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Motorrad-Raserei

„Spaßfahrt“ mit tödlichem Ende – Bewährungsstrafe für 24-Jährigen

Veröffentlicht am 01.11.2023Lesedauer: 2 Minuten
Einer der beiden Unfallfahrer sitzt seit der Motorradfahrt im Rollstuhl (MItte)
Einer der beiden Unfallfahrer sitzt seit der Motorradfahrt im Rollstuhl (MItte)Quelle: dpa/Friso Gentsch

Zwei junge Motorradfahrer rasten 2022 mit hoher Geschwindigkeit und frisierten Motorrädern durch ein Wohngebiet in Bielefeld (NRW). Ein Anwohner wird angefahren und stirbt. Auch einer der Männer wird schwer verletzt. Haftstrafen aber gibt es nicht.

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Eine tödlich verlaufenen Ausfahrt zweier junger Männer, manipulierte Motorräder und überhöhte Geschwindigkeit: Eineinhalb Jahre nach diesem so folgenschwer verlaufendem Tag hat das Landgericht Bielefeld am Dienstag ein Urteil gesprochen.

Der heute 24-jährige Angeklagte, der in Hiddenhausen (Bielefeld) einen Anwohner angefahren und damit getötet hatte, erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der 24-Jährige wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt und ist seitdem auf den Rollstuhl angewiesen, was das Gericht als mildernden Umstand ansah.

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Der heute 20 Jahre alte zweite Fahrer, der an dem Unfall nicht direkt beteiligt war, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss einen Verkehrserziehungskurs absolvieren und 3600 Euro in Raten an die Verkehrswacht zahlen.

Die Motorradtour der beiden Herforder am 8. März 2022 sei von „erschreckender Rücksichtslosigkeit“ geprägt gewesen, erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung. Ein verabredetes Rennen zwischen den beiden Männern, wie damals zunächst angenommen wurde (auch WELT hatte berichtet) habe sich aber nicht feststellen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin Verena Willeke. „Ihr Ziel war Fahrspaß.“

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Laut Gutachten betrug die Aufprallgeschwindigkeit 72 Stundenkilometer

Es sei auch unklar geblieben, wieso der 58-jährige Anwohner plötzlich auf die Straße gelaufen ist, so das Gericht. Möglicherweise gebe es eine „gewisse Mitschuld“ des Mannes. Die damals zunächst kursierende Spekulation, dass sich der Mann den Fahrern womöglich entgegenstellen wollte, habe sich aber ebenfalls nicht erhärtet.

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Der 24-jährige Motorradfahrer sei gerade dabei gewesen zu überholen, als der Mann vor ihm auftauchte. Er habe ihn zu spät gesehen – unter anderem, weil er verbotenerweise neben einer Rennverkleidung zur Gewichtsreduzierung auch nicht erlaubte Scheinwerfer mit einem eingeschränkten Sichtkegel an das Motorrad gebaut hatte, so das Gericht.

Mit hoher Geschwindigkeit fuhr der 24-jährige den Fußgänger an: Laut Gutachten betrug die Aufprallgeschwindigkeit 72 Stundenkilometer.

Überdies hatte der 24-Jährige keinen Führerschein, was ebenfalls Einfluss auf das Strafmaß hatte. Andererseits ist er seit dem Unfall dauerhaft auf Pflege angewiesen. Im Prozess konnte deshalb immer nur zwei Stunden am Stück verhandelt werden. So blieb die Nebenklage mit ihrer Forderung nach Haft ohne Bewährung für den Unfallfahrer und Jugendarrest für den Jüngeren erfolglos.

dpa/krott