Gelegentlich holt mich meine Vergangenheit ein. Wenn ein Kundenberater meines Mobilfunkanbieters anruft, um mir mehr Datenvolumen aufzuschwatzen. Er sagt immer diesen Satz: "Guten Tag. Spreche ich mit Frau (konzentrierte Pause): Lisa-Sophie Seelig-Zimmermann?"

Ich habe dann kurz das Bedürfnis mich zu erklären: "Äh, na ja, also, prinzipiell bin das ich, aber eigentlich heiße ich mittlerweile nur noch Seelig, das war damals nämlich so …" – und dann sage ich kraftlos: "Ja."

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Namensrecht zu reformieren. Ab dem 1. Mai 2025 wird ist es Eltern möglich sein, ihren Kindern einen Doppelnamen zu verpassen, auch wenn sie selbst keinen tragen. Dieser Doppelname setzt sich dann aus den Nachnamen der Elternteile zusammen. "Namensketten (z.B. Arnheim-Bauer-Lüdenscheid) sind auch künftig ausgeschlossen", heißt es auf der Seite des Justizministeriums. Das finde ich beruhigend. Doppelnamen dürfen also aus maximal zwei Namen neu gebildet werden. Das neue Namensrecht habe das Ziel, "mehr Flexibilität und neue Freiheiten zu schaffen", heißt es weiter. Das wiederum finde ich beunruhigend. Denn schon zwei Namen sind für den Nachnamen einer zu viel.