Aufenthaltserlaubnis für Deutschland Wie Sie den Aufenthaltstitel 2024 erhalten können

Die Aufenthaltserlaubnis zählt zu den sieben deutschen Aufenthaltstiteln. Foto: Andreas Arnold/dpa  Quelle: dpa

Familienbesuch, Ausbildung oder Job: Es gibt viele Gründe, Deutschland zu besuchen. In einigen Fällen benötigen Sie jedoch einen Aufenthaltstitel. Wann eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist und wie man sie erhält.

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Großevents wie die bevorstehende Fußball-EM locken Touristen nach Deutschland. Eine solche Reise ist in vielen Fällen mit einem Visum unkompliziert möglich. Wollen ausländische Bürger jedoch länger in Deutschland bleiben, zum Beispiel, um zu arbeiten, gibt der Gesetzgeber genaue Regeln vor. Meist wird eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis und wer braucht sie?

Eine Aufenthaltserlaubnis, manchmal auch Aufenthaltsgenehmigung genannt, ist ein offizielles behördliches Dokument, das Ihnen erlaubt, sich längerfristig in Deutschland zu bewegen, wenn Sie aus dem Ausland kommen. Geregelt ist dies im sogenannten Aufenthaltsgesetz, das „der Steuerung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland“ dienen soll. „Es regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern“, heißt es dazu im Gesetz.

Der deutsche Staat möchte also genau wissen, wer sich unter welchen Bedingungen im Land aufhält, und hat deshalb einige Gründe formuliert, die für eine Aufenthaltserlaubnis notwendig sind. So müssen Sie sich entweder:

  • zum Zweck einer Ausbildung (§§ 1617 AufenthG),
  • zum Zweck einer Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG),
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 2226, 104a, 104b AufenthG)
  • oder aus familiären Gründen (§§ 2736a AufenthG)

in Deutschland aufhalten. Je nachdem, welcher dieser Gründe auf Sie zutrifft, gestaltet sich Ihre Aufenthaltserlaubnis unterschiedlich.

Von der Pflicht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen, sind Personen ausgenommen, die aus den EU-Mitgliedsstaaten oder aus Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz kommen. Die Aufenthaltsgenehmigung betrifft demzufolge nur Menschen aus den sogenannten Drittstaaten. Seit dem 1. Januar 2021 zählt auch Großbritannien aufgrund des Brexits zu den Drittstaaten. In vielen Fällen benötigt man die Aufenthaltserlaubnis jedoch erst, wenn man länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte.

Wer stellt die Aufenthaltserlaubnis aus? Muss ich einen Antrag stellen?

Für eine Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich ein Antrag gestellt werden. In den meisten Fällen müssen Sie dies vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland erledigen. Von dieser werden die notwendigen Dokumente in der Folge auch ausgestellt. Mit einigen Nationen gibt es sogenannte Visaerleichterungsabkommen. Dadurch ist es für Personen aus einigen Herkunftsländern möglich, die Genehmigung binnen 90 Tagen nach Einreise in Deutschland zu beantragen. Im Fachjargon spricht man von visumsbefreiten Ausländern. Zuständig ist dann meist die örtliche Ausländerbehörde in Deutschland, in einigen Fällen auch das Einwohnermeldeamt. Der Antrag muss dabei in aller Regel persönlich gestellt werden. Allerdings kann man den Antrag für seine minderjährigen Kinder stellen, wenn diese ebenfalls nach Deutschland einreisen sollen.

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Wie lange gilt eine Aufenthaltserlaubnis?

Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel befristet ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer hängt jedoch davon ab, wie lange der Grund Ihres Aufenthalts Bestand hat, wie lange Sie also in Deutschland bleiben möchten. So kann die Erlaubnis auch nur für ein paar Monate erteilt werden, im Falle einer mehrjährigen Ausbildung aber auch für mehrere Jahre. Üblich ist jedoch eine Erteilung für ein Jahr. Besteht der Aufenthaltsgrund weiterhin, kann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Wenn der Aufenthaltsgrund nicht mehr besteht und kein weiterer Grund für den Aufenthalt nachgewiesen wird, kann die Aufenthaltserlaubnis durch die Behörden entzogen werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Aufenthaltsgrund zu wechseln und darüber eine Verlängerung zu erzielen. Zum Beispiel, wenn man zunächst aus familiären Gründen nach Deutschland kommt und dann später einen Job in Deutschland annehmen will.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für eine Aufenthaltserlaubnis?

Für eine Aufenthaltserlaubnis gibt es darüber hinaus noch ein paar weitere Voraussetzungen, die unabhängig davon gelten, wie lang der Aufenthalt geplant ist. Die sind in §5 des Gesetzes nachzulesen. So ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie

  • Ihren Lebensunterhalt während der Zeit in Deutschland selbst bestreiten können,
  • die Passpflicht nach §3 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt wird und die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
  • die Gründe Ihres Aufenthalts nachvollziehbar belegt werden können (zum Beispiel durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, auch ein konkretes Jobangebot kann reichen),
  • Ihre Einreise nach Deutschland auf legalem Wege erfolgt ist,
  • keine anderen Gründe gegen Ihren Aufenthalt sprechen, zum Beispiel ein Ausweisungsinteresse oder ein Strafverfahren.

