Das Landgericht Magdeburg hat die Klage eines Mannes aus dem Salzlandkreis wegen mutmaßlicher Impfschäden abgewiesen. Der Zusammenhang zwischen der Corona-Impfung und den gesundheitlichen Problemen des Klägers habe nicht glaubhaft dargelegt werden können, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Zwischen Impfung und Erkrankung habe mit rund zwei Jahren ein relativ langer Zeitraum gelegen, außerdem habe der Mann eine Vorerkrankung am Herzen gehabt. Der 59 Jahre alte Mann behauptete, durch die Impfung einen Herzinfarkt erlitten zu haben und forderte vom Impfstoffhersteller Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro. 

Der Anwalt des Klägers, Marco Rogert, zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Das Gericht habe von Anfang an klargemacht, dass ein Erfolg unwahrscheinlich sei. Die Kanzlei aus Düsseldorf führt derzeit nach eigenen Angaben rund 500 Klagen gegen Impfstoffhersteller. Die Hoffnungen lägen auf späteren Prozessen, in denen sich die Gerichte intensiver mit den Fällen auseinandersetzten. In Sachsen-Anhalt sind nur wenige Impfschäden offiziell anerkannt. 

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