§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich der AGB

1.1. Die ZEIT ONLINE GmbH (nachfolgend "ZEIT") stellt Unternehmen die Plattform "BOA – Recruiting & Jobmatching" (nachfolgend "Plattform) zum Recruiting von neuen Mitarbeitern, Praktikanten oder sonstigen Angestellten zur Verfügung. Die ZEIT bietet registrierten Unternehmen (nachfolgend "Unternehmen") auf der Plattform die Möglichkeit, Stellenanzeigen (nachfolgend "Vakanzen") zu schalten und diese Vakanzen mit Kandidaten matchen zu lassen (nachfolgend "Matching").

1.2. Die AGB der ZEIT gelten für etwaige Vertragsverhältnisse ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB der ZEIT abweichende Bedingungen des Unternehmens werden nicht anerkannt, es sei denn, die ZEIT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss / Auftragserteilung

2.1. Ein Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt zustande, wenn die ZEIT den Auftrag des Unternehmens, welchen dieses durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsformulars oder formlos per E-Mail vermittelt, schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich annimmt ("Auftragsbestätigung").

2.2 Die Rechnungstellung erfolgt durch die Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG.

2.3. Ändern sich die vom Unternehmen im Buchungsformular oder im per E-Mail erteilten Auftrag angegebenen Daten, sind diese Änderungen der ZEIT unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Leistungsumfang der ZEIT

3.1. Die ZEIT bietet den Unternehmern auf der Plattform die Möglichkeit, Stellenanzeigen (nachfolgend "Vakanzen") einstellen zu lassen und Stellenanzeigen mit Kandidaten zu matchen (nachfolgend "Matching") Für die jeweiligen Produkte gilt nachfolgend die jeweilige Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Produkten ergänzend.

3.1.1.Vakanzen / Matching

Die Unternehmen bekommen die Möglichkeit die im Vertrag/Auftrag festgelegte Anzahl von Vakanzen im Online-Stellenmarkt zu veröffentlichen. Laufzeiten, Anzahl der Vakanzen und Preise richten sich nach der aktuellen BOA-Preisliste. Die ZEIT behält es sich vor, die Veröffentlichung von Stellenanzeigen abzulehnen, sofern diese nicht den Richtlinien oder der Geschäftspolitik der ZEIT entsprechen.

Für die Vakanzen, ihren Inhalt und ihre Einordnung gelten die folgenden Bedingungen:

Inhalt:

  • Jede Vakanz muss den Namen und eine Beschreibung des Unternehmens sowie Stellentitel, Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung enthalten. Sie muss das Anforderungsprofil, den Arbeitsort und die Angabe einer Bewerbungsmöglichkeit enthalten.
  • Die Vakanz muss die ausgeschriebene Stelle korrekt beschreiben und darf nicht irreführend sein. Die ausgeschriebene Stelle darf während der Laufzeit der Anzeige nicht geändert werden, auch zusätzliche Arbeitsorte dürfen während der Laufzeit der Anzeige nicht hinzugefügt werden.
  • Sämtliche Inhalte einer Vakanz müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein.
  • Sämtliche Inhalte der Vakanz sind der ZEIT zu übergeben und dürfen nicht über Frames oder andere Formen durch Abruf von anderen Servern eingebunden werden.
  • Der Aufruf zu Initiativ-Bewerbungen ist nicht gestattet.
  • Verschlagwortung, Kategorisierung, Titel und Anzeigentext der Vakanz müssen im Zusammenhang zu der in der Vakanz ausgeschriebenen Stelle stehen.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
  • Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • Sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird.
  • Websites, die der ZEIT zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalte keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.

Links:

  • In den Vakanzen dürfen nur Links zur Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Links müssen so gestaltet sein, dass erkennbar ist, dass sie auf externe Seiten verlinken.
  • Das Einfügen von Links zu weiteren, nicht auf der Plattform veröffentlichten Stellenanzeigen ist nicht zulässig. Dies gilt ebenfalls für Verlinkungen auf Stellenanzeigen der Unternehmenshomepage.
  • Verlinkungen zu Internetseiten von Wettbewerbern der ZEIT sind nicht gestattet, es sei denn, das Unternehmen verlinkt als Wettbewerber der ZEIT auf seine eigene Website.
  • Mit Ausnahme von E-Mailadressen oder Verlinkungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen die Vakanzen keine Tracking- oder interaktive Elemente enthalten.
  • Links sind nur als sogenannte "no follow" Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.