Ob eine Aufenthaltserlaubnis am Ende erteilt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Gibt es ein berechtigtes Interesse des deutschen Staates, den Aufenthalt zu erlauben, kann von einigen Kriterien abgesehen werden. Zum Beispiel kann auch eine Erlaubnis vergeben werden, wenn jemand nachvollziehbar darlegen kann, einen Job oder eine Ausbildung in Deutschland zu suchen (§20 AufenthG). Sonderregeln gibt es zudem, wenn jemand aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach Deutschland kommt.

Was gilt für Geflüchtete?

Flüchtlinge, die einen positiven Asylbescheid besitzen, können eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal drei Jahren erhalten (§ 60 Abs. 1 AufenthG). Ähnlich ist dies bei subsidiär Schutzberechtigten (§ 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG), also Personen, die (noch) keinen anerkannten Flüchtlingsstatus haben, aber bei der Rückkehr in ihr Heimatland Verfolgung, Folter oder Gewalt zu befürchten hätten. Für sie gibt es eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr, die zwei Mal bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert werden kann. Auch für Personen, bei denen ein nationaler Abschiebungsschutz gilt (§ 25 Abs. 3 AufenthG), zum Beispiel, weil sie schwer erkrankt sind und im Heimatland auf keine medizinische Unterstützung hoffen können, ist das möglich. Allerdings muss die Ausländerbehörde sowohl bei subsidiär Schutzberechtigten als auch bei einem Abschiebungsschutz jeweils eine besondere Härte feststellen.

Wer einen abgelehnten Asylbescheid hat und keine besondere Härte nachweisen kann, ist im Normalfall ausreisepflichtig. Dann wird kein Aufenthaltstitel vergeben. Allerdings gibt es oftmals Duldungen, wenn eine Abschiebung in das Heimatland nicht möglich ist.

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Was gilt für Touristen?

Wer für eine touristische Reise oder aus anderen privaten Gründen nach Deutschland kommt, braucht meist keine Aufenthaltserlaubnis. Zumindest, wenn der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauern soll. Ist das der Fall, reicht oft ein Schengen-Besuchervisum, um Deutschland und seine Nachbarländer besuchen zu dürfen. Auch ein nationales Visum, wenn man sich ausschließlich in Deutschland aufhalten darf, kann man beantragen.

Allerdings gibt es – wie beschrieben – inzwischen mit vielen Staaten die sogenannten Visaerleichterungsabkommen. Besteht ein solches Abkommen mit dem Heimatland, besteht meist keine Visumpflicht mehr. Man darf sich in dem Fall für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen ohne Weiteres in Deutschland aufhalten, sollten keine anderen Gründe gegen die Einreise sprechen. Wer als Tourist nach Deutschland kommen will, sollte sich also entsprechend erkundigen, ob ein Visum benötigt wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis und einem Aufenthaltstitel?

Ein Aufenthaltstitel meint den anerkannten Status, mit dem sich Menschen in Deutschland aufhalten. Dabei ist die Aufenthaltserlaubnis lediglich eine Art von Aufenthaltstitel, wahrscheinlich die gängigste Art. Aber auch andere Aufenthaltstitel können dazu berechtigen, nach Deutschland einzureisen. Insgesamt gibt es sieben Aufenthaltstitel. Sie alle sollen verschiedenen Lebensentwürfen und Beweggründen nach Deutschland zu kommen abdecken. Meist werden die verschiedenen Aufenthaltstitel – ähnlich wie ein Personalausweis – in Form von Plastikkarten ausgegeben. Die gelten in dieser Zeit nicht nur als gültige Ausweispapiere, auch Angaben zur Person, dem Familienstand, der Dauer, dem Wohnort in Deutschland sowie Aufenthaltsgrund und -dauer sind darauf gespeichert. Folgende Aufenthaltstitel gibt es:

  1. Aufenthaltserlaubnis, wie beschrieben
  2. Blaue Karte EU (für Akademiker und hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, die einen Arbeitsplatz in der EU beginnen, oft auch Blue Card genannt)
  3. ICT-Karte (für Reisen aus Drittstaaten in die EU im Auftrag Ihres Unternehmens bis zu 90 Tagen)
  4. Mobile ICT-Karte (für längere oder häufige Reisen aus Drittstaaten in die EU im Auftrag Ihres Unternehmens, länger als 90 Tage)
  5. Niederlassungserlaubnis (Erlaubnis einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland anzunehmen, in Folge der Erteilung der blauen Karte)
  6. Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU (ähnlich wie Niederlassungserlaubnis, gilt allerdings für die gesamte EU)
  7. Nationales oder Schengenbesucher-Visum (für Touristen und kurzzeitige Aufenthalte bis zu 90 Tagen)
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Was kostet eine Aufenthaltsgenehmigung?

Um die Aufenthaltsgründe zu prüfen und die entsprechenden Dokumente auszustellen, haben auch die zuständigen Behörden einiges an Aufwand. Die Aufenthaltserlaubnis gibt es daher (eine Ausnahme gilt für Geflüchtete) in aller Regel nicht umsonst. Wie viel Geld jeweils zu zahlen ist, regelt die deutsche Aufenthaltsverordnung (§ 45 AufenthV). Für eine erstmalige Aufenthaltserlaubnis werden bis zu 100 Euro fällig. Oft kommt es aber vor, dass der Aufenthalt in Deutschland länger als geplant gehen soll. Dann wird für die Verlängerung noch einmal eine Gebühr fällig. Die Genehmigung von drei zusätzlichen Monaten kostet 96 Euro. Für mehr als drei Monate muss man nochmal 96 Euro zahlen.

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