Videos sollten allein schon aus Respekt vor dem Opfer nicht verbreitet werden, bat sie.

coh/dpa