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Reise Urlaub am Meer

Neun Regeln für eine entspannte Zeit am Strand

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Ob an der Ostsee oder am Mittelmeer – für viele heißt das, endlich wieder am Strand herumzuliegen und im Meer zu baden. Doch auf einige Dinge sollte man achten, damit die Urlaubstage auch wirklich unbeschwert und sicher werden.
Ist viel los am Strand, sollte man mit seinen Decken nicht mehr Platz einnehmen als unbedingt nötig Ist viel los am Strand, sollte man mit seinen Decken nicht mehr Platz einnehmen als unbedingt nötig
Ist viel los am Strand, sollte man mit seinen Decken nicht mehr Platz einnehmen als unbedingt nötig
Quelle: dpa-tmn
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1. Wasser wird unterschätzt

Leichte Wellen schlagen an den Strand, die Sonnenstrahlen reflektieren im Wasser, die Luft ist warm. Viele denken sich da: Was soll heute schon passieren? Also ab ins Wasser und abkühlen!

Dabei sollte man nur nicht allzu sorglos werden. „Wenn etwas passiert, dann meist, weil das Wasser als Element unterschätzt wird“, sagt Alexander Paffrath von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). So kann es zum Beispiel starke Rückströmungen in Strandnähe geben, die selbst Erwachsene umreißen können. Man sagt zwar: Je stärker die Brandung ist, desto stärker kann der Sog sein – doch das ist nur eine Faustregel. Denn auch die glatte See kann Gefahren bergen.

2. Wind auf dem Meer

Es ist tückisch. Wenn etwa der Deich hinter dem Strand einen Windschatten bietet, scheint auf der Decke kein Lüftchen zu wehen. Auf dem Wasser aber kann ablandiger Wind herrschen – wer nun mit Luftmatratze ins Wasser geht und nicht aufpasst, treibt schnell ab.

Auf Luftmatratzen kann man schnell vom Strand weggetrieben werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Wind vom Land in Richtung Meer weht
Auf Luftmatratzen kann man schnell vom Strand weggetrieben werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Wind vom Land in Richtung Meer weht
Quelle: dpa-tmn

Dann aus eigener Kraft gegen Wind und Strömung zurückzukommen, sei teilweise ein hoffnungsloses Unterfangen, sagt Paffrath und fügt an: „In aller Regel wäre das schon zu vermeiden, wenn man denn die Warnsignale beachten würde.“

3. Was die Flaggen bedeuten

Die DLRG besetzt an den deutschen Küsten in den Sommermonaten rund 100 Stationen. Dort wehen dann auch Flaggen, die international genormt sind – und deren Bedeutung man als Badegast kennen sollte. Eine kleine Übersicht:

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- Oben Rot, unten Gelb: Das bedeutet, dass der Strandabschnitt von Rettungsschwimmern bewacht wird. Hängt sie allein, kann man gefahrlos baden.

Ein Wachturm der DLRG-Wasserrettung an der Ostsee: Weht, wie hier, nur die gelb-rote Flagge, ist das Baden gefahrlos möglich
Ein Wachturm der DLRG-Wasserrettung an der Ostsee: Weht, wie hier, nur die gelb-rote Flagge, ist das Baden gefahrlos möglich
Quelle: dpa-tmn

- Oben Rot, unten Gelb – und darunter noch mal eine gelbe Flagge: Bei diesen Bedingungen sollten nur geübte Schwimmer ins Wasser gehen. Hängt dann auch noch ein Windsack, wird auf ablandigen Wind hingewiesen. Dann sollte man nicht auf Luftmatratzen und anderen aufblasbaren Wasserspielzeugen ins Meer.

- Nur Rot: Man sollte sich vom Wasser fernhalten – Schwimmen kann bei diesen Bedingungen lebensgefährlich sein.

- Schwarze und weiße Kacheln: Damit werden Wassersportbereiche gekennzeichnet. Ab der Stelle, an der diese Flagge steht, ist Schwimmen nicht mehr gestattet.

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Und was ist mit Grün? Die DLRG hängt diese Flagge an ihren Strandabschnitten nicht auf, und auch internationale Normen sehen das nicht vor. „Das suggeriert Sicherheit, die es nicht gibt“, so Paffrath. Gleichwohl hängen an manchen Stränden im In- und Ausland grüne Flaggen. Die DLRG betont aber: Diese haben keine offizielle Bedeutung und Aussagekraft.

4. Kinder im Blick haben

Immer wieder beobachten Paffrath und seine DLRG-Kollegen, dass Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt an der Wasserkante spielen lassen. „Das ist eine Geschichte, die uns massiv umtreibt“, sagt er. Väter und Mütter starrten oft in ihre Smartphones, statt auf ihre Kinder.

Sobald die Kleinen in Wassernähe spielen, gilt jedoch: Immer nah an ihnen dran sein, auch wenn die Kinder Schwimmflügel oder Schwimmweste tragen.