Kategorie/Rubrik/Suchergebnisse:

  • Die ZEIT ist stets um eine Optimierung bemüht, mit dem Ziel bestmögliche Resultate für alle Unternehmen zu erreichen. Die ZEIT behält sich vor, diese Parameter nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Das Unternehmen hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie oder Rubrik.
  • Es ist unzulässig auf die Suchergebnislisten in irgendeiner Weise außerhalb der von ZEIT vorgesehenen Möglichkeiten (Verschlagwortung und Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) Einfluss zu nehmen. Nicht gestattet sind beispielsweise verborgene Texte (z.B. weißen Text auf weißem Hintergrund, Text hinter einem Bild, Verwendung eines CSS zum Verbergen von Text, Verwendung der Schriftgröße 0) und verborgene Links.

Format/Anzeige:

  • Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich die ZEIT das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln.
  • Die ZEIT setzt in alle Vakanzen einen Button "Jetzt bewerben" ein. Er leitet die Bewerber jeweils auf eine von den Unternehmen spezifizierte Seite auf der Internetseite des Unternehmens weiter. Der Link muss vom Unternehmen angeliefert werden.
  • Die ZEIT arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Die ZEIT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anzeigen in anderen Online-Medien zu veröffentlichen oder sie an Dritte zur weiteren Veröffentlichung weiterzugeben, ohne dass hierzu eine vorherige Genehmigung des Unternehmens eingeholt werden muss. Die Veröffentlichung in anderen Medien bzw. bei Kooperationspartnern, bspw. als mobilfunkoptimierte Anzeige, kann in einem abweichenden bzw. standardisierten Layout erfolgen. Anzeigendauer: Die Vakanz wird für die Dauer der gebuchten Laufzeit im Onlinestellenmarkt veröffentlicht.

Das Matching zwischen Kandidaten und Vakanz erfolgt automatisch nach der Publizierung einer Vakanz im Stellenmarkt. Im Rahmen des Matchings werden relevante Kandidaten per Mail auf passende Vakanzen hingewiesen und Ihnen wird somit die Möglichkeit zur Bewerbung gegeben. Die ZEIT ist nicht für den Erfolg des Matchings verantwortlich, da lediglich die vorhandenen Nutzerprofile und Vakanzen abgeglichen und bei Übereinstimmung gematcht werden. Es handelt sich dabei um das Ergebnis einer eingesetzten Software. Dem Unternehmen ist bekannt, dass es keine vollständig fehlerfrei funktionierende Software gibt.

3.1.2 Sponsored Mailing

Unternehmen haben die Möglichkeit, sog. "Sponsored Mailing" Kampagnen (nachfolgend "Kampagne" genannt) zu buchen. Ein entsprechender Auftrag kommt erst zustande, wenn die ZEIT einen vom Unternehmen erteilten Auftrag ausdrücklich bestätigt hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, der ZEIT etwaige Inhalte für die Kampagne rechtzeitig vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin zuzusenden. Kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, wird eine Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin stattfinden.

3.1.3 Sponsored Career Session

Die ZEIT bietet Unternehmen zukünftig die Möglichkeit, sog. "Sponsored Career Session" zu buchen. Bei den Sponsored Career Sessions handelt es sich um ein von der ZEIT erstelltes Webinar zu einem bestimmten Thema, in dem das Unternehmen die Möglichkeit hat, sich selbst oder bestimmte Karrierewege im Unternehmen zu präsentieren. Der Leistungsumfang der ZEIT wird jeweils im Einzelauftrag festgelegt.

