Der Petitionsausschuss im Bundestag will den Verkauf von Lachgas an Personen unter 18 Jahren strenger kontrollieren lassen. "Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland", heißt es in einer Beschlussempfehlung des Ausschusses, die der Bundestag veröffentlichte.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche werde der Konsum durch neue Produkte attraktiver gemacht, heißt es darin. So werde Lachgas mittlerweile auch in Geschmacksrichtungen wie Kokos und Erdbeere verkauft. Gerade junge Menschen müssten aber vor einem missbräuchlichen Konsum des Narkosemittels geschützt werden, fordern die Abgeordneten. Durch das Inhalieren und den kurzen Rausch seien Langzeitschäden wie eine geminderte Hirnentwicklung möglich.

Lachgas in Deutschland nicht illegal

Das in der Medizin als Narkosemittel eingesetzte Gas Distickstoffmonoxid, umgangssprachlich Lachgas, wird im Betäubungsmittelgesetz nicht als Droge eingestuft. Der Verkauf und Konsum sind damit in Deutschland nicht verboten, eine Altersbeschränkung für den Kauf gibt es ebenfalls nicht. Lachgas wird auch als Treibmittel beispielsweise für Sprühsahne genutzt und ist deshalb leicht erhältlich.

In mehreren anderen europäischen Staaten hingegen sind Besitz und Verkauf von Lachgas ganz oder teilweise verboten beziehungsweise der Verkauf an Minderjährige untersagt. Das ist etwa in Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz der Fall.

Konkrete Zahlen zum Konsum von Lachgas gibt es für Deutschland bisher nicht. Allerdings zeigt eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt für 2021 einen lokal begrenzten Anstieg des Konsums bei Schülerinnen und Schülern in Frankfurt am Main. In der Politik wurden bereits zuvor Forderungen laut, den Verkauf und Konsum von Lachgas strenger zu regeln.