Wann, wenn nicht jetzt? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat geurteilt, dass die AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil sie etwa "Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" gerichtet sind. Und tatsächlich kommt der deutliche Rechtsspruch zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Eine immer radikalere AfD schickt sich an, Landtagswahlen in ostdeutschen Bundesländern zu gewinnen; eine von ihrem Populismus befeuerte Gereiztheit in der Gesellschaft führt zu gehäuften Angriffen auf Wahlkämpfer, und zugleich zeigen die Verstrickungen von AfD-Abgeordneten mit den Diktaturen in Russland und China, dass es wichtige Vertreter der Partei nicht gut meinen mit der Bundesrepublik Deutschland.