Etwa die Hälfte der deutschen Beschäftigten mit Tarifvertrag in Deutschland bekommt in diesem Jahr Urlaubsgeld. Im Schnitt sind es 1.644 Euro, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das sind demnach 42 Euro oder 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der exakte Anteil der Tarifbeschäftigten, die Urlaubsgeld bekommen, liegt laut Statistik bei 46,8 Prozent. Mit durchschnittlich 1.692 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in Westdeutschland rund 41,5 Prozent oder 496 Euro mehr Urlaubsgeld als Personen im Osten.

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist allerdings stark branchenabhängig. Das höchste Urlaubsgeld bekommen in diesem Jahr laut Statistikamt Beschäftigte im Bereich Informationsdienstleistungen. Von den hier durchschnittlich gezahlten 3.769 Euro profitieren allerdings nur 35,4 Prozent der Tarifbeschäftigten.

Nahe am Durchschnitt liegt das Urlaubsgeld etwa in den Bereichen "Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten" (1.656 Euro) und bei Möbelherstellern (1.636 Euro). Hier erhalten 63,6 Prozent beziehungsweise 83,1 Prozent der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld.

Öffentlicher Dienst erhält kein gesondertes Urlaubsgeld

Die niedrigste Sonderzahlung erhalten die Tarifbeschäftigten beim Vermitteln und Überlassen von Arbeitskräften. Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 Prozent) ein Urlaubsgeld von durchschnittlich 326 Euro. In Landwirtschaft und Jagd gibt es 361 Euro.

Ein Sonderfall bei den Sonderzahlungen sind die 5,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung mitteilte. Für sie gebe es kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da es durch die Tarifreform 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung im Winter zusammengefasst wurde.

Beschäftigte in der Privatwirtschaft erhalten das Urlaubsgeld demnach ganz überwiegend separat im Sommer. Laut einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des WSI bekommen in tarifgebundenen Betrieben 74 Prozent der Beschäftigten das Extra für die Ferienkasse. In jenen ohne Tarif sind es dort demnach 36 Prozent.

Die Auswertungen des Statistikamts zum Urlaubsgeld basieren auf Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Bei der Berechnung der Durchschnittshöhe bezieht das Statistische Bundesamt nur die Tarifverträge ein, bei denen ein Urlaubsgeld gezahlt wird. Nicht als Urlaubsgeld gezählt werden Jahressonderzahlungen, wie etwa das Weihnachtsgeld.