Am Freitag hat der Bundestag eine Reform des Namensrechts (PDF) beschlossen. Die bisherige Regelung sei im internationalen Vergleich "sehr restriktiv" und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien" nicht mehr gerecht, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Künftig kann ein Doppelname als gemeinsamer Ehename geführt werden. Dies gilt auch für Ehepaare, die bereits vor der Änderung des Namensrechts geheiratet haben. Bisher musste man sich für einen der beiden Namen entscheiden, nur einer der Partner konnte zusätzlich den eigenen Namen als Begleitnamen behalten.