5. Nachts schwimmen

Die Sommernacht ist lau, man liegt am Strand – und kommt auf die Idee, sich noch mal abzukühlen. Doch nachts hinausschwimmen sollte man nicht tun, sagt Paffrath, der seit mehr als 25 Jahren an Ostseestränden als Rettungsschwimmer im Einsatz ist. Grundsätzlich rate er, ausschließlich an bewachten Badestellen zu schwimmen, und das logischerweise auch zu Zeiten, an denen es Bewachung gibt. „Denn passieren kann jedem irgendwas und draußen ist man auf sich gestellt.“

Nachts kommt die fehlende Sicht dazu. „Die Chance, jemanden in einem Rettungsfall in der Dunkelheit zu sehen, geht gegen null“, warnt Paffrath. Wer etwa weit draußen einen Krampf bekomme, habe ein Riesenproblem – es höre und sehe einen keiner. „Für einen Großteil der nicht ganz so trainierten Menschen ist das wie ein Todesurteil.“

6. Scherben hinterlassen

Die Bierflasche geht zu Bruch? Manche denken, es würde reichen, dann einfach Sand darüber zu verteilen. Doch das sollte man auf keinen Fall tun. Wenn dann nämlich jemand mit nackten Füßen über die Stelle geht, kann er sich verletzen. Möglich ist auch, dass Kinder beim Buddeln auf die Scherben stoßen.

Mallorca verbietet Alkoholkonsum auf offener Straße am Ballermann

Am Ballermann auf Mallorca darf man in Zukunft weder auf offener Straße noch am Strand Alkohol trinken. Das Verbot gilt nicht nur für die Playa de Palma, sondern auch für weitere Party-Zonen auf Mallorca und auf Ibiza.

Quelle: WELT TV

Stattdessen gilt: Alles aufsammeln und entsorgen. Ideal wäre natürlich, erst gar keine Glasflaschen mit an den Strand zu nehmen.

7. Der Platz am Strand

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Decken auslegen, Strandmuschel aufstellen und vielleicht noch einen Windschutz in den Sand hämmern: Mancher schlägt am Meer ein großes Lager auf. Doch wie viel Fläche darf man eigentlich einnehmen? Oft gibt es dazu keine Einschränkungen. Aber klar ist, dass man Rücksicht auf andere zu nehmen hat – ist viel los am Strand und reiht sich Decke an Decke, ist es nicht angebracht, die Fläche einer Einzimmerwohnung zu besetzen.

Wo es Vorgaben geben kann, ist etwa im Bereich von Strandkörben. Hier würde der Korbwächter vermutlich darauf hinweisen, dass zwar die Fläche knapp um den eigenen, angemieteten Strandkorb mit Decken belegt werden kann – aber eben nicht mehr als das.

8. Sandburgen bauen

Schippe raus und los geht’s. Für viele Kinder und ihre Eltern gehört das zu einem Tag am Meer dazu. Doch an manchen Stränden ist das eigentlich nicht erlaubt – so verbietet zum Beispiel eine Satzung der Gemeinde Sylt, im Strandbereich Sandburgen zu bauen und Löcher zu graben. Vorgaben macht etwa auch die Gemeinde Zinnowitz auf der Ostseeinsel Usedom: Hier ist der Bau von Strandburgen „in einer Entfernung von weniger als drei Metern vom seeseitigen Dünenfuß“ ebenso untersagt wie das Graben von tiefen Löchern.

Ein Märchenschloss aus Matsch: An manchen Stränden gibt es für das Bauen von Sandburgen Regeln
Ein Märchenschloss aus Matsch: An manchen Stränden gibt es für das Bauen von Sandburgen Regeln
Quelle: dpa-tmn

Allgemein lohnt bei Unklarheiten zu Regeln ein Blick in die Strand- und Badeordnungen der Gemeinde, in der man Urlaub macht. Offenes Feuer und Grillen sind ohne Sondererlaubnis in der Regel ebenso verboten wie das Abspielen von Musik in einer Lautstärke, die andere stört. Mitunter dürfen Hunde nur auf bestimmte Abschnitte eines Strands mitkommen, teilweise herrscht dann auch Leinenzwang.

9. Regeln für FKK

Auch wenn man am Strand üblicherweise nur leicht bekleidet ist – ganz nackt zu sein, kann verboten sein. Hier sollte man sich vorher schlaumachen, was gilt. Klar ist der Fall, wenn ein FKK-Strandabschnitt ausgewiesen ist. Wer nackt sonnenbaden und baden will, sollte dorthin gehen. Umgekehrt gilt, dass es an FKK-Stränden oft nicht so gern gesehen wird, wenn Badegäste bekleidet sind – manchmal ist das auch untersagt.

Für Kinder ist das Nacktbaden am Strand oft generell gestattet. In Zinnowitz zum Beispiel heißt es in der Strand- und Badeordnung, dass Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auch außerhalb des FKK-Strands unbekleidet baden dürfen.

dpa

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