§ 4 Rechte und Pflichten der Unternehmen / Anforderungen an Unternehmensinhalte

4.1. Das Unternehmen trägt dafür Sorge, dass seine Angaben und Inhalte in seinen Vakanzen, Sponsored Mailings und Sponsored Career Sessions (nachfolgend insgesamt "Unternehmensinhalte" genannt) im Einklang mit allen rechtsgültigen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften sowie den diesbezüglichen Bestimmungen dieser AGB stehen. Insbesondere dürfen keine Angaben oder Inhalte wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken, Links oder Framelinks eingestellt und/oder verbreitet werden, welche die Patent-, Marken- oder Kennzeichnungsrechte, Leistungsschutz- oder Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Das Unternehmen stellt die ZEIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die die ZEIT wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Unternehmen eingestellten Angaben und/oder Inhalte geltend machen. Das Unternehmen übernimmt auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten.

4.2. Alle Angaben des Unternehmens in den Unternehmensinhalten haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. DIE ZEIT macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu eigen.

4.3. Dem Unternehmen ist es untersagt, gewaltdarstellende oder gewaltverherrlichende, pornografische, diskriminierende, rassistische, beleidigende, verleumderische oder in sonstiger Weise rechtswidrige Inhalte oder Darstellungen in seine Unternehmensinhalte einzubinden, hochzuladen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder hochladen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

4.4. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang es nicht berechtigt ist. Ferner hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass von ihm über die Plattform übertragene Informationen und eingestellte Daten frei von Schadsoftware sind. Das Unternehmen ist verpflichtet, der ZEIT alle Schäden, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen, zu ersetzen und DIE ZEIT darüber hinaus von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich aller notwendigen Rechtsverfolgungskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch das Unternehmen gegen DIE ZEIT geltend machen.

4.5. Dem Unternehmen ist es untersagt, in seinen Unternehmensinhalten kommerzielle Werbung für eigene oder für Zwecke Dritter zu machen. Die Vorstellung des eigenen Unternehmens gilt dabei nicht als Werbung. Untersagt ist es insbesondere, Nutzer im Rahmen einer gebuchten Vakanz oder anderen Unternehmensinhalten auch auf andere, insbesondere auf der Unternehmens-Website eingestellte Vakanzen hinzuweisen.

4.6. Die Verwendung gebührenpflichtiger Service-Telefonnummern in Unternehmensinhalten oder in Vakanzen ist nicht gestattet.

§ 5 Rechte und Pflichten der ZEIT

5.1. DIE ZEIT stellt mit der Plattform ein unterstützendes System zur Besetzung von offenen Stellen durch ein Online-Matching-System zur Verfügung. DIE ZEIT bietet keine Personalvermittlung oder -beratung an und ist in eine solche auch nicht involviert. DIE ZEIT vermittelt weder Bewerber, noch ist DIE ZEIT in anderer Weise in den Bewerbungs- und Stellenbesetzungsprozess involviert.

5.2. Die Plattform steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel zur Nutzung zur Verfügung ("Systemlaufzeit" nachfolgend "SLA"). Steht die Plattform wegen erforderlicher Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung, wird DIE ZEIT das Unternehmen hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail informieren. Ausfälle der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, die außerhalb der Servicezeit (Montag–Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) liegen und mindestens eine Woche zuvor angekündigt worden sind, werden nicht auf die SLAs angerechnet. DIE ZEIT ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten verantwortlich; dies gilt insbesondere für Ausfallzeiten, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der ZEIT liegen (höhere Gewalt, u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

5.3. Die ZEIT behält sich vor, vom Unternehmen erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wie beispielsweise Bilder, Texte, Logos, Grafiken und andere Dateien zu sperren und/oder von der Plattform zu löschen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die AGB der ZEIT verstoßen ("Unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Unternehmens Links zu Internetseiten gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Unternehmens bleibt hiervon unberührt. Die ZEIT ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Unternehmens verpflichtet. Soweit die ZEIT wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Unternehmen zu vertreten sind, stellt das Unternehmen die ZEIT auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

5.4. Verletzt das Unternehmen Bestimmungen dieses Paragrafen, geltende gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, ist DIE ZEIT berechtigt, das Unternehmen zeitweise oder dauerhaft zu sperren und von der Nutzung der Plattform auszuschließen, sofern das Unternehmen wegen des Verstoßes zuvor abgemahnt worden ist. Ist das Unternehmen dauerhaft gesperrt, ist eine erneute Registrierung nicht zulässig.

