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Ausland Kürzung von EU-Mitteln

EuGH weist Klagen Polens und Ungarns gegen Rechtsstaats-Mechanismus ab

EuGH weist Klagen Polens und Ungarns gegen Rechtsstaats-Mechanismus ab

Der Europäische Gerichtshof macht den Weg für eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in der EU. Mit dem neuen Instrument könnten Ländern wie Ungarn und Polen womöglich Geld aus dem EU-Haushalt gekürzt werden. Dagegen hatten beide Länder geklagt.

Quelle: WELT

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Die EU darf Ländern, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen Gelder kürzen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und die Klagen von Polen und Ungarn abgelehnt. Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus ist damit rechtens. Ungarn wirft der EU „Machtmissbrauch“ vor.
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Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Damit dürfen Ländern – in einem letzten Schritt – EU-Mittel gekürzt werden (Rechtssachen C-156/21 und C-157/21).

Konkret geht es um eine „Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit“, die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. Dann kann die EU-Kommission vorschlagen, die Auszahlung von Mitteln aus dem EU-Haushalt zu kürzen.

Polen und Ungarn sehen sich besonders im Fokus und klagten deshalb vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus auslöst. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hatte, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

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Ob und wie schnell die EU-Kommission den Mechanismus nun auslöst, ist unklar. Zum einen muss sie unter Berücksichtigung des Urteils noch die Leitlinien zur Anwendung des Instruments fertigstellen. Hinzu kommen politische Erwägungen: Polen ließ zuletzt vorsichtige Signale einer Annäherung an Brüssel erkennen. In Ungarn steht Anfang April die Parlamentswahl an. Sollte die EU-Kommission zuvor den Rechtsstaatsmechanismus auslösen, könnte dies als Einmischung in den Wahlkampf verstanden werden.

Ungarn hat unterdessen mit schweren Vorwürfen auf das Urteil des EuGH zum neuen Rechtsstaatsmechanismus reagiert. Das Gericht habe einen „politisch motivierten Spruch“ gefällt, weil Ungarn jüngst ein Gesetz zum Kindesschutz in Kraft gesetzt habe, schrieb Justizministerin Judit Varga am Mittwoch auf ihrem Twitter-Konto. „Die Entscheidung ist ein lebender Beweis dafür, wie Brüssel seine Macht missbraucht.“

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dpa/AFP/tba/vu

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