alle Urteile, veröffentlicht am 27.06.2024
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23.04.2024
- 8 K 66/22 -
Arbeitnehmer-Verabschiedung kann Betriebsveranstaltung sein
Revision zur Rechtsfortbildung zugelassen
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.
Nach der in R 19.3 Abs. 3 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) niedergelegten Verwaltungsauffassung werden die Kosten für Verabschiedungen dem Arbeitnehmer unabhängig davon als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet, ob die Veranstaltung im betrieblichen Interesse liegt oder nicht. Dagegen wird bei Geburtstagsfeiern nach R 19.3. Abs. 3 Nr. 4 LStR, die von der Finanzverwaltung als Folge einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2003 in die LStR aufgenommen wurde, nur der auf den Arbeitnehmer und seine Gäste entfallende Anteil als Arbeitslohn behandelt, wenn die Freigrenze überschritten wird.Im konkreten Fall entschied... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.06.2024
- C-540/22 -
Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Mitgliedstaat darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben
Kein Verstoß gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr
Die niederländische Regelung, wonach EU-Dienstleister für entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach 90 Tagen eine gebührenpflichtige, niederländische Aufenthaltserlaubnis einholen müssen, verstößt nicht gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr. Das hat der EuGH entschieden.
Ein slowakisches Unternehmen hat ukrainische Arbeitnehmer an ein niederländisches Unternehmen entsandt, um im Hafen von Rotterdam einen Auftrag zu erledigen. Die ukrainischen Arbeitnehmer haben eine befristete slowakische Aufenthaltserlaubnis. Nach niederländischem Recht müssen sie nach 90 Tagen auch eine niederländische Aufenthaltserlaubnis einholen und Gebühren dafür zahlen. Das niederländische... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.02.2024
- VI R 21/21 -
Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Vermögen des Kindes entscheidend
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhaltsleistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.
Die Kläger machten Unterhaltszahlungen an den volljährigen Sohn, für den kein Kindergeldanspruch mehr bestand, für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2019 (Abschluss des Studiums) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Das Bankkonto des Sohnes wies zum 01.01.2019 ein Guthaben 15.950 € aus. Darin enthalten war eine Ende Dezember... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.06.2023
- 67 S 88/23 -
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Pflicht zum Streichen der "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen"
Keine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel, dass die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen sind, so ist diese wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Denn sie kann so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen besteht. Dies wäre unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob eine Schönheitsreparaturklausel wirksam ist, welche dem Mieter auferlegt die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen.Das Landgericht Berlin entschied, dass die Schönheitsreparaturklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter gemäß... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2022
- VII ZR 895/21 -
Zugang einer E-Mail im Geschäftsverkehr mit abrufbereiter Zurverfügungstellung auf Mailserver des Empfängers innerhalb der Geschäftszeiten
Tatsächliche Kenntnisnahme der E-Mail nicht erforderlich
Im Geschäftsverkehr gilt eine E-Mail dann als zugegangen, wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Wann die E-Mail tatsächlich zur Kenntnis genommen wird, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 fand vor dem Landgericht Berlin ein Klageverfahren wegen Zahlung eines restlichen Werklohns statt. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob zwischen den Parteien ein Vergleich über den Werklohn zustande gekommen war. Im Dezember 2018 hatte die Klägerin der Beklagten mittels einer an einem Donnerstag um 9.19 Uhr versendeten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.06.2024
- I ZR 98/23 -
Werbung mit dem Begriff "Klimaneutral" ohne Aufklärung ist irreführend
BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.
Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist ein Unternehmen, das Produkte aus Fruchtgummi und Lakritz unter dem Namen Katjes herstellt. Die Produkte sind im Lebensmitteleinzelhandel, an Kiosken und an Tankstellen erhältlich. Die Beklagte warb in einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche mit der Aussage: "Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle... Lesen Sie mehr