5.5. DIE ZEIT ist berechtigt, Layout, Aufbau und Funktionen der Plattform anzupassen, zu verbessern und weiterzuentwickeln.

5.6. Die ZEIT übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an das Unternehmen zurückzugeben.
5.7. Die ZEIT ist dazu berechtigt, die Unternehmensdaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.

5.8. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Ziff. 6.3 und 10.5.

§ 6 Rechteeinräumung

6.1 Das Unternehmen räumt der ZEIT das einfache, räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, das Logo, Marken, Bilder, Texte, ggf. Schriftarten sowie sämtliche übermittelten Inhalte des Unternehmens zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, in Datenbanken zu verarbeiten und/oder zu archivieren. Das Recht zur Archivierung wird über die Dauer des Kundenvertrages hinaus zum Zwecke der Reaktivierung etwaiger Unternehmensinhalte oder Vakanzen für den Fall eines Abschlusses eines neuen Kundenvertrages gewährt. Das Unternehmen kann der Archivierung nach Ende der Vertragslaufzeit jederzeit widersprechen und die Löschung verlangen. Das Unternehmen räumt der ZEIT weiter das Recht ein, seine Logos zu vergrößern, zu verkleinern und/oder Farblogos schwarz-weiß einzufärben, um die Inhalte entsprechend anzeigen zu können.

6.2. Die unter Ziffer 6.1 genannten Rechte werden der ZEIT hinsichtlich der Unternehmensinhalte werden jeweils für die Dauer der Laufzeit des zugrunde liegenden Auftrags und für weitergehende 36 Monate eingeräumt (vgl. Ziffer 4.2.2). Im Anschluss daran fallen die Rechte an den Inhalten an das Unternehmen zurück, ohne das es eines Rechterückrufs bedarf.

6.3. Mit Vertragsschluss gewährt das Unternehmen der ZEIT zu Werbezwecken das Recht, es Dritten gegenüber als Referenzunternehmen anzugeben und dabei Logos und Markenzeichen des Unternehmens zu verwenden. Das Unternehmen kann einer solchen Verwendung jederzeit, beispielsweise per E-Mail an boa@zeit.de, widersprechen.

6.4. Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Unternehmens aus dem Vertrag mit der ZEIT auf Dritte ist ausgeschlossen.

6.5. Das Unternehmen überträgt der ZEIT alle Eigentumsrechte an Datenbanken, die er im Zusammenhang mit Mehrfachanzeigen an die ZEIT zur Veröffentlichung übergeben hat. Insbesondere erhält die ZEIT das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an seiner Stellenanzeigendatenbank gegenüber Dritten geltend zu machen.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

7.1. DIE ZEIT stellt sicher, dass ihre eigenen Server und/oder die etwaiger Dienstleister dem Stand der Technik entsprechen, insbesondere durch Firewalls, gesichert sind; dem Unternehmen ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten auf dem Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

7.2. Das Unternehmen willigt ein, dass DIE ZEIT Informationen und Daten über den Verlauf eines Recruitings in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z. B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

7.3. DIE ZEIT ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Unternehmen erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern und/oder soweit zum Zwecke der Vertragserfüllung notwendig von Dienstleistern bearbeiten und speichern zu lassen. Im Einzelnen willigt das Unternehmen insbesondere darin ein, dass DIE ZEIT und/oder Dienstleister:

  • die vom Unternehmen im Rahmen des Auftrages gemachten Angaben zu Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern sowie entsprechende vom Unternehmen mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
  • die vom Unternehmen zur Unternehmenspräsentation selbstständig eingepflegten Daten und Inhalten speichert und auf der Plattform für registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.
  • die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Unternehmen erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen auch nach Ende der Vertragslaufzeit nur zum Zwecke der Reaktivierung seiner Unternehmensinhalteund seiner Vakanzen für den Fall eines Abschlusses eines neuen Kundenvertrages speichert, wobei das Unternehmen berechtigt ist, dem jederzeit zu widersprechen und die Löschung zu verlangen.

