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Landgericht Würzburg

15-Jähriger gesteht tödlichen Kopfschuss auf 14-Jährigen

Veröffentlicht am 13.05.2024Lesedauer: 2 Minuten
„Nicht öffentliche Sitzung“ steht auf einem Schild an der Eingangstür zu einem Sitzungssaal im Landgericht Würzburg
"Nicht öffentliche Sitzung" steht auf einem Schild an der Eingangstür zu einem Sitzungssaal im Landgericht WürzburgQuelle: dpa/Daniel Karmann

Kurz vor dem Ende der Sommerferien stirbt ein Jugendlicher auf einem Schulgelände in Franken. Der mutmaßliche Mörder, ein heute 15-Jähriger, äußert sich vor Gericht nun erstmals zur Tat.

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Erstmals seit seiner Festnahme hat ein wegen Mordes angeklagter Jugendlicher gestanden, einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben.

Der 15-Jährige ließ am Montag vor dem Landgericht Würzburg eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen. Die berichtete Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz aus der nicht öffentlichen Verhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Zum möglichen Motiv gab es zunächst keine Informationen.

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Der 15-jährige Deutsche steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.

Anklänge an US-Serienkiller Jeffrey Dahmer

Seit seiner Festnahme am Tattag hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Ermittler geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, verehrt. Er soll die Tat nur begangen hat, um jemanden zu töten – also aus Mordlust.

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WELT zeichnete jüngst das Szenario in dem Text „Sie nannten ihn Jeffrey“ ebenfalls nach.

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Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche aber an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

dpa/krott