Das Landgericht Berlin hat der Klage von Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic gegen seine außerordentliche Kündigung bei Hertha BSC stattgegeben. Nach dem Urteil der Kammer für Handelssachen wurde der Dienstvertrag zwischen den Parteien also nicht durch außerordentliche Kündigung zum 10. Februar 2023 beendet, wie das Gericht am Dienstagmorgen mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Urteilsbegründung nannte das Gericht zunächst nicht.
Wird das Urteil rechtskräftig, steht Bobic, der 37 Länderspiele für Deutschland absolvierte, eine vertraglich festgelegte Abfindung vom klammen Fußball-Zweitligisten zu. Laut „Bild“ geht es dabei um mehr als drei Millionen Euro. Der 52-Jährige hatte gegen seine ordentliche und außerordentliche Kündigung von Anfang 2023 geklagt. Bobic musste unmittelbar nach dem Derby gegen Union Berlin Ende Januar gehen. Später ging ihm noch die außerordentliche Kündigung zu. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung hatte die Kammer im Februar dieses Jahres in einem Teilurteil zurückgewiesen.
Auch Hellmann widerspricht Bernstein
Hertha stützte die außerordentliche Kündigung auf den Umgang des Managers mit einem Reporter, für den sich Bobic unmittelbar danach entschuldigt hatte, und den Verdacht der Weitergabe geheimer Unterlagen. In der mündlichen Verhandlung am Montag hatten Bobic und Zeuge Axel Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im betreffenden Zeitraum auch Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), letztere Vorwürfe in ihren Aussagen zurückgewiesen.
„Ich habe nie irgendetwas an einen Außenstehenden übergeben“, sagte Bobic. „Das wäre schädlich für mich gewesen.“ Als er von den Vorwürfen gehört habe, sei er baff gewesen. „Das ist ein Thema, das mich schon angefasst hat.“
Dem entgegen steht eine eidesstattliche Versicherung des damaligen Hertha-Präsidenten Kay Bernstein aus dem September 2023, wie vor dem Gericht bekannt wurde. Bernstein war im Januar 2024 überraschend gestorben. Hellmann habe ihm in einem Gespräch bestätigt, dass er ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit von Hertha und Investor 777 Partners von Bobic erhalten habe.
Hellmann wies dies am Montag zurück, das Gespräch dagegen bestätigte er. Allerdings sei es darin nicht um ein solches Papier, sondern generelle Sorgen der DFL mit Blick auf den damals vor dem Abschluss stehenden Einstieg der US-Amerikaner bei der Hertha gegangen. Insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit mit der 50+1-Regel, die in der ersten und zweiten Liga den Einfluss von Investoren auf einen Club beschränkt.
Ob das Hertha-Präsidium nach dem Deal noch die Entscheidungshoheit habe, habe er Bernstein gefragt, sagte Hellmann. Das habe dieser bejaht. Und woher hatte Bobic damals die Informationen über etwaige Probleme mit 50+1? Aus dem erweiterten Hertha-Umfeld sagte Hellmann. Namen nannte er nicht, aber schloss aus, dass die Infos von Bobic kamen.
Am Ende steht Aussage gegen Aussage. Die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm betonte am Ende der Verhandlung aber, dass es sich um eine Verdachtskündigung handele. Für deren Rechtmäßigkeit müsse nicht notwendigerweise die Weitergabe vertraulicher Informationen final bewiesen werden. Es wird also eher darauf ankommen, ob das Gericht den damaligen Verdacht aus Herthas Sicht für glaubhaft erachtet.