7.4. DIE ZEIT wird im Übrigen alle das Unternehmen betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. DIE ZEIT behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn DIE ZEIT aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten offenlegen muss.

7.5. Mit der Registrierung übernimmt das Unternehmen gegenüber der ZEIT und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch das Unternehmen eingehalten worden sind und stellt die ZEIT von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat das Unternehmen selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Log-ins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§ 8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

8.1. Die für die Benutzung der Plattform durch das Unternehmen an DIE ZEIT zu entrichtende Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der gebuchten Pakete und Optionen. Alle Preise ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebote der ZEIT. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit der Vergütung sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch Email, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Nicht abgegolten sind Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung entstehen. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, wird die ZEIT dies dem Unternehmen mitteilen. Das Unternehmen ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.

8.2. DIE ZEIT wird dem Unternehmen über die zu entrichtende Vergütung eine Rechnung stellen. Die ZEIT behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Bei Jahreszahlung ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung durch Überweisung fällig. Die ZEIT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Im Falle einer Zahlung im SEPA- Lastschriftverfahren werden dem Unternehmen 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt. Bei monatlicher Bezahlweise ist der Monatsrechnungsbetrag jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

8.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Unternehmens oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

9.1. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform bzw. Leistungen der ZEIT wird für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Veröffentlichung der ersten Vakanz, oder anderer Unternehmensinhalte spätestens jedoch zwei Monate nach Auftragserteilung. Nach Abschluss des Zeitraums endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.2. Nach Vertragsende enden alle aktiven Vakanzen oder Unternehmensinhalte. Für die Dauer von weiteren 36 Monaten werden die Vakanzen jedoch noch als abgelaufene Vakanz öffentlich zugänglich gemacht. Die ZEIT wird das Unternehmen auf das nahende Laufzeitende und die Deaktivierung hinweisen und dem Unternehmen die Gelegenheit geben, ein neues Paket zu buchen.

9.3. Bucht ein bereits registriertes Unternehmen vor dem Ende der Vertragslaufzeit ein neues Leistungspaket, so beginnt, sofern an der Vakanz aus den Paketen, die mit ersten Vertrag gebucht wurden, die neue Vertragslaufzeit bereits mit Eingang des unterschriebenen Kundenvertrages. Sofern noch Vakanzen onlinegeschaltet sind, beginnt die neue Vertragslaufzeit erst mit dem Auslaufen dieser Vakanzen.

9.4. Nutzt das Unternehmen von ihm vertraglich gebuchte Vakanzen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht, verfallen diese ersatzlos und ohne Anspruch auf Erstattung.

9.5. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für DIE ZEIT insbesondere:

  • der Verstoß des Unternehmens gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
  • die Nutzung der Plattform durch das Unternehmen über das nach diesen AGB und den Kundenvertrag gestattete Maß hinaus, die auch nach Fristsetzung nicht abgestellt wird;
  • die deliktische Handlung des Unternehmens oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;
  • der Verzug des Unternehmens mit einer zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.
  • andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der ZEIT liegen.

9.6. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Unternehmen maßgeblich. Bereits geleistete Zahlungen des Unternehmens werden anteilig in dem Umfang zurückerstattet, in dem wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch DIE ZEIT keine Gegenleistung mehr erbracht werden kann.

9.7. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

§ 10 Haftung

10.1. DIE ZEIT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Unternehmen daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DIE ZEIT bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

10.2. Für von der ZEIT nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt DIE ZEIT keine Haftung.

10.3. Für den Verlust von Daten haftet DIE ZEIT nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Unternehmens vermeidbar gewesen wäre.

10.4. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von der ZEIT auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch das Unternehmen verursacht worden sind.

10.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der ZEIT.

10.6. Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet DIE ZEIT weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet DIE ZEIT nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.3. Änderungen dieser AGB werden dem Unternehmen von der ZEIT schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Unternehmen solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird das Unternehmen im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

Stand: Dezember 2020

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Darstellung, wie z. B. Student/innen, verzichtet.

Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.