Die EU-Kartellbehörde hat sich in den eskalierenden Streit zwischen Apple und dem Videospieleentwickler Epic Games eingemischt. Man habe Auskunft darüber angefordert, warum der US-Konzern den Fortnite-Macher daran hindere, einen eigenen Onlinemarktplatz für iPhones und iPads aufzubauen, teilte die EU-Behörde mit. Auf dieser Grundlage werde sie entscheiden, ob Apple damit gegen EU-Recht verstößt.

Mit dem Aufbau eines alternativen App-Stores wollte Epic die Möglichkeiten nutzen, die der Digital Markets Act (DMA) bietet. Epic hatte bei Apple ein Nutzerkonto für Softwareentwickler eingerichtet, das von dem US-Konzern gesperrt wurde. Apple begründete die Blockade von Epic in der EU mit früheren Vertragsverstößen.

Der DMA ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten und sieht für Technologiekonzerne ab einer bestimmten Anzahl von Nutzern verschärfte Regulierungen vor. Unter anderem müssen Firmen wie Apple ihr Softwareökosystem für Konkurrenten öffnen.

EU will auch Verletzung des Digital Services Act prüfen

Seit Längerem streiten Apple und Epic vor Gericht. Der Videospieleentwickler wehrt sich dagegen, dass seine Produkte bislang nur über Apples App-Store heruntergeladen und Käufe nur über das Abrechnungssystem des iPhone-Herstellers abgewickelt werden dürfen. Hierfür verlangt dieser bis zu 30 Prozent Provision. In den USA hatte das oberste Gericht eine entsprechende Klage abgewiesen. In einem ähnlichen Verfahren gegen Google hatte Epic dagegen einen Sieg errungen. 

Die EU prüft nach eigenen Aussagen nicht nur eine Verletzung des DMA, sondern auch des Digital Services Act (DSA) und der Platform to Business Regulation (P2B). Im DSA ist unter anderem festgelegt, dass die Sperrung oder Löschung von Nutzerkonten verhältnismäßig sein muss. Die P2B verpflichtet Plattformen dazu, Geschäftskunden über Änderungen der Geschäftsbedingungen zu informieren, bevor ein Zugang gesperrt wird.