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Während Ausgang geflohen

Geflohener Doppelmörder in Brandenburg gefasst

Veröffentlicht am 23.06.2024Lesedauer: 2 Minuten
Justizvollzugsanstalt Tegel
Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehenQuelle: dpa/Paul Zinken

Wegen zweifachen Mordes sitzt ein Mann seit Jahren in der Haftanstalt Tegel in Berlin. Während seines ersten unbegleiteten Ausgangs floh der Häftling, konnte am Samstagabend aber von der Polizei wieder festgenommen werden.

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Der geflohene zweifache Mörder aus Berlin ist gefasst. Er sei am späten Samstagabend in der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten von brandenburgischen Polizisten festgenommen worden, sagte ein Sprecher des Lagezentrums der Berliner Polizei am Sonntag. Rund 54 Stunden, nachdem der 50-Jährige nicht von seinem ersten unbegleiteten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückgekehrt war, wurde er demnach festgenommen. Inzwischen befindet er sich wieder in dem Berliner Gefängnis.

Laut Polizei wurde der Mann gegen 23.00 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses östlich von Berlin im Landkreis Märkisch-Oderland festgenommen. Der Mann habe sich widerstandslos von brandenburgischen Polizisten abführen lassen. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte es vor der Festnahme einen Hinweis aus der Bevölkerung gegeben.

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Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bedankte sich am Sonntag bei den Beteiligten: „Die enge und professionelle Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden zahlt sich aus.“ Die Senatsjustizverwaltung kündigte eine Prüfung der Lockerungsmaßnahmen für den Straftäter an.

Der 50-Jährige hatte am Donnerstagnachmittag seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht aus der Haftanstalt Tegel genutzt. Nach Angaben der Justizverwaltung beging er 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt.

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Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Gutachter hatte keine Bedenken

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.

Im vergangenen Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst. Nach seiner Rückkehr in die Sicherungsverwahrung wurden die Lockerungen nach Angaben der Justizverwaltung gestrichen.

dpa/cvb